Drucksache 18 / 14 773 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 18. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. April 2018) zum Thema: Bestandsaufnahme der Naturdenkmäler in Berlin und Antwort vom 03. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Turgut Altug (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14773 vom 18. April 2018 über Bestandsaufnahme der Naturdenkmäler in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Ergebnisse hat die Überprüfung der Naturdenkmäler erbracht? Frage 1.1 In welchem Zustand befinden sich die Naturdenkmäler? Frage 1.2: Wie viele (Angabe bitte in absoluten und prozentualen Zahlen) Naturdenkmäler sind beschädigt? Frage 1.3: Wurden Naturdenkmäler seit der letzten Überprüfung zerstört? Wenn ja, welche? Frage 1.4: Wann hat die letzte Überprüfung der Naturdenkmäler stattgefunden? Antwort zu 1 bis 1.4: 2015 bis 2017 wurden 889 Bäume auf ihre Naturdenkmalschutzwürdigkeit untersucht. Davon wurden 510 Bäume für die Neuausweisung vorgeschlagen. Diese werden im 3. Quartal 2018 zur Vorbereitung auf die Aktualisierung der Verordnung der Naturdenkmäler den Bezirksämtern zur Prüfung vorgelegt. Von den 2001 unter Schutz gestellten 605 Bäumen sind 76 Bäume zwischenzeitlich nicht mehr vorhanden, das entspricht 12,5 % des Baumbestandes. Gründe hierfür sind in den meisten Fällen natürliche Alterungsprozesse. 2 Frage 1.5: Welche Daten zu den Denkmälern wurde noch erhoben und mit welchem Ergebnis? Antwort zu 1.5: Folgende Kriterien wurden erhoben: Art Standort (vorhanden/nichtvorhanden) Stammumfang Umfeld Zugänglichkeit Beschilderung Schutzwürdigkeit GPS-Verortung Sturm Xavier hat im Oktober 2017 zu erheblichen Schäden an den Bäumen geführt, die zurzeit noch erfasst und dokumentiert werden. Somit ist noch keine abschließende Darstellung der Ergebnisse möglich. Frage 2: Sollen in Zukunft wieder vermehrt Naturdenkmäler ausgewiesen werden? Wenn nein, wieso nicht? Antwort zu 2: Bäume, die den Auswahlkriterien entsprechen, können auch künftig als Naturdenkmale ausgewiesen werden. Die Durchführung entsprechender Verfahren wird sich nach den vorhandenen behördlichen Kapazitäten richten. Frage 3: Sind Grundstückseigentümer/innen, auf deren Grund und Boden sich Naturdenkmäler befinden dazu verpflichten, die Denkmäler zu pflegen? Antwort zu 3: Die aus Artikel 14 Grundgesetz resultierenden Rechte und Pflichten der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers für einen als Naturdenkmal unter Schutz gestellten Baum bleiben im Hinblick auf Pflege und Unterhaltung des Baumes unberührt. Berlin, den 03.05.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-14773 S18-14773a