Drucksache 18 / 14 766 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 19. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. April 2018) zum Thema: Was tut der Senat, um die Sprachförderung in Kitas und Schulen entscheidend zu verbessern? und Antwort vom 07. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14 766 vom 19. April 2018 über Was tut der Senat, um die Sprachförderung in Kitas und Schulen entscheidend zu verbessern? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Bei wie vielen Kindern wurde im Jahr 2017 bei den Schuleingangsuntersuchungen ein signifikanter Sprachförderbedarf festgestellt (bitte Zahlenangabe in Prozent und im Vergleich zur Gesamtzahl der Schulanfänger)? Wie viele davon waren a) Kinder deutscher Herkunftssprache, b) Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache, c) Kinder, die keine Kita besucht hatten? 2. Wie stellt sich dieses Gesamtergebnis aufgegliedert auf die Bezirke dar? Zu 1. und 2.: Die Daten der Schuleingangsuntersuchung liegen für das Jahr 2017 noch nicht in auswertbarer Form vor, die Plausibilitätsprüfung läuft noch. Es können daher keine Zahlen darüber angegeben werden, bei wie vielen Kindern in der Untersuchung Sprachförderbedarf festgestellt wurde. 3. Welche Erkenntnisse gibt es darüber, ob sich ein gleicher oder ähnlicher Sprachförderbedarf für Kinder ergibt, die eine bilinguale Kita besuchen? Wenn ja, worin liegen die Gründe? Wenn nein, welche Schlussfolgerungen können daraus für sprachpädagogische Konzepte gezogen werden, die den allgemeinen Sprachstand verbessern helfen? 2 Zu 3.: Die Qualifizierte Statuserhebung (QuaSta) erfasst nicht, welchen pädagogischen Schwerpunkt die Kindertageseinrichtungen haben, die Kinder mit Sprachförderbedarf besuchen. Aus diesem Grund können zur genannten Fragestellung keine Aussagen getroffen werden. 4. Wie viele Kinder, die keine Kita besuchen, mussten 2017 zu einem Sprachstandstest eingeladen werden? Wie viele kamen und wie viele davon erhielten eine Sprachförderung vor Schuleintritt (Bitte nach Bezirken aufgliedern)? Zu 4.: Ergebnisse der mit Deutsch Plus 4 getesteten Kinder 2017 (Stand 28.02.2017) Bezirk Anzahl der verschickten Einladungen Anzahl der mit Deutsch Plus 4 getesteten Kinder Bescheid mit Auflage zur verpflichtenden Sprachförderung verschickt Auflage zur verpflichtenden Sprachförderung nicht erfüllt Mitte 401 66 52 48 Friedrichshain- Kreuzberg 149 30 24 21 Pankow 219 29 18 18 Charlottenburg -Wilmersdorf 256 46 33 30 Spandau 405 120 95 86 Steglitz- Zehlendorf 120 1 0 0 Tempelhof- Schöneberg 357 70 60 47 Neukölln 319 62 53 47 Treptow- Köpenick 111 58 55 53 Marzahn- Hellersdorf 171 53 47 40 Lichtenberg 298 94 91 84 Reinickendorf 188 63 51 46 gesamt 2994 692 579 520 Es wird jeweils der 28.02. als Stichtag der Datengrundlage gewählt. Mit diesem Stichtag kann der Stand jedoch nicht abschließend dargestellt werden, da durch erneute Aufforderungen und fortlaufende Sprachstandsfeststellungen eine hohe Dynamik im System ist. 5. Ist das Ergebnis der Sprachstandsuntersuchungen aus 2017 eine Verschlechterung oder eine Verbesserung zu den Untersuchungsergebnissen der letzten 5 Jahre (2012 – 2016)? Worin liegen die Gründe für die jeweilige Entwicklung? 