Drucksache 18 / 14 816 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 23. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. April 2018) zum Thema: Wie will der Senat den Kampf gegen Müllberge gewinnen? und Antwort vom 07. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14816 vom 23.04.2018 über Wie will der Senat den Kampf gegen Müllberge gewinnen? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt öffentlichen Rechts zu den Fragen 1 und 2 und die Berliner Bezirke zu den Fragen 3 und 4 um Stellungnahmen gebeten, die von dort jeweils in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie wurden bei der Beantwortung berücksichtigt. Frage 1: Wie hoch schätzen der Senat und die jeweils zuständigen Bezirke das illegal im Straßenland sowie in Grünanlagen entsorgte Müllaufkommen im vergangenen Jahr Antwort zu 1: Eine Schätzung des gesamten im vergangenen Jahr illegal in Grünanlagen entsorgten Mülls ist nicht möglich. Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) haben vom öffentlichen Straßenland im Rahmen von Ersatzvornahmen im Auftrag der Ordnungsämter im vergangenen Jahr 32.100 Kubikmeter Müllablagerungen entsorgt. Frage 2: Welche Kosten sind dem Senat und den Bezirken im vergangenen Jahr für die Entsorgung illegal entsorgten Mülls entstanden? 2 Antwort zu 2: Die im vergangenen Jahr in Berlin dem Senat und den Bezirken für die Entsorgung illegal entsorgten Mülls enstandenen Kosten sind für die Grünanlagen nicht zu beziffern. Eine Differenzierung zwischen dem in bereitgestellte Abfallbehälter geworfenen und illegal auf der Fläche entsorgten Abfällen erfolgt in der Regel nicht, hierzu werden entsprechend auch keine statistischen Auswertungen vorgehalten. Die Reinigung öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen erfolgt derzeit im Rahmen der Zuständigkeit für die Pflege und Unterhaltung durch die Bezirksämter, diese haben hierzu unterschiedliche Vorgehensweisen. In einigen Bezirken erfolgt eine Reinigung und Entsorgung des Mülls in Eigenleistung und in anderen Bezirken durch eine vollständige Vergabe an Privatfirmen. Die BSR haben für die Beseitigung und Entsorgung von Müllablagerungen vom öffentlichen Straßenland 4,8 Mio Euro im Zusammenhang mit der Stadtabrechnung erstattet bekommen. Frage 3: Wie viele Müllverursacher wurden im vergangenen Jahr mit Bußgeldern in insgesamt welcher Höhe belegt (aufgeschlüsselt nach Bezirken)? Frage 4: Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen das Abfallrecht wurden im vergangenen Jahr ohne Ergebnis eingestellt (aufgeschlüsselt nach Bezirken)? Antwort zu 3 und zu 4: Neun Bezirke haben die nachfolgenden Angaben mitgeteilt. Bezirke Müllverursacher 2017 Bußgeldhöhe 2017 (in Euro) Einstellungen Ordnungswidrigkeitsverfahren ohne Ergebnis Charlottenburg- Wilmersdorf 3 200 125 Lichtenberg 90 1.945 31 Marzahn-Hellersdorf 9 980 263 Mitte 4 355 20 Neukölln 16 4.600 501 Reinickendorf 10 725 418 Spandau 16 7.480 8 Steglitz-Zehlendorf 9 780 6 Treptow-Köpenick 52 1.640 Keine Angabe Frage 5: Wie bewertet der Senat die personelle Ausstattung der bezirklichen Ordnungsämter im Hinblick auf die Kontrolle und Sanktionierung illegaler Müllentsorgung bzw. der Verschmutzung von Straßen und Grünanlagen? 