Drucksache 18 / 14 779 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 17. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. April 2018) zum Thema: Anmeldezahlen für Grund- und Oberschulen zum Schuljahr 2018/2019 in den Bezirken II und Antwort vom 08. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14779 vom 17. April 2018 über Anmeldezahlen für Grund- und Oberschulen zum Schuljahr 2018/2019 in den Bezirken II ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie begründet der Senat die Nichtzurverfügungstellung der erfragten Auflistung der einzelnen Schulen in seiner Antwort auf die Frage 3 und die Nichtbeantwortung der Frage 4 der Drs. 18/13804 im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvE 2/11) vom 7. November 2017 zur weiteren Stärkung des verfassungs-rechtlichen Auskunftsrechts von Abgeordneten, in dem das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, dass die Nichtbeantwortung von Parlamentarischen Anfragen gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG verstößt, die Regierung dem Parlament gegenüber alle Informationen mitzuteilen hat, über die die Regierung verfügt oder sie diese mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann und eine Antwort nur in sehr engen Grenzen verweigert werden darf, wenn der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berührt, Grundrechte Dritter betroffen oder das Staatswohl gefährdet ist sowie vor dem Hintergrund, dass der Senat in seiner Antwort auf die Frage 3 der Drs. 17/14172 die erfragte schulscharfe Darstellung erbracht und keine Gründe zum Verzicht auf eine schulscharfe Darstellung geltend gemacht hat? Zu 1.: Der Senat wird die gewünschten Daten – wie auch für die Schriftliche Anfrage Nr. 17/14172 - nach Abschluss des Verfahrens zur Verfügung stellen. 2. Welche Aspekte der in der Antwort auf die Drs. 18/12981 verweigerten Informationen berühren den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung und weshalb, welche berühren die Grundrechte Dritter und weshalb und welche gefährden das Staatswohl und weshalb? Zu 2.: Die angefragten Daten wurden als Tabelle in der Anlage zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13559 bereitgestellt. - - 2 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben sich für das Schuljahr 2018/2019 jeweils in welchem Berliner Bezirk in welcher Oberschule in der ersten Anmelderunde auf jeweils wie viele freie Plätze angemeldet (Darstellung bitte analog der Drs. 17/14172)? Zu 3.: Das Aufnahmeverfahren zum Übergang von der Grundschule in die Jahrgangsstufe 7 der weiterführenden Schulen ist noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluss der Aufnahmeverfahren inklusive der möglichen gerichtlichen Überprüfungen werden die Angaben zum Verfahren veröffentlicht. 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in jeweils welchem Berliner Bezirk für welche Oberschule für das Schuljahr 2018/2019 einen Schulwechselwunsch geäußert? Zu 4.: Schulwechselwünsche können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend benannt werden, da das Übergangsverfahren von der Grundschule in die Jahrgangsstufe 7 der Sekundarstufe I zum Schuljahr 2018/2019 noch nicht abgeschlossen ist und die Eltern erst Ende Mai 2018 den Bescheid über Aufnahmen und Ablehnungen erhalten werden. Berlin, den 08. Mai 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-14779 S18-14779