Drucksache 18 / 14 776 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 19. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. April 2018) zum Thema: Schulplatzklagen an den Berliner Grundschulen und Antwort vom 07. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14776 vom 19. April 2018 über Schulplatzklagen an den Berliner Grundschulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher die Bezirksämter um Zulieferung gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat mit nachfolgenden Aussagen übermittelt wurden. Vorbemerkung der Abgeordneten: Aufgrund des Schülerwachstums sind die Bezirke, insbesondere im Innenstadtbereich, gezwungen die Einschulungsgebiete jährlich neu zuzuschneiden, um eine Schulplatzversorgung sicherzustellen. Dies hat zur Folge, dass Geschwisterkinder mitunter an zwei unterschiedlichen Grundschulen beschult werden. Um einen Überblick über diese Problematik zu bekommen bitte ich um die Beantwortung der Anfrage verbunden mit einer Bezirksabfrage. 1. Wie viele Anträge zur Aufnahme eines Kindes an einer anderen Grundschule wurden in vergangen drei Jahren gestellt (mit der Bitte um eine Bezirksabfrage, sortiert nach Jahr und Bezirk)? 2. Wie vielen Anträgen zur Aufnahme eines Kindes an einer anderen Grundschule wurde in den vergangenen drei Jahren entsprochen (mit der Bitte um eine Bezirksabfrage, sortiert nach Jahr und Bezirk)? 3. Wie vielen Anträgen zur Aufnahme eines Kindes an einer anderen Grundschule wurde in den vergangenen drei Jahren auf Grund einer Klage vor dem Verwaltungsgericht entsprochen (mit der Bitte um eine Bezirksabfrage , sortiert nach Jahr und Bezirk)? 4. Wie viele Klagen erfolgten auf Grund eines Widerspruchs durch das Schulamt, bei der Ablehnung von Anträgen zur Aufnahme eines Kindes an einer anderen Grundschule (mit der Bitte um eine Bezirksabfrage, sortiert nach Jahr und Bezirk)? 5. Wie viele Klagen erfolgten auf Grund eines Widerspruches durch das Schulamt bei der Ablehnung von Anträgen zur Aufnahme eines Kindes an einer anderen Grundschule mit Begründung, dass das Geschwisterkind eine andere Grundschule besucht und somit eine Beschulung von Geschwisterkindern z.B. aufgrund des Neuzuschnittes von Einschulungsbereichen an zwei unterschiedlichen Grundschulen erfolgt (mit der Bitte um eine Bezirksabfrage, sortiert nach Jahr, Bezirk und Erfolg der Klage)? - - 2 Zu 1. bis 5.: Die zu den Fragen 1. bis 5. von den Bezirken gelieferten Daten sind der Tabelle im Anhang zu entnehmen. Der Bezirk 05 (Spandau) wies in seiner Antwort darauf hin, dass er nur Anträge auf Aufnahme an öffentliche Grundschulen innerhalb des Bezirkes in seiner Statistik berücksichtigt hat. 6. Wie viele Tage betrug die Frist der Bezirke zur Rückmeldung an den Senat? Zu 6.: Die Frist betrug drei Arbeitstage. Berlin, den 07. Mai 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Anhang Abfrage in den Bezirken zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/14776 Schulplatzklagen an den Berliner Grundschulen Bezirk Zu 1.: Anträge auf Aufnahme in eine andere Grundschule Zu 2.: davon bewilligte Anträge Zu 3.: davon bewilligte Anträge aufgrund einer Klage Zu 4.: Anzahl der Klagen aufgrund eines abgelehnten Widerspruchs Zu 5.: Anzahl der Klagen aufgrund eines abgelehnten Widerspruchs, die mit der Begründung der getrennten Beschulung von Geschwisterkindern geführt wurden/ davon erfolgreich Schulj 15/16 Schulj 16/17 Schulj 17/18 Schulj 15/16 Schulj 16/17 Schulj 17/18 Schulj 15/16 Schulj 16/17 Schulj 17/18 Schulj 15/16 Schulj 16/17 Schulj 17/18 Schulj 15/16 Schulj 16/17 Schulj 17/18 01 Mitte 805 1232 1261 349 440 689 0 1 0 3 3 7 0 0 0 02 Friedrichshain Kreuzberg 1.013 993 959 469 567 446 3 2 1 29 14 29 Keine Angabe möglich 03 Pankow 1.561 1.591 1.624 1.315 1.359 1.389 17 4 11 24 4 16 0 0 0 04 Charlottenburg Wilmersdorf 1 980 1.007 881 578 587 544 0 0 0 2 5 14 0 0 0 05 Spandau 552 581 617 487 478 483 0 0 0 0 0 0* 0 0 0 06 Steglitz Zehlendorf 844 986 601 588 779 234 0 0 6 0 0 7 0 0 statist. nicht erfasst 07 Tempelhof Schöneberg _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ 08 Neukölln Keine Angabe möglich Keine Angabe möglich 1.454 Keine Angabe möglich Keine Angabe möglich Keine Angabe möglich 0 0 Keine Angabe möglich 0 0 0 0 0 0 09 Treptow Köpenick _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ 10 Marzahn Hellersdorf _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ 11 Lichtenberg 973 992 995 763 786 814 0 0 0 0 0 1 0 0 0 12 Reinickendorf 745 814 898 618 696 696 0 0 0 1 0 0 2 0 0 Zu Bezirk 05 (Spandau): *Im Schuljahr 2017/2018 wurde in 3 Fällen Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt, die bis zum Oberverwaltungsgericht gingen, jedoch nicht zum Erfolg für die Antragsteller führten. Klage wurde allerdings durch die 3 Antragsteller nicht erhoben Zu Bezirk 04 (Charlottenburg Wilmersdorf): 1) 1. Bei der Angabe zu den Fragen 1 und 2 handelt es sich ausschließlich um Erstwünsche, einschließlich der Grundschulen ohne Einschulungsbereich wie z. B. SESB, 2. Bei den Angaben zu 3 und 4 handelt es sich ausschließlich um Klagen und nicht um Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz 3. Bei den Angaben zu Frage 5 handelt es sich ausschließlich um Regelgrundschulen. S18-14776 S18-14776 S1814776 Anlage