3 Frage 6: Wie viele zusätzliche Stellen wurden in den Bezirken seit dem vergangenen Jahr für diese Aufgabe neu geschaffen und wie viele konnten bereits besetzt werden (aufgeschlüsselt nach Bezirken)? Antwort zu 5 und zu 6: In der Auflage Nr. 93 des Abgeordnetenhauses zum Haushalt 2018/2019 (Erarbeitung einer Gesamtstrategie, damit unsere Stadt sauberer wird sowie illegale Sperrmüllablagerungen und die Vermüllung ganzer Kieze dauerhaft vermieden werden) wurde die Verstärkung des allgemeinen Ordnungsdienstes der Ordnungsämter um durchschnittlich 8,5 Vollzeitäquivalente angeregt. In diesem Rahmen haben die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und die für die Ordnungsämter zuständigen Bezirksamtsmitglieder abgestimmt, wie die in der Auflage angeregten durchschnittlich 8,5 (damit zusammen 102) zusätzlichen Vollzeitäquivalente auf die Bezirke aufgeteilt werden sollen. Die Beteiligten verständigten sich dabei zunächst auf die Verteilungsmaßstäbe Anzahl der 2017 im Anliegenmanagementsystem (AMS) erfassten Müllmeldungen im Bezirk und eine Mindestzuweisung und maximale Zuweisung je Bezirk. Darauf beruhend hat die Abstimmung zu folgendem einvernehmlichen Votum zur Aufteilung der Zusatzkräfte geführt: Ordnungsamt AMS-Müllmeldungen 2017 VZÄ Charlottenburg- Wilmersdorf 3.321 + 9 Friedrichshain-Kreuzberg 12.610 + 11 Lichtenberg 1.619 + 6 Marzahn-Hellersdorf 439 + 5 Mitte 13.639 + 12 Neukölln 11.119 + 11 Pankow 4.176 + 9 Reinickendorf 2.537 + 8 Spandau 1.329 + 6 Steglitz-Zehlendorf * 0 + 8 Tempelhof-Schöneberg 4.313 + 9 Treptow-Köpenick 2.206 + 8 Summe 57.308 + 102 *Steglitz-Zehlendorf: In 2017 noch keine Teilnahme am AMS. Hilfsweise Annahme einer am ehesten mit dem Bezirk Reinickendorf vergleichbaren Sachlage. Neben den zusätzlichen Stellen und Personalmitteln entstehen auch personalbezogene Sachkosten durch eine erforderliche Ausstattung der zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nach Ermittlung aus dem Kreis der Ordnungsämter, die die gemeinsame Geschäftsstelle der Ordnungsämter geprüft und bestätigt hat, werden hierfür pro neu eingestellter Dienstkraft einmalig ca. 4.600 € zuzüglich jährlich ca. 6.300 € benötigt. Derzeit wird senatsintern abgestimmt, welches Vorgehen bzw. was genau zur Initiierung der Verstärkung der Allgemeinen Ordnungsdienste durch die Ordnungsämter erforderlich 4 ist (Mittelzuweisung, ggf. Erlaubniserteilung zur Stellenausschreibung und -besetzung und weiteres). Bei der anstehenden Besetzung der Stellen ist beabsichtigt, dass einzelne Bezirke einen sogenannten Ausschreibungsservice für andere Bezirke anbieten, so dass einerseits der notwendige Verwaltungsaufwand reduziert werden kann und zum anderen mögliche Bewerber/innen sich bei wenigen ausschreibenden Behörden zentral bewerben können. Frage 7: Welche Bezirke setzen in welchem Umfang Zivilstreifen des Ordnungsamts zur Kontrolle und Identifikation von Müllverursachern ein? Antwort zu 7: In den Verwaltungsvorschriften über die Dienstkleidung und Ausstattung der Außendienstkräfte der Ordnungsämter vom 7. März 2017 (ABl. Nr. 13 vom 31. März 2017, S. 1406 ff) ist unter Nr. 8 „Tragen der Dienstkleidung“ Folgendes geregelt: „Die Dienstkräfte wählen, soweit nichts anderes bestimmt ist, ihre Dienstkleidungsstücke unter Beachtung der Erfordernisse des Aufgabeneinsatzes, der Jahreszeit und der Witterung selbst. Die Dienstkleidung muss während der gesamten Dienstzeit getragen werden und sie darf zudem von den Dienstkräften auf dem Wege zum und vom Dienst getragen werden. In Einzelfällen und ausschließlich zur Überwachung des Jugendschutzes können auf Weisung der Amtsleitung auf Tankstellen, an Kiosken und in Betriebs- und Geschäftsräumen, in denen alkoholische Getränke abgegeben werden, Einsätze in Zivilkleidung zugelassen werden.