Drucksache 18 / 14 769 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 19. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. April 2018) zum Thema: Clearingstelle Ortolfstraße 107/Altglienicke geschlossen? und Antwort vom 28. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Katrin Vogel (CDU) über den Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14769 vom 19. April 2018 über Clearingstelle Ortolfstraße 107/Altglienicke geschlossen? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann ist die Clearingstelle in der Ortolfstraße 107 in Altglienicke geschlossen? 2. Warum wurde die erst im März 2017 eröffnete Clearingstelle geschlossen? Zu 1. und 2.: Die Jugendhilfeeinrichtung in der Ortolfstraße 107, in der das Vorclearing für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gemäß § 42a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) durchgeführt wird, wurde am 29.03.2018 auf Grund von aufgetretenen baulichen Mängeln temporär geschlossen. 3. Was passiert zukünftig mit dem Objekt, für das der Mietvertrag bis zum Jahr 2021 läuft und für das eine monatliche Miete i. H. v. 39.723,15 € vereinbart wurde und wofür Herstellungskosten von 500.000 € entstanden sind? 4. Wird der Senat die Möglichkeit der Option zur Verlängerung des Mietvertrages um weitere 5 Jahre ausüben? Zu 3. und 4.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass die Einrichtung nach Beseitigung der baulichen Mängel wieder als Standort für das Vorclearing genutzt werden kann. 2 Die Frage der Verlängerung des bis zum Jahr 2021 laufenden Mietvertrags ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht Gegenstand der Verhandlungen und Verfahren. 5. Wie bewertet der Senat die gegenwärtige Situation? Zu 5.: Der Senat strebt eine kurzfristige Mängelbeseitigung sowie eine Fortsetzung des Vorclearings an diesem Standort an. Berlin, den 28. April 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-14769 S18-14769