3 Zu 5.: Das Ziel der jährlichen Sprachstandsfeststellung in den Kindertagesstätten durch das Instrument der Qualifizierten Statuserhebung (QuaSta) ist nicht, Daten zu liefern, aus denen sich der Stand oder die Entwicklung des Sprachstandes der Kinder dieser Altersgruppe im Land Berlin allgemein oder im Jahresvergleich herleiten lassen. Die Qualifizierte Statusentwicklung soll: rd.15 Monate vor Schuleintritt den Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort eine vertiefte und gebündelte Einschätzung des Sprachstands eines Kindes geben, eine Bilanz der bislang erfolgten sprachlichen Anregungen ermöglichen, als Basis für eventuelle Sprachfördermaßnahmen im letzten Jahr vor Schuleintritt dienen, sowie Grundlage für ein Entwicklungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten des Kindes sein, aus dem sich Anregungen für das Kind im häuslichen Umfeld ableiten lassen. Die nach der Durchführung der Sprachstandserhebung durch den Rückmeldebogen erhaltenen jährlichen Daten sind für einen Vergleich „Verbesserung“ oder „Verschlechterung“ nicht geeignet, da sich die Zusammensetzung der Kindergruppen, die durch die QuaSta eingeschätzt werden, in jedem Jahr nach Alter, Geschlechtszugehörigkeit, Dauer des Aufenthalts in Deutschland, Dauer des Kitasbesuchs, einer eventuell vorliegenden Behinderung u.a. ändert. Im Jahr 2017 nahmen insgesamt 30.535 Kita-Kinder an der Sprachstandsfeststellung teil. Eine Zusammenfassung der Daten aus den anonymisierten Rückmeldebögen hat ergeben, dass zum Zeitpunkt der Feststellung insgesamt 5.010 (16,41 %) Kinder einen Sprachförderbedarf und 25.525 (83,59 %) Kinder keinen Sprachförderbedarf hatten. Die 16,41 % im Jahre 2017 entsprechen somit dem Anteil der Kinder, die bis zur Einschulung sprachlich gefördert werden müssen. Dieser beträgt ein- bis eineinhalb Jahre vor Schuleintritt im Land Berlin in der Regel zwischen 15 % und 17 %, welches ebenfalls die Daten aus den Jahren 2012 bis 2016 belegen. 6. Wie steht das Land Berlin mit seinen Ergebnissen zum Sprachförderbedarf vor Schuleintritt im Vergleich zu den anderen Bundesländern da? Auf welchem Platz des Länderrankings steht Berlin und welche Schlussfolgerungen zieht der Senat daraus? Wenn es keinen Bundesvergleich gibt, wo würde sich der Senat entsprechend seinen Recherchen einordnen wollen? Zu 6.: Dem Land Berlin ist keine Studie bekannt, in der ein Vergleich der Ergebnisse des Sprachstandes der Kinder dieser Altersstufe zwischen den Bundesländern im Sinne eines Länderrankings vorgenommen wird. Die durch die einzelnen Bundesländer teilweise im Grundsatz unterschiedliche Herangehensweise an die Ermittlung des Sprachstandes durch Test- und/oder- Beobachtungsverfahren lässt einen Vergleich der einzelnen Daten nicht zu. 4 7. Inwieweit hat sich das Sprachlerntagebuch als ein echtes Instrument der Sprachförderung in den Berliner Kitas bewährt – auch in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigen? Gab es dazu bereits eine Evaluation? Wenn ja, was erbrachte diese als Handlungsempfehlungen für den pädagogischen Alltag und den verbesserten Umgang mit den Sprachlerntagebüchern? Wenn nein, warum wurde bisher keine Evaluation durchgeführt? Zu 7.: „Das Berliner Sprachlerntagebuch bildet die verbindliche Grundlage für die Dokumentation der Fortschritte in der (verbalen) Ausdrucksfähigkeit eines Kindes. Mit dem Sprachlerntagebuch werden die Bildungs- und Entwicklungswege der Kinder bis zu ihrem Schuleintritt kontinuierlich begleitet. Die Kinder selbst und ihre Erziehungsberechtigen sind daran aktiv beteiligt. Es wird ergänzt durch weitere Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren, die prinzipiell im Alltagsgeschehen einer Kindertageseinrichtung und in der Kindertagespflege anwendbar sein sollen. Die Potentiale der Kinder werden ebenfalls ins Zentrum gestellt. Diese Beobachtungsverfahren und das Sprachlerntagebuch sind Grundlage für die individuellen Entwicklungsgespräche mit den Erziehungsberechtigen.