Drucksache 18 / 14 765 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 18. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. April 2018) zum Thema: Polizeiliche Drogen-Kontrollen in Berliner Clubs und Antwort vom 02. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14765 vom 18. April 2018 über Polizeiliche Drogen-Kontrollen in Berliner Clubs ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Umfang des Drogenhandels und des Drogenkonsums in den Berliner Clubs im Jahre 2017 (bitte aufgeschlüsselt für die einzelnen Clubs)? Zu 1.: Durch die Polizei Berlin erfolgt keine statistische Erfassung. Weder der nicht eindeutig definierte Begriff „Club“ noch ein zwingendes Eingabekriterium zu dieser Tatörtlichkeit ermöglichen eine Recherche im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS). 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, welche Drogen in den Berliner Clubs im Jahre 2017 gehandelt und konsumiert worden sind (bitte aufgeschlüsselt für die einzelnen Clubs)? Zu 2.: Erfahrungsgemäß erfolgt in der sogenannten „Partyszene“ überwiegend ein unerlaubter Handel oder Konsum von synthetisch hergestellten Betäubungsmitteln. Hierunter fallen beispielsweise Amphetamine, Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB), darüber hinaus aber auch Kokain. 3. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die bei diesen Drogengeschäften erzielten Umsätze? 4. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Identität der in den Berliner Clubs tätigen Drogenhändler? Zu 3. und 4.: Dem Senat liegen hierzu keine belastbaren Erkenntnisse vor. 5. Wie häufig haben im Jahr 2017 polizeiliche Maßnahmen in den Berliner Clubs und in deren unmittelbarem Umfeld stattgefunden, die die Strafverfolgung von Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz zum Gegenstand hatten oder der Gefahrenabwehr gegen drohende Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz dienten, und um welche polizeilichen Maßnahmen hat es sich dabei gehandelt? Seite 2 von 2 Zu 5.: Eine statistische Erfassung liegt aus den Gründen zu 1. nicht vor. Umfeldmaßnahmen an oder in sogenannten Örtlichkeiten erfolgen lageangepasst und nach Maßgabe freier Kapazitäten. Der sowohl präventiven, als auch repressiven Ausrichtung liegt regelmäßig nicht ausschließlich das Betäubungsmittelgesetz zugrunde. 6. Welche weiteren Maßnahmen hat der Senat im Jahre 2017 veranlasst, um dem Legalitätsprinzip folgend Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, die in den Berliner Clubs begangen im Jahre 2017 begangen worden sind, der Strafverfolgung zuzuführen? Zu 6.: Die Polizei Berlin führt anlassbezogene und anlassunabhängige Maßnahmen im Rahmen der Allgemeinen Aufbauorganisation vor und in sogenannten Clubs sowie in deren Umfeld durch. Ermittlungsverfahren werden aufgrund eigener Feststellungen, aber auch durch Mitteilungen von Sicherheitspersonal aus sogenannten Clubs eingeleitet und zumeist in Zuständigkeit der Kriminalkommissariate der örtlichen Polizeidirektionen bearbeitet. Berlin, den 02. Mai 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-14765 S18-14765