Drucksache 18 / 14 801 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Fuchs (LINKE) vom 23. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. April 2018) zum Thema: Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung nach Leistungskomplex 32 und Antwort vom 04. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Frau Abgeordnete Stefanie Fuchs (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14801 vom 23. April 2018 über Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung nach Leistungskomplex 32 ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie weit sind die Verhandlungen für die neue Vereinbarung zu den Entgelten zum Leistungskomplex 32? Zu 1.: Die Vereinbarungen mit den drei auf Assistenz für Menschen mit Behinderung spezialisierten Pflegediensten Ambulante Dienste e.V., Phönix-Soziale Dienste gGmbH und Pflegedienst Normales Leben sind im Dezember 2017 für das Jahr 2018 abgeschlossen worden. 2. Ist die neue Vereinbarung bereits unterschrieben und wenn ja, wie sieht die neue Vereinbarung aus? Zu 2.: Ja, die neuen Vereinbarungen sind unterzeichnet. Die erstmalig nach dem § 89 SGB XI geschlossenen Vereinbarungen sind bis auf die Regelung zum „Dienst am anderen Ort im Krankenhaus“ und geringfügige Textabweichungen identisch mit den zuvor nach § 75 SGB XII geschlossenen Verträgen. Der Leistungsinhalt und die Grundsätze zur Bewilligung von Assistenz nach LK 32 bestehen unverändert fort. Der Wegfall von „Dienst am anderen Ort“ wurde durch eine zusätzliche Entgeltsteigerung neben der Tarifentwicklung kompensiert, so dass die Dienste weiterhin über die entsprechenden Mittel verfügen, Leistungen im Krankenhaus zu erbringen, jedoch nicht dazu verpflichtet sind. 3. Wie ist der Kenntnisstand des Senats zur Neuerteilung der Leistungsbescheide für die persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung zum 1.1. 2018? - 2 - 2 Zu 3.: Die Bewilligungszeiträume für die Leistungsberechtigten sind nicht an die Vereinbarungszeiträume mit den Leistungserbringern gekoppelt. Die neuen Vergütungen sind für bestehende Bewilligungen unmittelbar verbindlich, d.h. der Leistungsumfang gilt bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes weiter. Es ändert sich lediglich der Preis. Auf den Leistungsumfang haben die zum 1.1.2018 in Kraft getretenen Vereinbarungen keine Auswirkungen. 4. Sind dem Senat Probleme bei der Erteilung dieser Leistungsbescheide bekannt und wenn ja, welche sind das und wie verteilen sie sich auf die Bezirke? Zu 4.: Generell ist es bei den hier vorliegenden komplexen Problemlagen schwierig, den im jeweiligen Einzelfall zu ermittelnden Bedarfsumfang festzustellen. Welche Probleme dies im Einzelnen sind und wie diese in den Bezirken verteilt sind, entzieht sich dem momentanen Kenntnisstand. Berlin, den 04. Mai 2018 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-14801 S18-14801