“ (Berliner Bildungsprogramm, S. 64) Der Großteil der Kitas hat das Sprachlerntagebuch gut in den Alltag integriert, manche auch in die eigenen Dokumentationssysteme. Eine spezifische Evaluation bezogen auf das Sprachlerntagebuch ist von Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nicht vorgesehen. Vielmehr haben sich die Träger selbst mit ihrem Beitritt zur Qualitätsvereinbarung Tageseinrichtungen (QVTAG) verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Kindertageseinrichtungen ihre pädagogische Arbeit anhand der Qualitätsansprüche des Berliner Bildungsprogramms durch systematische interne und externe Evaluationen kontinuierlich reflektieren und weiter entwickeln. Zur praktischen Unterstützung der Kindertageseinrichtungen wurde durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein Leitfaden zum Sprachlerntagebuch entwickelt, der jeder Erzieherin und jedem Erzieher im Land Berlin zur Verfügung gestellt wird. Des Weiteren können zu diesem Thema alle Kitas auf das Fortbildungsangebot des landeseigenen Instituts (Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg) zurückgreifen. 8. Wie hoch ist der Prozentsatz der Eltern, die ihr schriftliches Einverständnis erklärt haben, dass das Sprachlerntagebuch ihres Kindes an die Grundschule für weitere Fördermaßnahmen weitergereicht werden darf? Was hat sich dadurch für die Erstklässler und ihre Eltern positiv verändert im Sinne eines „gelungenen Übergangs“ von der Kita in die Schule? Zu 8.: Am Ende der Kita-Zeit wird die „Lerndokumentation“ des Sprachlerntagebuches an die Grundschule weitergegen, wenn die Eltern dem zustimmen. Ziel der Lerndokumentation aus dem Sprachlerntagebuch ist es, die Sprach- und Kommunikationsentwicklung des Kindes im letzten Jahr vor Schulbeginn zu dokumentieren. In einer im September 2017 durchgeführten Umfrage in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen zur Übergabe der Lerndokumentation an die Grundschule beteiligten sich 809 5 Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflegen mit insgesamt 11.584 Kindern im Schuljahr 2017/2018, die in die Grundschule übergingen. Aus diesen Einrichtungen haben insgesamt 73,69 % (8.149 Eltern) der Weitergabe der Lerndokumentation an die Grundschule zugestimmt. 26,31 % (2.910 Eltern) sprachen sich gegen die Weitergabe aus. Die Gründe für eine Zustimmung zur Weitergabe der Lerndokumentation sind vor allem ein großes Interesse der Eltern, den Entwicklungsstand ihres Kindes dokumentiert zu sehen. Manche Weitergaben sind mit einem Übergabegespräch zwischen der Kita und der Grundschule verbunden. Einige Einrichtungen meldeten zurück, dass die Weitergabe von den Eltern als gewinnbringend und positiv empfunden wurde und die Lerndokumentation hilfreiche Informationen bot, so dass die weitere Förderung einzelner Kinder in der Grundschule sofort einsetzen konnte. 9. Wie gestaltet sich der Übergang für Kita-Kinder in die Grundschule, bei denen Sprachförderbedarf festgestellt wurde, deren Eltern aber eine Weitergabe des Sprachlerntagesbuchs abgelehnt haben? Werden hier besondere Maßnahmen durch die Grundschulen ergriffen, um diese Kinder speziell zu fördern? 10. Welche Maßnahmen werden durch die Grundschule zur Förderung von Kindern ergriffen, die vor Schuleintritt keine Kita besucht haben und deren Förderbedarf hoch ist? Wie wird verhindert, dass diese Kinder bereits in einem frühen Stadium „abgehängt“ werden? Gibt es dazu zahlenmäßige Erhebungen bzw. wissenschaftliche Begleitung? Zu 9. und 10.: Die Schule berücksichtigt bei jedem Kind - insbesondere aber bei Kindern, die keine Kita besucht haben - die schulärztliche Stellungnahme und die Empfehlungen für die Gestaltung des Schulbesuchs, soweit sie durch den gesundheitlichen Zustand des Kindes begründet sind, und nutzt die medizinische Einschätzung von Merkmalen wie Sprachentwicklung zur Vorbereitung eines individuell förderlichen Lernumfelds (§ 5 Abs. 2 Grundschulverordnung). Zu Beginn der Schulanfangsphase