Drucksache 18 / 14 811 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Fadime Topaç (GRÜNE) vom 23. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. April 2018) zum Thema: Keine Obdach für Evas Haltestelle? und Antwort vom 9. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 PSenatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Fadime Topaç (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14811 vom 23. April 2018 über Keine Obdach für Evas Haltestelle? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Maßnahmen hat welche Senatsverwaltung seit dem Bekanntwerden der Kündigung der bestehenden Räume von Evas Haltestelle ergriffen, um diese bei der Suche nach neuen Räumlichkeiten zu unterstützen? 2. Mit welchen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften hat der Senat diesbezüglich das Gespräch mit welchem Ergebnis geführt? 3. Trifft es zu, dass die Gesobau signalisiert hat, Evas Haltestelle neue Räumlichkeiten anzubieten und wie ist hierzu der aktuelle Sachstand? Zu 1. bis 3.: Die aktuelle Problematik zu den Mieträumen ist dem Berliner Senat bekannt. Der Vermieter der Räume in der Bornemannstr. 7 hat diese zum 31.05.2018 gekündigt. Der Träger Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Berlin (SkF) versucht mit erheblichen Anstrengungen neue Räume zu akquirieren. Aufgrund der schwierigen Lage auf dem Immobilienmarkt waren die Bemühungen bisher nicht erfolgreich. Der Senat verfügt über keine Immobilien, die er Trägern für die Durchführung sozialer Projekte bereitstellen könnte. Unabhängig vom Zeitpunkt des Bekanntwerdens hat der Berliner Senat keine Möglichkeit, in den zivilrechtlichen Vorgang Kündigung eines Gewerbemietvertrages einzugreifen. Die für Soziales zuständige Senatsverwaltung hat keinen Zugriff auf Immobilen. Möglichkeiten der Förderung bestehen allein für das Bezirksamt Mitte. 2 4. Was gedenkt der Senat zu tun, damit Evas Haltestelle vor dem Ende der ausgesprochenen Kündigungsfrist neue Räumlichkeiten findet, um diese wichtige Einrichtung für obdachlose Frauen zu retten? 5. Ist dem Senat das aktuellste Angebot für Evas Haltestelle bekannt und inwiefern ist hierbei ein Mietzuschuss möglich? Zu 4. und 5.: Tagesstätten für wohnungslose Menschen sind in der Hilfesystematik der Berliner Wohnungslosenhilfe gemäß dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG) den Bezirken zuzuordnen. Deswegen hat der SkF e. V. Mitte 2017 einen Antrag auf Förderung beim Bezirksamt Mitte gestellt. Dieser wurde Anfang 2018 mit Verweis auf fehlende Haushaltsmittel negativ beschieden. Nach geltendem Haushaltsrecht hätte ausschließlich der Bezirk die Möglichkeit, Tagesstätten für wohnungslose Menschen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit Zuwendungen zu fördern. Dem Berliner Senat - hier die für Soziales zuständige Senatsverwaltung - ist im Rahmen seiner Arbeitskontakte der freie gemeinnützige Träger „Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Berlin“ gut bekannt. Der Träger betreibt eigeninitiativ das Projekt „Evas Haltestelle“ laut Internetauftritt seit 1997 als einzige frauenspezifische Tageseinrichtung für wohnungslose Frauen. Diese bietet wohnungslosen, auf der Straße lebenden oder vom Wohnungsverlust bedrohten Frauen eine Möglichkeit des Aufenthalts. Das Angebot umfasst die Deckung der Grundbedürfnisse nach Essen, Schlaf, Körper- und Wäschepflege. Weiterhin wird sozialpädagogische Beratung zu den verschiedenen Problemlagen Wohnungslosigkeit oder drohendem Wohnungsverlust, bei der Sicherung der Grundversorgung (Ernährung, Körperpflege, Kleidung, Kleidungspflege), bei der Prüfung und Durchsetzung rechtlicher Ansprüche, bei der Unterkunfts- und Wohnungssuche sowie bei persönlichen Problemen angeboten. Die Leistungen erbringen zwei Sozialarbeiterinnen sowie ehrenamtlich tätige Frauen. Ziel ist die Vermittlung in die Regelversorgung sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Der Träger finanziert den Treffpunkt seit Jahren aus Eigenmitteln. Der Verein hat aktuell Schwierigkeiten, die Höhe von Eigenmitteln weiterhin aufrecht zu erhalten. Das Bezirksamt Mitte von Berlin führt zum Sachverhalt aus, dass mit Beschluss vom 12.09.2017 (DS 0685/V) die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Mitte das Bezirksamt ersucht hat, die in der Trägerschaft des Sozialdienstes katholischer Frauen e. V. (SkF) befindlichen Einrichtungen "Evas Haltestelle" und "Evas Obdach" bei der Suche nach neuen Standorten zu unterstützen, da „Evas Haltestelle" ihre bisherigen Räumlichkeiten nach Kündigung zum 31.05.2018 verlassen müssen. Das Bezirksamt unterstützte den SkF bei den Verhandlungen über eine mögliche Immobilie in den Osram-Höfen in der Oudenarder Straße. Um den Vermieter von der Seriosität des SkF sowie der Bedeutung einer Vermietung an den SkF für den Bezirk Mitte zu überzeugen und damit die Vermietung an den SkF hier zu forcieren, wurde Anfang Dezember 2017 ein Empfehlungsschreiben vom Bezirksamt Mitte gefertigt. Auch noch im Dezember 2017 wurde dem SkF ein Kontakt zur bezirksinternen Grundstücksverwaltung vermittelt und der Hinweis gegeben, sich an das Berliner Immobilienmanagement (BIM) zu wenden. Die Idee, über abgemeldete Gewerbe beim Gewerbeamt/ Ordnungsamt von frei gewordenen Gewerbeimmobilien Kenntnis zu erhalten, musste leider verworfen werden, da für das Ordnungsamt nicht 3 nachvollziehbar ist, ob eine Immobilie nach der Gewerbeabmeldung auch freigezogen wird. Weiterhin wurden dem SKF mehrere Städtische Wohnungsbaugesellschaften (DeGeWo, GeSoBau, GeWobAG, WBM) benannt, bei denen sich der SkF unter Berufung auf die Unterstützung durch das Bezirksamt dann auch um eine Immobilie, leider aber erfolglos, beworben hat. Bis Ende Januar 2018 waren die Planungen für die Räumlichkeiten in der Oudenarder Straße tatsächlich soweit gediehen, dass dem Bauamt sogar Umbaupläne zur Vorentscheidung vorgelegt werden konnten, über die auch schnell entschieden wurde. Es sollte sofort ein Bauantrag und ein Antrag auf Milieuschutz gestellt werden, doch leider hat dann der Eigentümer des Objekts in den Osram-Höfen Mitte Februar 2018 eine Anmietung der Räumlichkeiten durch den SkF doch abgesagt. Eine Umstimmung des Eigentümers war nicht möglich. Die GeSoBau hat dem SkF einige Immobilien angeboten, die bislang aber leider zu klein waren. Derzeit verhandelt der SkF über ein Objekt in der Müllerstraße, das mit einer Fläche von 336 m² möglicherweise zwei weitere Projekte des SkF (Evas Haltestelle, Evas Obdach und IWOF) beherbergen könnte. Der SkF wurde bereits aufgefordert, dem Amt für Soziales schnellstmöglich eine Kostenkalkulation zukommen zu lassen, um dann ggf. unter Einbeziehung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales erneut eine Finanzierungsmöglichkeit des Fehlbedarfs zu prüfen. Berlin, den 09. Mai 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-14811 S18-14811a