Drucksache 18 / 14 756 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 18. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. April 2018) zum Thema: Platzkapazität ausreisepflichtiger Straftäter und Antwort vom 07. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14756 vom 18. April 2018 über Platzkapazität ausreisepflichtiger Straftäter ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Auf meine Frage 13 in der schriftlichen Anfrage S18-13646 darf ich als Abgeordneter des Abgeordnetenhauses von Berlin eine Antwort des Senats erwarten. 1. Wie ist diese Art der Antwort (siehe Vorbemerkung) zu rechtfertigen und in welchem sachlichen Bezug steht diese Antwort zur gestellten Frage? Wie sieht die Faktenlage aus? 2. Wie schätzt der Senat die Platzkapazitäten zur Unterbringung von „Geflüchteten“, „Asylbewerbern“ und/oder „Asylbegehrenden“ Personen in Berlin ein, wenn alle in Berlin lebenden ausreispflichtigen Personen abgeschoben werden würden? (Ich bitte um eine sachlich fundierte Antwort) 3. Wie hoch ist die benötigte Platzkapazität in Berlin zur Unterbringung ausreisepflichtiger Personen? (Wenn möglich nach Bezirken aufschlüsseln) Zu 1. bis 3.: Der Senat legt seiner Kapazitätsplanung die einschlägigen bundesgesetzlichen Vorschriften zu Grunde: Die Deckung des Bedarfs an Unterkunft gehört zum Leistungsanspruch nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Der Gesetzgeber differenziert bei dieser Leistung nicht nach den einzelnen Personengruppen, die nach § 1 Abs. 1 AsylbLG leistungsberechtigt sind. Hierzu gehören vollziehbare ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer ebenso wie Personen mit einer Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz sowie weitere, im 2 Einzelnen dort genannte Anspruchsberechtigte. Folglich ist die Kapazitätsplanung auf die Gesamtheit der nach den genannten Vorschriften unterzubringenden Personengruppen auszurichten. Im Übrigen hat sich der Senat in den Richtlinien zur Regierungspolitik 2016-2021 auf einen Paradigmenwechsel bezogen auf die Beendigung des Aufenthalts von abgelehnten Asylbegehrenden verständigt, d. h. weg von einer reinen Abschiebepolitik hin zur Förderung einer durch Landesprogramme unterstützten freiwilligen Rückkehr. Diese Zielsetzung ist bei der Bedarfsplanung ebenfalls zu berücksichtigen. Der Senat sieht daher keine Veranlassung, spekulative Überlegungen über alternative Szenarien anzustellen, die auf einer davon abweichenden Verwaltungspraxis bei der Beendigung des Aufenthalts von Geflüchteten beruhen und daher nicht als realistisch erachtet werden können. 4. Wie hoch ist die benötigte Platzkapazität in Berlin zur Unterbringung von Obdachlosen? Zu 4.: Entsprechend der Bedarfsplanung zur Unterbringung von wohnungslosen Personen wird von einer benötigten Platzkapazität für wohnungslose Personen ohne Fluchthintergrund von 10.000 Plätzen ausgegangen. 5. Wie viele ausreisepflichtige Straftäter leben in Berlin? (Bitte aufschlüsseln: 2010 – 2017) Zu 5.: Hierzu liegen keine statistischen Daten vor. 6. Wie viele ausreisepflichtige Personen sind derzeit a) In Berliner Gefängnissen inhaftiert Zu 6. a): Hierzu können keine Angaben gemacht werden. Es gibt im Buchhaltungs- und Abrechnungssystem im Strafvollzug (BASIS-Web), in dem die Gefangenendaten erfasst werden, keine Auswertungsmöglichkeit für die Gesamtanzahl aller inhaftierten Ausreisepflichtigen. Eine Einzelfallprüfung findet jeweils in Vorbereitung einer Entlassung statt. b) In Berlin verurteilt worden Zu 6. b): Hierzu können keine Angaben gemacht werden. Verurteilungen ausreisepflichtiger Personen werden statistisch nicht erfasst. c) Auf andere Gefängnisse im Bundesgebiet verteilt und inhaftiert Zu 6. c): Die Unterbringung von Gefangenen richtet sich nach dem Vollstreckungsplan für das Land Berlin. Eine Verteilung von ausreisepflichtigen Gefangenen auf andere Bundesländer findet nicht statt. 3 6.1 Wie hoch sind die monatlichen Kosten -Steuergelder- (Kosten der Unterbringung/ inkl. Essen, Personalkosten, Sachkosten etc.) dafür? (Bitte aufschlüsseln: 2010 – 2017) Zu 6.1.: Tageshaftkosten ab 2010: Nach einem Beschluss des Strafvollzugsausschusses der Länder wurde das langjährig bestehende bundeseinheitliche Berechnungsschema ab dem Haushaltsjahr 2014 geändert. Seitdem werden die Tageshaftkosten bei Vollbelegung aller Haftplätze (entsprechend der Belegungsfähigkeit am 31.08.) der tatsächlichen Belegung im abgelaufenen Kalenderjahr gegenübergestellt. Unter Zugrundelegung des neuen Berechnungsschemas zur Ermittlung der durchschnittlichen Tageshaftkosten einer/eines Gefangenen ergeben sich für das Land Berlin ab dem Haushaltsjahr 2014 die folgenden Tagessätze: 2016 2015 2014 nBf ntH nBf ntH nBf ntH Tageshaftkosten 120,44 € 142,13 € 115,80 € 139,01 € 112,65 € 133,17 € Bau-Investitionskostensatz 1,48 € 1,74 € 1,15 € 1,38 € 4,03 € 4,76 € Sach-Investitionskostensatz 1,82 € 2,15 € 1,27 € 1,52 € 1,18 € 1,39 € Gesamt- Tageshaftkosten 123,74 € 146,02 € 118,22 € 141,91 € 117,86 € 139,32 € nBf = nach Belegungsfähigkeit / ntH = nach tatsächlichen Hafttagen Nach altem Berechnungsschema ergaben sich die folgenden Eckwerte: 2013 2012 2011 2010 Tages-Haftkosten (ohne Baukosten) 116,00 € 111,48 € 104,61 € 95,87 € Baukostensatz 27,14 € 38,15 € 30,14 € 21,06 € Gesamt 143,14 € 149,63 € 134,75 € 116,93 € Das Ergebnis für 2017 liegt noch nicht vor. 7. Wie viele ausreisepflichtige Straftäter wurden abgeschoben? (Bitte aufschlüsseln: 2010 – 2017) Zu 7.: Für die Gesamtzahl der Abschiebungen von Straftätern liegen keine statistischen Daten vor. Es können lediglich Daten zu den aus Strafhaft erfolgten Abschiebungen geliefert werden: Abschiebungen aus Strafhaft 2010-2018 (Stand 31.03.2018) Quelle: Statistiken der Ausländerbehörde Berlin 2010 117 2011 127 2012 127 2013 123 2014 102 4 2015 100 2016 157 2017 180 2018 (Stand 31.03.2018) 67 Berlin, den 07. Mai 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-14756 S18-14756a