wird für jedes Kind die individuelle Lernausgangslage (LauBe) ermittelt, um eine gezielte, an den Voraussetzungen anschließende Förderung zu ermöglichen. Liegt die Lerndokumentation des Sprachlerntagebuches der Schule nicht vor, informiert die Lehrkraft die Erziehungsberechtigten über die Bedeutung dieser Lerndokumentation für die individuelle sprachliche Förderung ihrer Kinder und wirkt aktiv auf deren Weitergabe hin (§ 7 Abs. 2 Grundschulverordnung). Wenn festgestellt wird, dass ein Kind dem Unterricht nicht oder nur unzureichend folgen kann, weil es die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrscht, erhält es eine Sprachförderung. Fördermaßnahmen erfolgen nach einem schuleigenen Konzept grundsätzlich integrativ im Unterricht aller Fächer, ergänzend oder parallel zum Unterricht kann eine temporäre Förderung – auch klassenübergreifend oder jahrgangsstufenübergreifend – erfolgen. Für Kinder, bei denen auf Grund der Lernausgangslagenuntersuchung und der Lernbeobachtung längerfristiger besonderer Förderbedarf zu erwarten ist, wird ein individueller Förderplan erstellt, der die Fördermaßnahmen beschreibt und ihren Verlauf sowie die Ergebnisse dokumentiert (vgl. § 14 Grundschulverordnung). 6 Schülerinnen und Schülern, die aufgrund ihrer sprachlichen Voraussetzungen die Lern- und Entwicklungsziele der Schulanfangsphase nicht innerhalb der Regelbesuchszeit von zwei Jahren erreichen, können ein weiteres Jahr in der flexiblen Schulanfangsphase gefördert werden. Dieses Jahr, das nicht auf die allgemeine Schulpflicht angerechnet wird, ermöglicht eine vertiefende Förderung in Vorbereitung auf die Teilnahme am Unterricht der nächsthöheren Jahrgangsstufe (§ 22 Grundschulverordnung). 11. Welche Kooperationen wurden durch Kitaträger und Grundschulen eingegangen, damit sich der Übergang von der Kita in die Schule insgesamt für alle Kinder verbessert? Gibt es gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen? Welchen Einfluss hat der Senat bisher auf den gesamten Prozess genommen? Zu 11.: Gemäß Grundschulverordnung § 3 Absatz 6 ist der „Übergang der Kinder aus den Tageseinrichtungen der Jugendhilfe in die Schule in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten systematisch vorzubereiten und zu begleiten“. Dafür trifft jede Grundschule Kooperationsvereinbarungen mit benachbarten Jugendhilfeeinrichtungen. Die Möglichkeit, auch mit anderen Jugendhilfeeinrichtungen zu kooperieren, bleibt davon unberührt. Die Kooperationsvereinbarungen sollen insbesondere beinhalten: die Formen der Kooperation der Leitungen und des pädagogischen Personals einschließlich gemeinsamer Konferenzen, die Abstimmung der Förderkonzepte sowie der Beobachtungs- und Dokumentationsinstrumente, die Übermittlung der vorschulischen Beobachtungs- und Dokumentationsinstrumente, insbesondere der Unterlagen aus der Lerndokumentation des Sprachlerntagebuchs, im Falle der Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten, den wechselseitigen Besuch der Einrichtungen mit den Kindern, die gemeinsamen Aktivitäten mit Kindern und Erziehungsberechtigten, die Kooperationen im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten. Über die inhaltliche Ausgestaltung der Kooperationen, die jede Schule im Rahmen ihrer Eigenverantwortung und mit Bezug auf die sozialräumlichen Rahmenbedingungen in Zusammenarbeit mit den Kitas abschließt, liegen dem Senat keine Daten vor. Berlin arbeitet derzeit im Bundesprogramm „Bildung durch Sprache und Schrift - BiSS“ mit. Das Thema ‚Übergang‘ wird hier in zwei Projekten intensiv bearbeitet und erhält durch die Erfahrungen aus dem Bundesgebiet und die wissenschaftliche Begleitung wertvolle Impulse. Das Bundesprogramm läuft noch bis 2019. Die am Bundesprogramm teilnehmenden Schulen und Kindertageseinrichtungen erarbeiten eigenständig gemeinsame Qualifizierungsmaßnahmen, die u.a. im Zentrum für Sprachbildung und im Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut stattfinden. Darüber hinaus wird jährlich eine institutionen- und länderübergreifende Fachtagung organisiert, bei der der Übergang als Querschnittsthema eine bedeutende Rolle spielt. 