Drucksache 18 / 14 778 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 20. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. April 2018) zum Thema: Nebentätigkeit von Beamten in Berlin II und Antwort vom 04. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 10 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14778 vom 20.04.2018 über Nebentätigkeit von Beamten in Berlin II ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Wie viele Beamte des Landes Berlin bzw. der Bezirke – bitte gruppiert nach Senatsverwaltungen nebst Senatskanzlei und deren nachgelagerten Behörden (also inklusive e.g. der Finanzämter, Polizei etc.) sowie nach den jeweiligen Bezirken – üben eine unentgeltliche, wie viele eine entgeltliche Nebentätigkeit aus? In welchem (genehmigten) zeitlichen Umfang? Wie haben sich diese Zahlen zum 31.12. der Jahre 2014 bis 2017 entwickelt? 2) Welche Einkünfte haben die Beamten aus den entgeltlichen Nebentätigkeiten insgesamt erzielt? 3) Welche Einkünfte hat das Land Berlin aus den Abführungen dieser Beamten aus den Einkünften aus ihrer Nebentätigkeit erzielt? Zu 1. bis 3.: Gemäß § 60 Landesbeamtengesetz (LBG) ist eine Nebentätigkeit die Ausübung eines Nebenamtes oder einer Nebenbeschäftigung. Das Nebenamt ist ein nicht zu einem Hauptamt gehörender Kreis von Aufgaben, der auf Grund eines öffentlichrechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses wahrgenommen wird. Eine Nebenbeschäftigung ist jede sonstige, nicht zu einem Hauptamt gehörende Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes. Als Nebentätigkeit gilt nicht die Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter sowie einer unentgeltlichen Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft. Nach § 61 LBG sind Beamtinnen und Beamte verpflichtet, auf Verlangen ihrer Dienstbehörde oder obersten Dienstbehörde eine Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst zu übernehmen, sofern diese Tätigkeit ihrer Vorbildung oder Berufsausbildung entspricht und sie nicht über Gebühr in Anspruch nimmt. Seite 2 von 10 Gemäß § 6 der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten (Nebentätigkeitsverordnung - NtVO -) wird für eine Nebentätigkeit im Landesdienst nach § 3 grundsätzlich eine Vergütung nicht gewährt. Ausnahmen können zugelassen werden für Gutachtertätigkeiten und schriftstellerische Tätigkeiten, sowie für Tätigkeiten, deren unentgeltliche Ausübung der Dienstkraft nicht zugemutet werden kann. Wird die Dienstkraft für die Nebentätigkeit in ihrem Hauptamt entsprechend entlastet, darf eine Vergütung nicht gezahlt werden. Erhält eine beamtete Dienstkraft Vergütungen für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im Landesdienst oder für sonstige Nebentätigkeiten, die sie im öffentlichen oder in dem ihm gleichstehenden Dienst oder auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung einer für beamtenrechtliche Entscheidungen zuständigen Stelle ausübt, so hat die Dienstkraft nach § 7 NtVO die Vergütungen unverzüglich nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres insoweit an den Dienstherrn im Hauptamt abzuliefern als sie für die in einem Kalenderjahr ausgeübten Tätigkeiten die in § 6 Abs. 2 Satz 1 NtVO genannten Bruttobeträge übersteigen. Für bestimmte Tätigkeiten sind in § 8 NtVO Ausnahmen geregelt. Die Dienstbehörden der Hauptverwaltung einschließlich der nachgeordneten Dienststellen sowie die Dienstbehörden der Bezirksverwaltung wurden um Mitteilung zu den o.g. Fragen ersucht. Soweit Mitteilungen eingegangen sind, sind diese