Drucksache 18 / 14 757 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 18. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. April 2018) zum Thema: Register Spandau und Antwort vom 04. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14757 vom 18. April 2018 über Register Spandau ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche technischen Geräte (Computer, Drucker etc. ) sowie welche Büroausstattung befinden sich im Besitz des „Register Spandau“? Zu 1.: Das Projekt „Register Spandau“ in der Trägerschaft der „Gesellschaft für Interkulturelles Zusammenleben (GIZ) e. V.“ wird von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung im Rahmen des „Landesprogramm gegen Rechtsextremismus , Rassismus und Antisemitismus“ finanziell unterstützt. Das o. g. Projekt hat im Laufe seiner Förderung folgende technischen Geräte bzw. Büroausstattung beschafft: Laptop, Drucker; Verbrauchsmaterial. 2. Wie viele Stellen (VZÄ) stehen dem „Register Spandau“ zur Verfügung und wer finanziert diese Stellen in welcher Höhe? Zu 2.: Die Förderung des o. g. Projekts umfasst die Finanzierung einer Stelle mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 11 Stunden, das entspricht 0,28 Vollzeitäquivalente (VZÄ). Das genannte Projekt wird von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung im Rahmen des „Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“ finanziell unterstützt. Im Jahr 2017 wurden zur Finanzierung des Stellenanteils 11.316 € zugewendet. 3. Inwieweit fließen die Meldungen des „Register Spandau“ in die Statistik PMK ein? Zu 3.: Sofern strafrechtlich relevante Sachverhalte bei der Polizei Berlin eingehen und/oder sie Kenntnis über strafrechtlich relevante Sachverhalte erhält, werden Strafanzeigen gefertigt und Ermittlungen aufgenommen. 2 Sofern es sich um politisch motivierte Kriminalität (PMK) handelt, fließen diese Erkenntnisse in die Statistik PMK. Eine statistische Erhebung zum Meldeaufkommen des „Register Spandau“ erfolgt nicht. 4. Für wie seriös schätzt der Senat die im „Register Spandau“ beschriebenen Fälle ein? (Antwort bitte begründen) 5. Welcher Erkenntnisse hat der Senat über die Richtigkeit der im „Register Spandau“ sowie sämtlicher „Register“ aller Bezirke beschriebenen Fälle? Gab es bereits Fälle, in denen fehlerhafte bzw. nicht überprüfbare Angaben gemacht wurden? Zu 4. und 5.: Die Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die „Register zur Erfassung rechtsextremer und diskriminierender Vorfälle in Berlin“ sind Projekte zivilgesellschaftlicher Träger. Sie sammeln Vorfälle gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wie Rassismus, Antisemitismus, Homophobie und/oder rechtsextrem motivierter Ereignisse, die von Bürgerinnen und Bürgern des jeweiligen Bezirks gemeldet werden. Es ergänzt behördliche Statistiken zu rechtsextremen Vorfällen, da es auch Ereignisse einbezieht, die entweder nicht zur Anzeige gebracht werden, da sie belanglos erscheinen (Schmierereien, Aufkleber etc.) bzw. keine strafrechtliche Relevanz besitzen. Neben der bezirksbezogenen Dokumentation und Analyse von rechtsextremen Vorfällen liegt der Schwerpunkt der Projektarbeit auf dem Sichtbarmachen von Diskriminierung im Alltag auf lokaler Ebene. Jährlich werden alle Vorfälle pro Bezirk ausgewertet. So entsteht eine bezirkliche Übersicht darüber, an welchen Orten bestimmte Formen der Diskriminierung besonders häufig auftreten. Die Mitarbeitenden der bezirklichen Register erhalten ihre Informationen in der Regel durch Zulieferung von anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen, aus Presseveröffentlichungen oder auch aus Polizeimeldungen und in geringem Umfang aufgrund eigener Recherche. Jede auf der Web-Seite http://berliner-register.de/spandau veröffentlichte Vorfalls-Meldung ist mit einer Quellenangabe versehen, so dass die Herkunft der Information nachvollziehbar ist. Von Bürgerinnen und Bürgern gemeldete Sachverhalte werden von den Projektmitarbeitenden überprüft. In der Regel liegen Fotobelege vor. Die Standards journalistischer Arbeit werden angewendet. In Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle der Register wurden vergleichbare Arbeitsstandards für die Aufnahme von Vorfällen in bezirkliche Chroniken erarbeitet und werden regelmäßig weiterentwickelt. Diese Erfassungskategorien sind öffentlich einsehbar unter http://berliner-register.de/content/kategorien. Fehlerhafte bzw. nicht überprüfbare Angaben sind nicht bekannt. 6. Welche Maßnahmen zur Überprüfung der in den „Registern“ genannten Fälle ergreift der Senat? 6.1 Falls keine – warum nicht? Zu 6.: Die „Register zur Erfassung rechtsextremer und diskriminierender Vorfälle in Berlin “ sind verpflichtet, zum Jahresende neben dem zahlenmäßigen auch einen inhaltlichen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht wird im Hinblick auf die wesentlichen Aspekte der Projektarbeit , wie z. B. Niedrigschwelligkeit, Zusammenarbeit mit dem Bezirk, Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle der Register, also auf die Einhaltung der Projektziele hin überprüft. Die Überprüfung der Einhaltung von vergleichbaren Arbeitsstandards für die Erfassung und Veröffentlichung von rechtsextremen Vorfällen ist ebenfalls Bestandteil der Prüfung. Eine Überprüfung von einzelnen gelisteten Vorfällen erfolgt nur in begründeten Einzelfällen. 3 7. Prüft der Senat die Angabe in den bezirklichen „Registern“ auf die Richtigkeit? 7.1 Falls nein – wie begründet der Senat dann die finanziellen Zuwendungen wenn die zweckgebundenen Zuwendungen im Ergebnis nicht überprüft werden? 7.2 Falls ja – wie? (Bitte konkret aufschlüsseln) Zu 7.: Wie bereits unter 6. berichtet erfolgt jährlich eine inhaltliche Prüfung der Projektarbeit jeder „Registerstelle“. Darüber hinaus erfolgt ein regelmäßiger inhaltlicher Austausch der Bewilligungsstelle mit der Koordinierungsstelle der Register. Dabei wird die Bewilligungsstelle über die Arbeit der Registerstellen informiert und werden Grundsätze der Arbeit festgelegt. 8. Können in den bezirklichen „Registern“ auch Fälle von linksextremistischer Gewalt, linksextremer Propaganda und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit durch linksextreme Personen bzw. für religiös motivierte Straftaten aller Art gemeldet werden? 8.1 Falls nein – gibt es dafür berlinweit Anlaufstellen? Falls nein – bitte begründen, warum dies nicht der Fall ist? Zu 8.: Unabhängig der Tatmotivation können alle Fälle gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gemeldet werden. Berlin, den 4. Mai 2018 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-14757 S18-14757