7 Im Rahmen der Umsetzung der vorschulischen Sprachförderung nach § 55 Schulgesetz unterstützen regionale Sprachberaterteams Kinder mit Sprachförderbedarf am Übergang Kita-Grundschule. Der Fachtag „Hand in Hand“, der regelmäßig zu den Themen Sprachbildung und Sprachförderung angeboten wird, richtet sich an regionale Sprachberaterinnen und Sprachberater für vorschulische Sprachförderung, Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten sowie Lehrkräfte in der Schulanfangsphase. Zudem bietet die regionale Fortbildung Regionalkonferenzen für die Schulanfangsphase sowie zum Übergang von der Kita in die Grundschule an sowie Fortbildungen mit der Zielsetzung, dass Fachkräfte aus Kita und Grundschule in dieser Fortbildung Vereinbarungen zur Steuerung und Optimierung des Übergangs treffen. Vielfältige Materialien u. a. aus dem Berliner Modellvorhaben „TransKiGS - Stärkung der Bildungs-Erziehungsqualität in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen“ stehen den Schulen auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg zur Verfügung https://bildungsserver.berlinbrandenburg .de/fileadmin/bbb/schule/schulentwicklung/Modellversuche_Schulversuc he/transkigs/Anregungsmaterial/05_TransKiGs_Buch.pdf. 12. Wie wird die Sprachförderung durchgängig in der Grundschule und ab dann in allen weiteren Jahrgangsstufen bis hin zur Berufsschule realisiert? Haben alle Schulen dazu ein Sprachbildungskonzept zu entwickeln und wer kontrolliert die Umsetzung dieser Konzepte von Seiten der Schulbehörde? 13. Trifft es zu, dass alle Schulen verpflichtet sind, das schulinterne Sprachbildungskonzept zu verschriftlichen und allen Beteiligten – Lehrer, Eltern, Schüler – zur Kenntnis zu geben? Gab es dazu von Seiten des Senats jemals eine Wirkungsanalyse, inwieweit diese zu einer Verbesserung des Sprachstandes beigetragen haben? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen hat der Senat daraus gezogen. Wenn nein, warum gibt es eine derartige Wirkungsanalyse nicht? Zu 12. und 13.: Der neue Rahmenlehrplan, der seit dem Schuljahr 2017/2018 unterrichtswirksam ist, beinhaltet das Basiscurriculum Sprachbildung. Es ist Aufgabe aller allgemeinbildenden Schulen, die Vorgaben des Basiscurriculums Sprachbildung in einem schulinternen Curriculum so umzusetzen, dass regionale und schulische Besonderheiten sowie die Kompetenzen der Lernenden berücksichtigt werden. Das Curriculum muss konzeptionelle Vorstellungen zur Leseförderung ebenso wie Maßnahmen zur Sprachförderung von Schülerinnen und Schüler mit nur geringen Deutschkenntnissen beinhalten. Schulen sind verpflichtet, ihre Konzepte der Schulgemeinschaft zugänglich zu machen. Die Prüfung der Konzepte obliegt der Regionalen Schulaufsicht. Schulen sind zur internen Evaluation verpflichtet und prüfen damit auch die Wirksamkeit der Konzepte. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie stellt dafür Module zur Sprachförderung im Selbstevaluationsportal des Instituts für Schulqualität zur Verfügung. Eine berlinweite Wirksamkeitsanalyse der Konzepte ist aufgrund der Heterogenität der Schulen und der Komplexität von Spracherwerbsprozessen nicht möglich. Die externe Evaluation der Konzepte als Bestandteil der programmatischen Schulentwicklung der Einzelschule erfolgt im Rahmen der Schulinspektion. 