der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Berlin, den 4. Mai 2018 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen Seite 3 von 10 Gesamtübersicht der Antworten zur schriftlichen Anfrage (Drucksache 18/14778) des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 20.04.2018 Frage 1 Frage 2 Frage 3 Verwaltung Unentgeltliche Nebentätigkeit Entgeltliche Nebentätigkeit Genehmigter zeitlicher Umfang Einkünfte d. Beamten aus entgeltlicher Nebentätigkeit Einkünfte für das Land Berlin aus der Ablieferungspflicht Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Es wurde gebeten, folgende Stellungnahme in die Antwort zu übernehmen: In der Kürze ist eine ordnungsgemäße weitere Recherche, die fehlerhafte Antworten ausschließt, sowie eine politische Abzeichnung der Antwort nicht durchführbar. Es war mir lediglich möglich, wenigstens für die Bezirksamtsmitglieder festzustellen, dass eine unentgeltliche Nebentätigkeit, mit einem zeitlichen Umfang von höchstens einem Fünftel der allgemein festgesetzten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, seit 2016 ausgeübt wird. Bezirksamt Friedrichshain – Kreuzberg Fehlanzeige Bezirksamt Lichtenberg Fehlanzeige Bezirksamt Mitte Fehlanzeige Bezirksamt Neukölln 4 42 <8 h/Woche k.A. k.A. Bezirksamt Pankow 1 18 Ø 5,58 WoStd In der Kürze der Zeit nicht zusammenzufassen Bezirksamt Reinickendorf 6 34 600 Stunden pro Monat 10.000 € pro Monat entfällt Bezirksamt Spandau Nicht erfasst 16 128* 1 Werden nicht erfasst 0 Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf 10 49 197 Wochenstunden 137.516 Euro pro Jahr 0 Bezirksamt Treptow-Köpenick Die Angaben sind in der Kürze der Zeit nicht ermittelbar. Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg 2 20 6x8 WoStd, Rest durchschnittlich 3,5 WoStd Nicht ermittelbar 0 RBm Skzl 7 3 Aufgrund der Kürze der Zeit, der nicht eindeutig definierten Anfrage und unterschiedlicher Bewilligungszeiträume (z.B. einmalig, für zwei Jahre oder an mehreren festen Terminen) kann keine Angabe zum genehmigten zeitlichen Umfang Aufgrund der Kürze der Zeit und der nicht eindeutig definierten Anfrage kann keine Angabe zum erzielten Entgelt gemacht werden 1 Bezirksamt Spandau: 1/5 der regelmäßigen AZ (z.Zt. 8 Std/wtl) Seite 4 von 10 gemacht werden. SenBJF - 7 2 - 8 h 35 – 1400 € nicht ermittelbar Senatsverwaltung für Finanzen 34 20 nicht ermittelbar nicht ermittelbar nicht ermittelbar Landesverwaltungsamt Berlin 11 2 nicht ermittelbar nicht ermittelbar nicht ermittelbar Finanzämter 255 291 nicht ermittelbar nicht ermittelbar nicht ermittelbar SenGPG 2017 SenArbIntFrau 2014-2016 Keine Daten für das Jahr 2018 vorhanden SenKult 2 inkl. Landesarchiv Berlin 1 5 1x bis zu 45 Std. pro Jahr, 1x 8 Std. pro Woche, 1x 6 Std. pro Monat, ---------------------- 1x ca. 8 Std. pro Jahr, 1x ca. 14 Tage im Jahr, 1x Vortrag nicht nachvollziehbar, da keine Nachweispflicht besteht (§ 8 NtVO) bisher noch keine Einkünfte für 2018 150,-- € bisher keine SenWiEnBe Keine Daten Für das Kalenderjahr 2018 Landesamt für Mess- und Eichwesen SenGesSoz/SenIAS 14 30 Wostd./Anzahl Beschäftigte 0,153 =1 0,23 = 1 0,666 = 1 1,25 = 1 2 = 3 3 = 2 4 = 1 4,5 = 1 5 = 1 5,333 = 1 6 = 2 7 = 1 8 = 7 12.277,25 EUR ./. 