Drucksache 18 / 14 774 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Turgut Altug und Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 18. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. April 2018) zum Thema: Integrationskurse in Kreuzberg und Antwort vom 02. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Dr. Turgut Altuğ und Frau Abgeordnete Susanna Kahlefeld (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14 774 vom 18. April 2018 über Integrationskurse in Kreuzberg ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die allein in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Gleichwohl ist der Senat bemüht, Ihre Fragen zu beantworten und hat daher die zuständige Bundesbehörde um Stellungnahme gebeten. 1. Wie viele Einrichtungen/Träger bieten in Kreuzberg Integrationskurse an? Zu 1.: Die Liste der zugelassenen Integrationskursträger ist auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einsehbar unter: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/ Kurstraeger/ListeKurstraeger/liste-der-zugelassenen-kurstraeger-pdf.html Danach lassen sich über die Postleitzahl (10961-10999) insgesamt 18 Integrationskursträger identifizieren, die in Kreuzberg oder dem direkten Umfeld mit identischer Postleitzahl mindestens einen Kursstandort unterhalten. 1.1. Welche Einrichtungen/Träger bieten spezielle Kursarten zur Alphabetisierung, für Frauen, für Zweitschriftlernende, für Eltern, für junge Erwachsene an? Bitte führen Sie die jeweilige Anzahl der Einrichtungen/Träger und der jeweiligen Kurse, sowie die Anzahl der sich derzeit in den Kursen unterrichteten Menschen auf. 2. Wie viele Teilnehmer/innen besuchen derzeit insgesamt Integrationskurse in Kreuzberg? 3. Aus welchen und wie vielen Nationen stammen die Teilnehmer/innen? Bitte führen sie Anzahl der Teilnehmer/innen der jeweiligen Nationalitäten tabellarisch auf. 2 5. Wie hoch ist die Ausfallquote von Unterrichtsstunden bei den Integrationskursen? 7. Wie hoch ist die Quote der erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurse in Kreuzberg? 8. Welche Ergebnisse haben die Einstufungstests bisher ergeben? Bitte führen Sie die Anzahl der Einstufungstest und Anzahl der jeweiligen Einstufungen in die einzelnen Sprachniveaus tabellarisch auf. Zu 1.1., 2., 3., 5., 7. und 8.: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gab an, dass unterhalb der Ebene des Bundeslandes bzw. der Kommune Berlin die erbetenen Daten zu Kursen und Teilnehmenden statistisch nicht ausgewertet werden und daher die Zahlen für Friedrichshain-Kreuzberg sowie den Stadtteil Kreuzberg nicht vorliegen. 1.2. Wie bewertet der Senat das Angebotsspektrum an Integrationskursen in Kreuzberg? Zu 1.2.: Berlin wird vom BAMF mit Bezug auf die Versorgung mit Integrationskursen nicht als Bedarfsregion definiert. Der allgemeine Integrationskurs und die speziellen Kursarten des Integrationskurses werden gesamtstädtisch - insbesondere in den Innenstadtbezirken – flächendeckend angeboten. Im Bundesvergleich sind die Wartezeiten eher niedrig. 4. Wie hoch sind die Kosten für die einzelnen Teilnehmer/innen? Zu 4.: Die folgende Antwort wird von der offiziellen Webseite des BAMF zitiert: „Regelungen für Ausländer, die ihren ersten Aufenthaltstitel nach dem 1. Januar 2005 erhalten haben: […] Die Teilnehmer beteiligen sich mit 1,95 € an jeder Unterrichtsstunde. […] Teilnehmer, die sich bis zum 1. Juli 2016 zu einem Integrationskurs angemeldet haben, müssen nur einen Kostenbeitrag in Höhe von 1,55 € pro Unterrichtseinheit entrichten. Bei einem Stundenumfang von 700 Unterrichtseinheiten entsteht für den Teilnehmer somit ein Eigenbeitrag in Höhe von 1.365 € (bei Anmeldung bis zum 30. Juni 2016 gelten andere Sätze). Der einmalige Abschlusstest ist kostenlos. Unter den Voraussetzungen des § 17 Abs. 3 Satz 2 IntV ist bei nicht erfolgreicher Teilnahme am Abschlusstest auch eine zweite Testteilnahme kostenlos möglich. Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfeempfänger werden auf Antrag gemäß § 9 Absatz 2 IntV durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom Kostenbeitrag befreit. Die übrigen Teilnehmer können auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit werden, wenn für sie die Zahlung des Kostenbeitrages eine besondere Härte darstellt. Die so genannte Härtefallprüfung führt das Bundesamt durch. […] Regelungen für Ausländer, die bereits länger in Deutschland leben: […] Die Teilnehmer beteiligen sich mit 1,55 € an jeder Unterrichtsstunde, das BAMF übernimmt die restlichen Kosten. Gemäß Übergangsregelung des § 22 Abs. 2 IntV müssen Teilnehmer, die sich bis zum 1. Juli 2012 zu einem Integrationskurs 3 angemeldet haben, nur einen Kostenbeitrag in Höhe von 1,00 € pro Unterrichtseinheit entrichten. Bei einem Stundenumfang von 660 Unterrichtseinheiten entsteht für den Teilnehmer somit ein Eigenbeitrag in Höhe von 1023,00 € (bei Anmeldung bis zum 1. Juli 2012 in Höhe von 660,00 €). Die einmalige Teilnahme am Abschlusstest ist kostenlos. Unter den Voraussetzungen des § 17 Abs. 3 Satz 2 IntV ist bei nicht erfolgreicher Teilnahme am Abschlusstest auch eine zweite Testteilnahme kostenlos möglich. Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfeempfänger werden auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit. Die übrigen Teilnehmer können auf Antrag befreit werden, wenn für sie die Zahlung des Kostenbeitrages eine besondere Härte darstellt. Das BAMF führt dann eine so genannte Härtefallprüfung durch.“ IntV=Integrationskursverordnung 6. Welche Probleme sind in der Vergangenheit zwischen den Trägern und den BAMF aufgetreten? Zu 6.: Zu dieser Frage hat das BAMF keine Auskunft gegeben mit dem Hinweis, dass es als Bundesbehörde nicht der parlamentarischen Kontrolle durch das Bundesland Berlin unterliegt. 9. Wie ist die Bezahlung der Dozent/innen geregelt? Gibt es genug Dozent/innen für die Integrationskurse? Zu 9.: Die Vergütung für alle Honorarlehrkräfte richtet sich nach dem vom BAMF festgelegten Mindesthonorar von 35 Euro. Integrationskursträger, die dieses nicht zahlen, erhalten nur eine befristete Trägerzulassung. Für Integrationskurse, die von den Berliner Volkshochschulen durchgeführt werden, gilt zudem die Ausführungsvorschrift Honorare VHS, die für arbeitnehmerähnliche Dozentinnen und Dozenten Zuschläge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung und eine Abgeltung des Urlaubsanspruches vorsieht; unter Einbeziehung aller Zuschläge zahlen die Berliner Volkshochschulen dann bei Zahlung des BAMF Mindesthonorars ein Honorar von 44,17 Euro. Da das BAMF keine Daten unter der Ebene des Bundeslandes Berlin statistisch erfasst, kann keine Auskunft darüber gegeben werden, ob die Anzahl der Dozentinnen und Dozenten für die Integrationskurse ausreichend ist. Berlin, den 02. Mai 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-14774 S18-14774a