8 14. Wie ist es bisher den Schulen gelungen, die Eltern als wichtige Partner für die Sprach- und Leseförderung zu gewinnen? Wie konnten insbesondere Eltern nichtdeutscher Herkunftssprache eingebunden werden? Zu 14.: Im Rahmen der Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen, die Schulen mit den Erziehungsberechtigten abschließen, stellt auch die Sprach- und Leseförderung einen wesentlichen Baustein dar. In der Praxis erprobte Beispiele für die Einbeziehung von Erziehungsberechtigten als Partner in der Sprach- und Leseförderung befinden sich u. a. in einer Handreichung des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) „Gemeinsame Sache machen“, die online verfügbar ist http://bildungsserver.berlinbrandenburg .de/unterricht/faecher/sprachen/deutsch/deutschgrundschule /gemeinsame-sache-machen/. Seit März 2008 veröffentlicht die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Fachbriefe „Kooperation von Schule und Eltern mit Migrationshintergrund“. Hier steht die Arbeit mit den Erziehungsberechtigten im Zentrum: Den Schulen werden Ideen und Anregungen vermittelt, um Erziehungsberechtige mit Migrationshintergrund stärker als bisher in das Schulleben einzubeziehen und sie damit in die Lage zu versetzen, ihre Kinder in ihrer Schullaufbahn zu unterstützen. Über die Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigen, die jede Schule im Rahmen ihrer pädagogischen Konzepte in Eigenverantwortung vornimmt, liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 15. Was hat die Bund-Länder-Initiative „Bildung durch Sprache und Schrift – BISS“ für das Land Berlin erbracht? Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat daraus für die weitere Sprachförderungsarbeit in Kitas und Schulen? Zu 15.: Abschließende Ergebnisse der Bund-Länder-Initiative „Bildung durch Sprache und Schrift – BISS“ werden nach Abschluss der Initiative in 2019 vorliegen. Bereits jetzt wurden wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse in den Bereichen sprachliche Bildung und Förderung aufbereitet, weiterentwickelt und den Ländern in Form von Handreichungen, Materialien und E-Learning-Tools zur Verfügung gestellt. Diese müssen nun systematisch in die Qualitätsentwicklung der Kindertageseinrichtungen sowie in die Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozesse integriert werden. In den Jahren 2014 bis 2017 wurden in Berliner Schulen und Kindertagesstätten im Rahmen von BiSS verschiedene Sprachförderkonzepte erprobt und wissenschaftlich evaluiert zu den Schwerpunkten „Sprachbildung in Lernwerkstätten“, „Alltagsintegrierte Sprachbildung“, „Förderung der Lesekompetenz in allen Fächern“, „Sprachsensibler Fachunterricht“ und „Sprachförderung in Willkommensklassen“. Die Ergebnisse von BiSS haben gezeigt, dass sich das System der langfristigen Schulbegleitung und -qualifizierung durch Beratung von Steuergruppen, Qualifizierung des gesamten pädagogischen Personals an Studientagen ebenso bewährt haben wie der schulübergreifende Austausch in Verbünden. In Berlin erfolgt der Transfer der BiSS-Ergebnisse vor allem durch das Zentrum für Sprachförderung. Seit dem Schuljahr 2017/2018 werden in der Transferphase 17 Berliner Schulen über einen Zeitraum von zwei Jahren qualifiziert und begleitet. Für das kommende Schuljahr können sich weitere Schulen für eine Schulbegleitung zu 9 den Themen „Sprachliche Bildung in alltäglichen und fachlichen Kontexten“ und „Erfolgreiche Organisation des Übergangs von der Willkommensklasse in das Regelsystem“ bewerben. Ein weiterer Schwerpunkt des Transfers der Ergebnisse besteht im Zentrum für Sprachbildung in der Umsetzung des von BiSS bereitgestellten E-Learning- Angebots. 