2 SenKult: bis Mitte Dez. 2016 Senatskanzlei-Kulturelle Angelegenheiten Seite 5 von 10 SenJustVA Fehlanzeige mit folgendem Antwortschreiben: In Ermangelung vorhandener Statistiken kann auf keine Daten zugegriffen werden, die in der zur Verfügung stehenden Zeit ermittelbar sind. Zur Verfügung gestellt werden könnte lediglich die Anzahl der gegenwärtig (2018) von Beamtinnen und Beamten ausgeübten Nebentätigkeiten, allerdings ohne Unterscheidung entgeltlicher und unentgeltlicher Nebentätigkeiten und Angaben zum zeitlichen Umfang. Von der Weitergabe dieser Daten wurde abgesehen, da sich der Fragekomplex hierzu nicht verhält. Entwicklung zum 31.12. der Jahre 2014 bis 2017 2017 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf 5 9 2.416,00 Std/a 30.368,00 €/a Bezirksamt Neukölln 3 39 <8 h/Woche k.A. k.A. Bezirksamt Pankow 2 25 Ø 5,33 WoStd In der Kürze der Zeit nicht zusammenzufassen Bezirksamt Reinickendorf 3 DK 15 DK 300 Stunden pro Monat 5.000 € pro Monat entfällt Bezirksamt Spandau Nicht erfasst 29 232 * Wurden nicht erfasst 0 Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf 10 45 189 Wochenstunden Ca. 109.165 Euro pro Jahr 0 Bezirksamt Treptow-Köpenick Die Angaben sind in der Kürze der Zeit nicht ermittelbar. Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg 2 26 9x8 WoStd. Rest durchsch.4 WoStd Nicht ermittelbar 0 RBm Skzl Da verwertbare Aufzeichnungen erst seit dem Jahr 2017 geführt werden, können aufgrund der Kürze der Zeit keine Angaben zur Entwicklung der Nebentätigkeiten in den Jahren 2014 bis 2017 getätigt werden. SenBJF 1 5 2-8 h 35 – 1400€ Fehlanzeige – nicht ermittelbar Senatsverwaltung für Finanzen 38 23 30638,11 € Landesverwaltungsamt Berlin 13 2 Finanzämter 272 306 SenGPG 2017 SenArbIntFrau 2014-2016 13 27 285,55 Std/Kalenderjahr 23.367,64 € ./. SenKult inkl. Landesarchiv Berlin 1 5 1x bis zu 33 Std. pro Jahr, 1x bis zu 48 Std. pro Jahr, 1x 8 Std. pro Woche, 1x 6 Std. pro Monat, nicht nachvollziehbar, da keine Nachweispflicht besteht (§ 8 NtVO) keine Seite 6 von 10 ---------------------- 1x ca. 8 Std. pro Jahr, 1x 9 Tage im Jahr 600,-- € 1.332,--€ SenWiEnBe 3 9 5 Aufgrund der Kürze der Zeit, der nicht eindeutig definierten Anfrage und unterschiedlicher Bewilligungszeiträume (z.B. einmalig, für zwei Jahre oder an mehreren festen Terminen) kann keine Angabe zum genehmigten zeitlichen Umfang gemacht werden. Aufgrund der Kürze der Zeit und der nicht eindeutig definierten Anfrage kann keine Angabe zum erzielten Entgelt gemacht werden. 1296,- € Landesamt für Mess- und Eichwesen - 2 SenIAS (LaGeSo, LAF, LAGetSi) 19 33 Wostd../Anzahl Beschäftigte 0,153 =1 0,288 = 1 0,666 = 1 2 = 5 2,25 = 1 3 = 1 4 = 1 4,5 = 1 4,75 = 1 5 = 1 5,333 = 1 6 = 1 7 = 1 8 = 6 12.381,14 EUR ./. 2016 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf 7 8 2.284,00 Std/a 25.168,00 €/a Bezirksamt Neukölln 3 39 <8 h/Woche k.A. k.A. Bezirksamt Pankow 1 25 Ø 4,73 WoStd In der Kürze der Zeit nicht zusammenzu- 3 SenWiEnBe: Da verwertbare Aufzeichnungen erst seit dem Jahr 2017 geführt werden, können aufgrund der Kürze der Zeit keine Angaben zur Entwicklung der Nebentätigkeiten in den Jahren 2014 bis 2017 getätigt werden. Die Einkünfte für das Jahr 2017 und 2016 wurden von einer Beamtin / einem Beamten erzielt. Seite 7 von 10 fassen Bezirksamt Reinickendorf 3 DK 16 DK 315 Stunden pro Monat 5.300 € pro Monat Bezirksamt Spandau Nicht erfasst 22 176 * Wurden nicht erfasst 0,00 Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf 9 33 153 Wochenstunden Ca. 114.670 Euro pro Jahr 0 Bezirksamt Treptow-Köpenick Die Angaben sind in der Kürze der Zeit nicht ermittelbar. Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg 1 35 14x8 Wostd Rest durchsch. 