Drucksache 18 / 14 820 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ülker Radziwill (SPD) vom 24. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. April 2018) zum Thema: Sicherheit Klinikpersonal und Antwort vom 09. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Frau Abgeordnete Ülker Radziwill (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14820 vom 24. April 2018 über Sicherheit Klinikpersonal _______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Verfügt der Senat über Daten über die Anzahl an Straftaten gegen Berliner Klinikpersonal? a) wenn ja, bitte um Auflistung der Anzahl der Straftaten für die Jahre 2013-2017 nach Delikten (Bedrohung , Beleidigung, Gewalt, etc.) Zu 1.: Weder bei den Strafverfolgungsbehörden noch bei den Strafgerichten findet eine statistische Erfassung nach dem in der Frage benannten Kriterium statt, so dass die Anzahl entsprechender Straftaten nicht mitgeteilt werden kann. Von Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH – wurde übermittelt, dass dort überwiegend körperliche Übergriffe von Patientinnen und Patienten auf das Vivantes Klinikpersonal verzeichnet werden. Im Krankenhaus des Maßregelvollzugs Berlin - Krankenhausbetrieb des Landes Berlin (KMV) werden entsprechende Zahlen seit 2014 statistisch erfasst. Aufgrund der Klientel (psychisch kranke Straftäter bzw. Abhängigkeitserkrankte, die im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der (verminderten) Schuldfähigkeit Straftaten begangen haben) ist das KMV allerdings weder mit Plankrankenhäusern oder mit Universitätsklinika , die die somatische Versorgung gewährleisten, noch mit einem psychiatrischen Krankenhaus bzw. einer psychiatrischen Fachabteilung, die die psychiatrische Pflicht- und Regelversorgung sicherstellen, vergleichbar. Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Besserung und Sicherung kann es im KMV als letzte Maßnahme auch erforderlich sein, besondere Sicherungsmaßnahmen nach § 72 PsychKG gegenüber den Patientinnen oder Patienten vorzunehmen und unmittelbaren Zwang nach § 80 PsychKG auszuüben. Dabei ist der Grad der Sicherung anhand der Erfordernisse des Einzelfalls zu ermitteln und bezüglich der konkret zu erwartenden Verletzungshandlungen die Art und Weise sowie - 2 - 2 das Maß an notwendiger Freiheitseinschränkung zu bestimmen und auszurichten. Die dann im Zuge dessen mögliche Gegenwehr der Patientinnen und Patienten wird (intern) statistisch auch als Gewalt gegen Mitarbeiter/innen erfasst. Beleidigungen werden (intern) statistisch nur erfasst, wenn diese als Bedrohung aufgefasst werden können. In Abhängigkeit von Deliktfähigkeit der Patientinnen und Patienten sowie von Intensität und Inhalt der Gewalt werden dann gegebenenfalls Strafanzeigen gestellt. Bedrohung/Beleidigung körperl. Auseinandersetzung/Gewalt 2014 20 31 2015 54 25 2016 74 33 2017 116 29 2. Hat der Senat Kenntnis darüber, ob es einen Anstieg an eingesetztem Sicherheitspersonal in Berliner Kliniken gibt? Zu 2.: Dem Senat ist nicht bekannt, ob der Einsatz von Sicherheitspersonal in Berliner Krankenhäusern generell angestiegen ist. Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH hat mitgeteilt , dass in einigen ihrer Klinikstandorte in den letzten Jahren ein Anstieg an eingesetztem Sicherheitspersonal zu verzeichnen ist. Im Krankenhaus des Maßregelvollzugs Berlin (KMV) gibt es keinen Anstieg des eingesetzten Sicherheitspersonals, welches dort nur in Ausnahmefällen bei Eskalationen eingesetzt wird. Die üblichen Aufgaben sind Pfortendienste und Unterstützung des Personals bei Patientenbegleitungen . 3. Welche Ursachen sieht der Senat allgemein für Straftaten gegen Klinikpersonal? Zu 3.: Der Senat hat dazu keine eigenen Erkenntnisse. Internationale Studien sehen die Ursachen für aggressives Verhalten gegenüber Klinikmitarbeiterinnen und –mitarbeitern unter anderem in psychischen Erkrankungen, Drogen und Alkoholkonsum und situativem Stress, z.B. durch Wartezeiten und emotionale Belastungen. Im KMV liegen die Ursachen in der nicht freiwilligen Unterbringung der Patientinnen und Patienten in Verbindung mit den behandlungsbegleitenden Sicherungsmaßnahmen gem. §§ 69 ff. PsychKG (Maß der Freiheitseinschränkungen). Darüber hinaus ist ein Anstieg der Dissozialität der Patientinnen und Patienten des KMV festzustellen. 4. Welche Maßnahmen ergreift der Senat für die Sicherheit von Klinikpersonal? - 3 - 3 Zu 4. Spezifische Maßnahmen für die Sicherheit ihres Personals ergreifen die Krankenhäuser situationsbezogen selbst. Wir werden das Thema jedoch weiterhin in den regelmäßigen Gesprächen und Gremien mit den Krankenhäusern besprechen. Im KMV werden regelmäßig berufsgruppenübergreifende Supervisionen und Deeskalationstrainings angeboten. Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Patientenkontakt sind verpflichtet, Personennotrufgeräte zu tragen. Berlin, den 09. Mai 2018 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-14820 S18-14820