16. Welche besonderen Probleme ergeben sich hinsichtlich der Sprachförderung in den beruflichen Schulen? Wie werden die Lehrerinnen und Lehrer vor allem in Fragen Deutsch als Fremdsprache weiter gebildet? Zu 16.: In den beruflichen Schulen müssen neben der allgemeinen Sprachbildung auch die Besonderheiten der Fachsprache in den einzelnen Berufen berücksichtigt werden. Daneben bestehen unterschiedliche Zielsetzungen in der Berufsvorbereitung, der Berufsausbildung und der Studienqualifizierung. In den Jahre 2016 und 2017 wurden Fortbildungen zur sprachlichen Bildung entlang des für die beruflichen Schulen erstellten Willkommenscurriculums durchgeführt. Im Rahmen der regionalen Fortbildung werden umfangreiche Fortbildungen angeboten, insbesondere für den Bereich Berufsvorbereitung und Berufsausbildung. Daneben gibt es Unterstützungsangebote für Schulen zur Erstellung von Sprachförderkonzepten. Eine Fortbildungsreihe für Sprachbildungskoordinatorinnen und Sprachbildungskoordinatoren ist in Planung. An beruflichen Schulen werden zusätzlich für ca. 100 Schülerinnen und Schüler Kurse zum Deutschen Sprachdiplom (DSD I PRO) angeboten. Für die Sprachförderung parallel zur Berufsausbildung (Duale Ausbildung) werden gegenwärtig mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Regionalstelle Berlin), der Regionaldirektion Berlin, der Industrieund Handelskammer und der Handwerkskammer BAMF-Berufssprachkurse an ausgewählten schulischen Standorten für das Schuljahr 2018/2019 vorbereitet. 17. Welche Vorhaben und Projekte gemäß Hauptausschussvorlage 0819 „Maßnahmen zur Sprachbildung und -förderung sowie interkulturelle Öffnung“ wurden durch den Senat 2018 begonnen? Welche Maßnahmen konnten aus welchen Gründen noch nicht in Angriff genommen werden? Zu 17.: Folgende Maßnahmen gemäß Hauptausschussvorlage 0819 werden bereits umgesetzt. Im Bereich der Qualifizierung des pädagogischen Personals gehören dazu u. a.: Qualifizierungen für Pädagoginnen und Pädagogen in Willkommensklassen: Jahreskurs für Lehrkräfte in Willkommensklassen, Alphabetisierungskurse, E-Learning-Kurse, Modulare Qualifizierung zum Thema „Willkommen in der Regelklasse“, Fortbildungen, mit dem Schwerpunkt Verknüpfung von sprachlichem und fachlichem Lernen, 10 Maßnahmen zur sprachlichen Bildung im Regelunterricht: Weiterqualifizierung der 400 Sprachbildungskoordinatorinnen und Sprachbildungskoordinatoren der Berliner Schulen durch Studientage und Fortbildungen, Fortbildungen u.a. im Rahmen von Studientagen und in Fachkonferenzen zu dem Thema „Sprachliche Bildung in den Fächern“ unter Berücksichtigung des Basiscurriculums Sprachbildung, Für die beruflichen Schulen ist für Beginn des Schuljahres 2018/2019 die Durchführung einer einjährigen Qualifizierungsreihe für Sprachbildungskoordinatorinnen und Sprachbildungskoordinatoren geplant, die mit der Aufgabe betraut sind, die Schulentwicklung im Bereich Sprachbildung/Sprachförderung an der eigenen Schule zu koordinieren. Bisher wurden nur wenige Angebote umgesetzt, die sich nur auf die Sprachförderung in der ergänzenden Förderung und Betreuung beziehen. Allerdings sind viele Angebot auch für die Pädagoginnen und Pädagogen des Ganztags geeignet. Dazu gehört u.a. eine Veröffentlichung zum Thema „Erzählen“, die sich in der Erarbeitung befindet und im Anschluss an eine Fortbildung das Selbststudium ermöglichen. Folgende Maßnahmen werden im Bereich interkulturelle Bildung umgesetzt: Durchführung von Fachtagen und Fortbildungen, Begleitung von neun Schulen durch das Zentrum für Sprachbildung zum Thema „Schulen mit soziokultureller Diversität erfolgreich gestalten“ über einen Zeitraum von zwei Jahren (Qualifizierung von Personen mit Leitungsfunktion der teilnehmenden Schulen durch eine mehrmodulige Fortbildung zur systemischen