Drucksache 18 / 14 790 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 17. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. April 2018) zum Thema: Ergebnisse der Sprachtests von Nicht-Kita-Kindern im Jahr 2017 sowie Teilnahme an den verpflichtenden Sprachtests und an der verpflichtenden Sprachförderung II und Antwort vom 27. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14790 vom 17. April 2018 über Ergebnisse des Sprachtests von Nicht-Kita-Kindern im Jahr 2017 sowie Teilnahme an den verpflichtenden Sprachtests und an der verpflichtenden Sprachförderung II ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Bußgeldverfahren wurden im Jahr 2017 jeweils in den einzelnen Bezirken gegen Eltern eingeleitet, die ihre Nicht-Kita-Kinder nicht zum verpflichtenden Sprachtest oder zu der verpflichtenden Sprachförderung geschickt haben, wobei der Fragensteller vor dem Hintergrund der Nichtzuverfügungstellung dieser Information in der Antwort des Senats auf Frage 4 der Drs. 18/13725 auf das Urteil des Bundesverfassungs-gerichts (Az. 2 BvE 2/11) vom 7. November 2017 zur weiteren Stärkung des verfassungsrechtlichen Auskunftsrechts von Abgeordneten verweist, in dem das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, dass die Nichtbeantwortung von Parlamentarischen Anfragen gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG verstößt, die Regierung dem Parlament gegenüber u.a. alle Informationen mitzuteilen hat, die die Regierung mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann? Zu 1.: Die Antwort zu Frage 1 ist der Anlage 1 zu entnehmen. Berlin, den 27. April 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Schriftliche Anfrage Nr. 18/14790 Frage 1 Anlage 1 Bezirk Anzahl der Bußgeldverfahren Sprachstandsfeststellung Anzahl der Bußgeldverfahren Sprachförderung Mitte 17 0 Friedrichshain-Kreuzberg 18 0 Pankow 1 0 Charlottenburg-Wilmersdorf 0 0 Spandau 65 0 Steglitz-Zehlendorf 0 0 Tempelhof-Schönberg 0 0 Neukölln 15 0 Treptow-Köpenick 0 0 Marzahn-Hellersdorf 20 0 Lichtenberg 13 0 Reinickendorf 18 0 S18-14790 S18-14790 S1814790 Anlage 1