Drucksache 18 / 14 794 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 18. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. April 2018) zum Thema: Berliner Feuerwehr – Geplante Dienstplanumstellung und Antwort vom 03. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14794 vom 18. April 2018 über Berliner Feuerwehr – Geplante Dienstplanumstellung ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Änderungen am Dienstplan der Berliner Feuerwehr traten zum 01.01.2018 in Kraft? (Aufstellung erbeten.) Zu 1.: Das zum 01.01.2018 eingeführte Dienstplanmodell sieht, wie bisher, eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 48 Stunden vor. Im Vergleich zum Dienstplanmodell davor besteht ein fester Regeldienstplan, der den Dienstkräften größere Planungssicherheit gibt. Ferner sieht der Dienstplan überwiegend 12-Stunden-Schichten vor, die für die Dienstkräfte weniger belastend sind als die vorher häufigen 24-Stunden-Schichten. 2. Inwiefern sind diese Änderungen vorübergehender Natur bzw. sind weitere Umstellungen des Dienstplanes angedacht? Zu 2.: Ab 01.05.2018 soll eine Wochenarbeitszeit von 44 Stunden verbunden mit der ausschließlichen Ableistung von 12-Stunden-Diensten gelten. Ein entsprechend angepasster Dienstplan soll zum 01.09.2018 eingeführt werden. 3. Wie rechtfertigt der Senat langfristige Urlaubssperren und die Sperrung arbeitsfreier Tage für die Mitarbeiter/innen der Berliner Feuerwehr und sind für diese Sperrzeiten Formen der Kompensation angedacht? Wenn ja, welche? (Aufstellung erbeten.) Zu 3.: Generelle Urlaubssperren und die Sperrung freier Tage gab es nicht. Im Rahmen der Urlaubsplanung können zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes nicht immer alle Wünsche der Dienstkräfte erfüllt werden. Seite 2 von 3 4. Welche Faktoren waren ausschlaggebend für die Dienstplanumstellung bei der Berliner Feuerwehr zum 01.01.2018? (Aufstellung erbeten.) Zu 4.: Gründe für die Änderung des Dienstplanmodells der Feuerwehr waren das gestiegene Einsatzaufkommen und die damit einhergehende Beanspruchung der Dienstkräfte . 5. Inwiefern wurde das neue Dienstplanmodell in Absprache mit Mitarbeiter/innen der Berliner Feuerwehr entworfen und von welchen behördlichen Stellen wurde die Dienstplanumstellung letztlich durchgeführt? Zu 5.: Das Modell wurde durch eine Projektgruppe der Feuerwehr entwickelt, deren Abstimminstanz aus allen drei Direktionsleitern, drei Mitgliedern des Personalrates, zwei Vertretern des Stabsbereichs und einem Vertreter des Zentralen Service der Berliner Feuerwehr bestand. Dem Dienstplanmodell hat die Personalvertretung der Feuerwehr zugestimmt. Es ist in einer Geschäftsanweisung der Feuerwehr festgelegt. 6. Wann und in welcher Form wurden die Mitarbeiter/innen der Berliner Feuerwehr über die Umsetzung einer Dienstplanumstellung informiert? Zu 6.: Während der Projektarbeit sind alle Dienstkräfte auf den Wachen, sobald Sachverhalte abschließend geregelt waren, informiert worden. Insgesamt wurden innerhalb der dreimonatigen Projektzeit drei schriftliche Projektinformationen herausgegeben. Am 06.12.2017 erhielten die Wachleiter in einer Informationsveranstaltung, an der auch bis zu zwei weitere Vertreter der Wache teilnehmen konnten, umfassende und ausführliche Hinweise zu den Regelungen des ab 01.01.2018 geltenden Dienstplanmodells . 7. Liegen dem Senat bereits Reaktionen der Mitarbeiter/innen der Berliner Feuerwehr auf das neue Dienstplanmodell vor und wenn ja, wie fallen diese aus? Zu 7.: Es gibt kein Dienstplanmodell, mit dem alle Dienstkräfte zufrieden sind, weil die Bedürfnisse sehr unterschiedlich sind. Viele Dienstkräfte befürworten die geringere Belastung durch die überwiegenden 12-Stunden-Schichten. Andere Dienstkräfte kritisieren die mit der Reduzierung der belastenden 24-Stunden-Schichten einhergehenden häufigeren Dienstantritte. 8. Welche Kenntnis besitzt der Senat darüber, ob eine Evaluation der Dienstplanumstellung angedacht ist und wenn ja, für welchen Zeitpunkt? Zu 8.: Eine Evaluierung des zum 01.01.2018 eingeführten Dienstplanmodells hat bereits stattgefunden. Seite 3 von 3 9. Wie hoch schätzt der Senat angesichts der steigenden Zahl der Einsätze insgesamt das Personaldefizit bei der Berliner Feuerwehr? Zu 9.: Unter Berücksichtigung der maximalen Ausbildungskapazitäten wurden der Berliner Feuerwehr mit dem Haushalt 2018/2019 294 Stellen im feuerwehrtechnischen Dienst und 60 Verwaltungsstellen zur Verfügung gestellt. Angesichts der steigenden Zahl der Einsätze wird auch in den kommenden Jahren ein weiterer Personalaufwuchs erforderlich sein. 10. Wie lässt sich begründen, dass Honorare für Beamt/innen, die an der Feuerwehrakademie freiwillige Feuerwehrkräfte ausbilden, teilweise bisher nicht gezahlt wurden und wann ist mit den ausstehenden Zahlungen zu rechnen? Zu 10.: Honorarzahlungen werden in der Regel innerhalb von 10 Werktagen bearbeitet. Mit Stand 24.04.2018 sind alle Honoraranträge bis Eingangsdatum 20.04.2018 bearbeitet . 11. Wie will der Senat, die Feuerwehrmänner und –frauen, die aufgrund von hoher Belastung, Stress und fehlenden Regenerationszeiten erkrankt und somit arbeitsunfähig sind, zu entschädigen? 12. Wie gedenkt der Senat, dem steigenden Krankenstand aufgrund von hoher Belastung, Stress und fehlenden Regenerationszeiten in der Berliner Feuerwehr auch präventiv entgegenzuwirken? (Aufstellung erbeten.) Zu 11. und 12.: Zur Verbesserung der Arbeitssituation bei der Berliner Feuerwehr haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften, der Personalvertretung und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf ein umfassendes Maßnahmenpaket verständigt . Es sieht insbesondere eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit, die Auszahlung von Überstunden und einen festen Regeldienstplan mit ausschließlich 12-Stunden- Schichten vor. Mit dem Maßnahmenpaket ist die Erwartung verbunden, dass sich die Gesundheitsquote der Einsatzkräfte der Berliner Feuerwehr verbessert. Berlin, den 03. Mai 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-14794 S18-14794a