“ Derzeit finden jedoch Abstimmungen seitens der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit dem Hauptpersonalrat statt mit dem Ziel, künftig auch Zivilstreifen des Ordnungsamtes zur Kontrolle und Identifikation von Müllverursachern zu ermöglichen. Frage 8: Wie bewertet der Senat insbesondere im Hinblick auf die geringe Kontrolldichte die Abschreckungswirkung der aktuell vorgesehenen Bußgelder für die illegale Entsorgung von Müll bzw. die Verschmutzung von Straßen und Grünanlagen? Antwort zu 8: Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder für entsprechende Verstöße gegen das Straßenreinigungsgesetz, das Naturschutzgesetz und das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin hinsichtlich des jeweiligen Verstoßes muss angemessen sein. In Abhängigkeit von der Schwere des ordnungswidrigen Verhaltens gibt es bereits entsprechende Abstufungen bei der Festsetzung der Bußgelder. Im Übrigen erfordert die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten einen entsprechenden Personalaufwand. Zudem ist die Beweisführung regelmäßig schwierig, weil Ablagerungen in der Regel anonym erfolgen. Delikte die keine Ordnungswidrigkeit darstellen, werden gegebenenfalls als Straftat entsprechend geahndet. 5 Eine positive Wirkung auf das wünschenswerte ordnungsgemäße Verhalten wird auch hinsichtlich der illegalen Entsorgung von Müll bzw. der Verschmutzung von Grünanlagen grundsätzlich weniger durch die jeweilige Höhe von Bußgeldern als vielmehr durch eine regelmäßige thematisch zugewandte Präsenz der Ordnungsbehörden (bezirkliche Ordnungsämter sowie ggf. Polizei) und einen entsprechenden Vollzug des Ordnungsrechts erwartet. Frage 9: Plant der Senat eine Erhöhung der in diesem Zusammenhang vorgesehenen Bußgelder mit dem Ziel einer wirksameren Abschreckung von Müllverursachern und wenn ja, wann und in welcher Höhe? Antwort zu 9: Derzeit nicht. Die Bußgeldandrohungen bewegen sich im bundesweit üblichen Rahmen. Die in den Fachgesetzen vorgegebenen maximalen Bußgeldhöhen können nur durch entsprechende Gesetzesänderungen verändert werden. Frage 10: Warum wird in Berliner Grünanlagen nicht nach dem Vorbild anderer Länder in geeigneter und gut sichtbarer Weise auf die Strafbarkeit illegaler Müllentsorgung, die Höhe möglicher Bußgelder und die konsequente Ahndung von Verstößen gegen das Abfallrecht hingewiesen? Anwort zu 10: Es ist nicht davon auszugehen, dass das ordnungswidrige Verhalten der illegalen Müllentsorgung auf Grundlage einer Unkenntnis allgemein bekannter und selbstverständlicher Regeln des gesellschaftlichen Miteinanders beruht. Die Hoffnung, dass sich allein durch gut sichtbare Hinweise etwas grundsätzlich am verantwortungslosen Verhalten von Menschen ändert, die im öffentlichen Grün illegal Müll entsorgen, wird als sehr gering und nicht signifikant feststellbar eingeschätzt. Ensprechende Schilder werden üblicherweise nur von den Menschen wahrgenommen, die eigentlich keine brauchen, weil sie sich sowieso schon „vernünftig“ verhalten. In den meisten Bezirken werden daher solche Zusatzschilder nicht verwendet. Der zur Verfügung stehende Raum in den üblichen Grünanlagenschildträgern ist begrenzt und zudem sind Schilder häufig durch Vandalismus in der Regel nach wenigen Tagen nicht mehr lesbar (beklebt oder übermalt) oder nicht mehr vorhanden und müssen mit hohem Aufwand immer wieder gereinigt oder ersetzt werden. Deswegen wird in Berliner Grünanlagen überwiegend versucht, mit möglichst wenigen Schildern auszukommen. Berlin, den 07.05.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-14816 S18-14816