Schulentwicklung). Die Schulen erhalten außerdem kontinuierliche Beratungsangebote und können ergänzende Programme durch externe Anbieter nutzen, die durch das Zentrum für Sprachbildung vermittelt werden. Ausbildung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern der Willkommensklassen im Team mit ihren Lehrkräften in der Methode Klassenrat als demokratiepädagogische Maßnahme, die demokratische Handlungsweisen einübt und Menschen- und Kinderrechte vermittelt. Langfristige Qualifizierung und Begleitung von Schulen zur Qualitätsentwicklung im Bereich sprachlicher Kompetenzaufbau im Rahmen des Bund-Ländervorhaben Bildung durch Sprache und Schrift (BiSS): Im Schuljahr 2017/2018 werden 45 Schulen in vier Verbünden zu verschiedenen Schwerpunkten der Sprachbildung und -förderung systematisch begleitet und qualifiziert. Die Schulen erhalten Fortbildungen, Studientage, Beratungen und Materialien. Schulen, die den Schwerpunkt auf die Leseförderung setzen, erhalten zur Lesemotivation der Schülerinnen und Schüler eine „Büchershow“ finanziert, in der aktuelle Kinder und Jugendbücher präsentiert und Buchpakete zur Verfügung gestellt werden. Die Bibliothek des Zentrums für Sprachbildung wird kontinuierlich mit aktuellen Materialien ausgestattet. Zudem ist geplant, eine Grundschule finanziell zu unterstützen, um eine Sprachwerkstatt einzurichten, die auch von dem Zentrum für Sprachbildung für Fortbildungen und im Rahmen von Hospitationen genutzt werden kann und vorbildhaft als sprachförderliche Raum- und Materialausstattung gestaltet ist. 11 Alle Modellvorhaben werden wie geplant umgesetzt und mit Qualifizierungsangeboten begleitet. Dazu gehören: Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (KMK) (DSD I): Im Schuljahr 2012/2013 wurde „DSD I in Willkommensklassen“ eingeführt und kontinuierlich ausgebaut. Es ermöglicht neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern, mit einer standardisierten Prüfung gemäß dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen ein Zertifikat auf verschiedenen Niveaustufen zu erlangen. Das LeseProfis-Peerprojekt zur Leseförderung: Schülerinnen und Schüler und ihre Lehrkräfte werden qualifiziert und werben durch vielfältige Leseaktionen für das Lesen an ihrer Schule, motivieren und unterstützen Mitschülerinnen und Mitschüler auch aus lesefernen Elternhäusern und aus Willkommensklassen beim Lesen. Jugend debattiert in Sprachlerngruppen: Das Programm wurde im Schuljahr 2015/2016 in Berlin in den Willkommensklassen eingeführt und dient der zusätzlichen sprachlichen und demokratischen Bildung Es wird durch Fortbildungen und Veranstaltungen begleitet. Über die Verwendung der Mittel zur sprachlichen Bildung im Elementarbereich ist noch nicht abschließend entschieden. Entsprechend der Richtlinien der Regierungspolitik soll zur Evaluation des Erfolgs der Sprachförderbemühungen in Willkommensklassen eine wissenschaftliche Begleitforschung in Auftrag gegeben werden. Diese Evaluation wird zurzeit in Absprache mit Forschungsinstitutionen inhaltlich und organisatorisch vorbereitet. Es werden verschiedene Vorhaben der außerschulischen Sprachförderung umgesetzt. Das Zentrum für Sprachbildung kooperiert mit verschiedenen Akteuren, um außerschulische Sprachförderung zu unterstützen, u. a. mit dem Bündnis für Bildung Kultur macht stark, initiiert durch Bas Böttcher (Poetry Slammer). Zudem führt „Die gelbe Villa“ in Berlin-Kreuzberg, ein Kreativ- und Bildungszentrum für Kinder und Jugendliche, im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Förderkurse zur Vorbereitung auf Abschlüsse durch mit einem Schwerpunkt auf sprachlicher Bildung. Berlin, den 07. Mai 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-14766 S18-14766