Drucksache 18 / 14 830 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Laatsch (AfD) vom 25. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2018) zum Thema: Wohnungsneubau im Rahmen der kooperativen Baulandentwicklung seit Einführung und Antwort vom 09. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Harald Laatsch (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 14830 vom 25. April 2018 über Wohnungsneubau im Rahmen der kooperativen Baulandentwicklung seit Einführung Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Wohnungen mit Belegungsbindung konnten seit Einführung der kooperativen Baulandentwicklung dem Berliner Wohnungsmarkt zugeführt werden? (Aufgeschlüsselt nach Bezirken sowie nach privaten Eigentümern und privaten sowie landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften) Antwort zu 1: Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung wurde am 28. August 2014 eingeführt. Da die Erhebung geförderter Wohnungen nach Kalenderjahren erfolgt, werden die Zahlen seit dem Jahr 2014 angegeben. Alle bisher fertiggestellten geförderten Wohnungen wurden von landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften gebaut. Bezirk Fertigstellung geförderte Wohnungen seit 2014 Mitte 228 Friedrichshain-Kreuzberg 48 Pankow 76 Charlottenburg-Wilmersdorf 0 Spandau 0 Steglitz-Zehlendorf 23 Tempelhof-Schöneberg 82 Neukölln 57 Treptow-Köpenick 267 Marzahn-Hellersdorf 64 Lichtenberg 64 Reinickendorf 39 Berlin insgesamt 948 2 Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frage 2 Wie hoch ist die Anzahl der Wohnungen, bei denen seit Einführung der kooperativen Baulandentwicklung, die Belegungsbindung entfallen ist? (Aufgeschlüsselt nach Bezirken sowie nach privaten Eigentümern und privaten sowie landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften) Antwort zu 2. Die Anzahl der Wohnungen, für die seit dem 01.01.2014 die Belegungsbindung entfallen ist, beträgt für Berlin insgesamt 35.764 Wohnungen. Eine differenzierte Aufschlüsselung kann nachstehender Tabelle entnommen werden. Bezirk Sozialwohnungen mit Belegungsende 01.01.2014-30.04.2018 Insgesam t Eigentumswohnunge n Mietwohnungen Wohnungsbau -gesellschaften Genossen -schaften private Eigentüme r Mitte 3.076 79 332 172 2.493 Friedrichshain- Kreuzberg 2.048 0 884 0 1.164 Pankow 2.211 158 0 0 2.053 Charlottenburg- Wilmersdorf 1.043 98 123 0 822 Spandau 5.791 383 1.561 119 3.728 Steglitz-Zehlendorf 2.298 270 81 253 1.694 Tempelhof-Schöneberg 5.160 329 2.173 1.176 1.482 Neukölln 7.885 396 1.071 329 6.089 Treptow-Köpenick 296 295 0 0 1 Marzahn-Hellersdorf 315 299 1 0 15 Lichtenberg 957 131 0 16 810 Reinickendorf 4.684 463 3.384 306 531 Berlin insgesamt 35.764 2.901 9.610 2.371 20.882 Quelle: Wohnungskataster der bezirklichen Wohnungsämter Frage 3 Wie viele Wohnungen ohne Belegungsbindung konnten seit Einführung der kooperativen Baulandentwicklung dem Berliner Wohnungsmarkt zugeführt werden? (Aufgeschlüsselt nach Bezirken sowie nach privaten Eigentümern und privaten sowie landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften) Antwort zu 3. Die Anzahl der Wohnungen, die ohne Belegungsbindung in den Jahren 2014 bis 2016 dem Wohnungsmarkt zugeführt werden konnten, lag für Berlin insgesamt bei 32.891 Wohnungen. Die Anzahl der im Jahr 2017 fertig gestellten Wohnungen konnte nicht berücksichtigt werden, da die Ergebnisse zum Zeitpunkt der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage noch nicht vorgelegen haben. Die Differenzierung nach Bezirken und Bauherrn stellt sich wie folgt dar: 3 Bezirk Wohnungsfertigstellungen in den Jahren 2014-2016 Insgesa mt öffentliche Bauherrn Wohnungsunternehm en und sonstige Unternehm en private Haushalt e Organisationen Mitte 4.424 234 3.633 461 96 Friedrichshain- Kreuzberg 3.601 32 3.250 258 61 Pankow 5.732 31 4.308 1.235 158 Charlottenburg- Wilmersdorf 1.884 22 1.641 202 19 Spandau 869 -1 513 315 42 Steglitz-Zehlendorf 2.184 24 1.768 314 78 Tempelhof-Schöneberg 985 67 621 279 18 Neukölln 1.004 59 496 448 1 Treptow-Köpenick 5.585 218 4.046 1.014 307 Marzahn-Hellersdorf 2.132 -10 1.077 1.029 36 Lichtenberg 3.506 439 2.319 426 322 Reinickendorf 985 206 364 394 21 Berlin insgesamt 32.891 1.321 24.036 6.375 1.159 Quellen: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg; Investitionsbank Berlin Als öffentliche Bauherren gelten Kommunen, kommunale Wohnungsunternehmen sowie Bund und Land. Dies sind Unternehmen oder Einrichtungen, bei denen Kommune, Land oder Bund mit mehr als 50 % Nennkapital oder Stimmrecht beteiligt sind. Zu den Wohnungsunternehmen zählen alle Unternehmen, die Wohngebäude errichten lassen, um die Wohnungen zu vermieten oder zu verkaufen. Als sonstige Unternehmen gelten alle Unternehmen, die keine Wohnungsunternehmen oder Immobilienfonds sind. Zu ihnen zählen u. a. die Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, des Produzierenden Gewerbes (Elektrizitäts-, Gas-, Fernwärme- und Wasserversorgung, Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe), des Handels, des Kredit- und Versicherungsgewerbes, des Verkehrs, der Nachrichtenübermittlung und des Dienstleistungsbereichs. Private Haushalte sind alle natürlichen Personen und Personengemeinschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Organisationen ohne Erwerbszweck sind Vereine, Verbände und andere Zusammenschlüsse, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, oder der Förderung bestimmter Interessen ihrer Mitglieder bzw. anderer Gruppen dienen. Nachrichtlich: Zur Bautätigkeit der Berliner Wohnungsgenossenschaften können aus der amtlichen Statistik keine Daten ausgewertet werde, da diese Unternehmen in die ‚privaten Bauherren‘ mit eingehen. Daher sind nur Daten von Genossenschaften verfügbar, die Mitgliedsunternehmen des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen sind und Rückmeldungen für dessen Jahresstatistiken gegeben haben. 4 Demnach wurden in diesen Genossenschaften in den vergangenen drei Jahren folgende Wohnungen fertiggestellt: 2014: 636 Wohnungen; 2015: 654 Wohnungen; 2016: 632 Wohnungen Frage 4 Wie viele Wohnungen konnten dem Berliner Wohnungsmarkt zugeführt werden, wo im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens die kooperative Baulandentwicklung nicht angewandt werden konnte? (Aufgeschlüsselt nach Bezirken sowie nach privaten Eigentümern und privaten sowie landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften) Antwort zu 4: Da sich die Wohnungen, für die im Rahmen der kooperativen Baulandentwicklung bereits städtebaulichen Verträge abgeschlossen worden sind, alle noch im Bau befinden, konnten diese bisher dem Wohnungsmarkt auch noch nicht zugeführt werden. Insofern entspricht die Zahl der dem Wohnungsmarkt zugeführten Wohnungen der in der Beantwortung der Frage 3 dargestellten. Berlin, den 09.05.2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-14830 S18-14830