4 WoStd Nicht ermittelbar 0 SenBJF 2 3 2-5 h 41 – 1400€ Fehlanzeige – nicht ermittelbar Senatsverwaltung für Finanzen 39 19 88649,87 € Finanzämter 290 246 SenGPG 2017 SenArbIntFrau 2014-2016 35 25 464,80 Std/Kalenderjahr 13.366,50 € ./. SenKult inkl. Landesarchiv Berlin 1 4 1x bis zu 33 Std. pro Jahr, 1 x bis zu 48 Std. pro Jahr, 1x 8 Std. pro Woche, 1x 6 Std. pro Monat, -------------------- 1x 6 Tage pro Jahr, nicht nachvollziehbar, da keine Nachweispflicht besteht (§ 8 NtVO) 3.625,-- € (Lehrtätigkeit) keine SenWiEnBe 972,- € SenGesSoz (LAGeSo, LAF, GerMed, GKR) 23 44 Wostd../Anzahl Beschäftigte 0,002 = 2 0,125 = 1 0,23 = 1 0,333 = 1 0,375 = 2 0,5 = 4 0,666 = 1 1 = 2 1,5 = 1 2 = 7 20.096,39 EUR ./. Seite 8 von 10 2,25 = 1 4 = 3 6 = 3 8 = 8 2015 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf 6 6 1.480,00 Std/a 8.840,00 €/a Bezirksamt Neukölln 4 34 <8 h/Woche k.A. k.A. Bezirksamt Pankow 0 27 Ø 5,15 WoStd In der Kürze der Zeit nicht zusammenzufassen Bezirksamt Reinickendorf 3 DK 16 DK 315 Stunden pro Monat 5.300 € pro Monat Bezirksamt Spandau Nicht erfasst 20 160 * Wurden nicht erfasst 0,00 Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf 7 33 146 Wochenstunden Ca. 85.400 Euro pro Jahr 0 Bezirksamt Treptow-Köpenick Die Angaben sind in der Kürze der Zeit nicht ermittelbar. Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg 3 34 13x8 WoStd Rest durchsch. 4 WoStd Nicht ermittelbar 0 SenBJF 1 1 2 h 75€ Fehlanzeige – nicht ermittelbar Senatsverwaltung für Finanzen 41 17 81900,54 € Finanzämter 302 219 SenGPG 2017 SenArbIntFrau 2014-2016 38 29 407,25 Std/Kalenderjahr 13.182,96 € ./. SenKult inkl. Landesarchiv Berlin 1 4 2 (weitere NT bereits gezählter Personen) 1x bis zu 33 Std. pro Jahr, 1x bis zu 48 Std. pro Jahr, 1x 8 Std. pro Woche, 1x 6 Std. pro Monat, 1x 2 Tage pro Jahr, 1x 2 Std. Vortrag, 1x 1 Tag Vorlesung nicht nachvollziehbar, da keine Nachweispflicht besteht (§ 8 NtVO) 7.250;-- € (Lehrtätigkeit) 200,-- € (Vortrag) 1.085,48 € (Vorlesung) keine SenGesSoz (LAGeSo, LAF, GerMed, GKR) 23 35 Wostd../Anzahl Beschäftigte 0,019 = 1 0,057 = 1 13.150,23 ./. Seite 9 von 10 0,125 = 1 0,258 = 1 0,5 = 3 0,75 = 2 1 = 3 1,5 = 2 2 = 7 2,25 = 1 4 = 3 4,5 = 1 6 = 4 8 = 2 2014 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf 6 5 1.064,00 Std/a 8.240,00 €/a Bezirksamt Neukölln 4 28 <8 h/Woche k.A. k.A. Bezirksamt Pankow 0 25 Ø 5,35 WoStd In der Kürze der Zeit nicht zusammenzufassen Bezirksamt Reinickendorf 3 DK 15 DK 300 Stunden pro Monat 5.000 € pro Monat Bezirksamt Spandau Nicht erfasst 26 208* Wurden nicht erfasst 0,00 Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf 11 57 234 Wochenstunden Ca. 197.000 Euro pro Jahr 0 Bezirksamt Treptow-Köpenick Die Angaben sind in der Kürze der Zeit nicht ermittelbar. Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg 6 33 11x8 WoStd Rest durchsch. 4 Wostd. Nicht ermittelbar 0 SenBJF 1 2 2-5 h 75 – 1400€ Fehlanzeige – nicht ermittelbar Senatsverwaltung für Finanzen 37 16 61662,33 € Finanzämter 317 194 SenGPG 2017 SenArbIntFrau 2014-2016 37 27 319,50 Std/Kalenderjahr 8.275,56 € ./. SenKult inkl. Landesarchiv Berlin 1 4 2 (weitere NT 1x bis zu 15 Std. pro Jahr, 1x bis zu 48 Std. pro Jahr, nicht nachvollziehbar, da keine Nachweispflicht besteht (§ 8 NtVO) keine Seite 10 von 10 bereits gezählter Personen) 1x 8 Std.pro Woche, 1x 6 Std. pro Monat, ---------------------- 1x 2 Tage pro Jahr, 1x 4 Tage pro Jahr 1x 1 Tag 7.250;-- € (Lehrtätigkeit) 2.000,-- € 1.500,-- € SenGesSoz (LAGeSo, LAF, GerMed, GKR) 25 40 Wostd../Anzahl Beschäftigte 0,057 = 1 0,125 = 1 0,23 = 1 0,258 = 1 0,5 = 4 1 = 6 1,5= 1 2 = 9 2,25 = 1 2,5 = 2 3 = 2 4 = 6 5 = 2 8 = 3 25.684,63 EUR ./. S18-14778 S18-14778