Drucksache 18 / 14 836 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 25. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2018) zum Thema: Situation des Schwimmunterrichts an Berliner Schulen und Antwort vom 14. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14836 vom 25. April 2018 über Situation des Schwimmunterrichts an Berliner Schulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Stunden Schwimmunterricht waren in den vergangenen zwei Schuljahren an den Berliner Schulen planmäßig veranschlagt? Zu 1.: Für alle Schülerinnen und Schüler der dritten Klasse an Berliner Schulen waren in den vergangenen zwei Schuljahren je 35 Stunden Schwimmunterricht veranschlagt. 2. Wie sind die Ziele des Schwimmunterrichts in den Lehrplänen definiert (Welche Fähigkeiten sollen die Kinder wann erlangt haben)? Zu 2.: Im Teil C-Sport des Rahmenlehrplans für die Jahrgangsstufen 1 - 10 sind unter bewegungsfeldspezifischen Standards des Kompetenzbereichs Bewegen und Handeln folgende Standards für den Bereich „Bewegen im Wasser“ für das Land Berlin definiert: Die Schülerinnen und Schüler können durchgehend ihrem Alter entsprechend, erhöht um fünf Minuten, schwimmen (d.h. eine Achtjährige muss 8 Minuten plus 5 Minuten durchgehend schwimmen) 2 sich unter Wasser fortbewegen und orientieren einen Sprung aus ca. 1m Höhe ausführen. Diese Standards sollen am Ende der dritten Klasse erreicht werden und orientieren sich am Jugendschwimmabzeichen in Bronze. 3. Wie viele Stunden davon sind aus welchen Gründen ausgefallen? Zu 3.: Wie bereits in den Drucksachen 18/12 669 und 18/13185 beantwortet, werden die Angaben zum Unterrichtsausfall nicht differenziert nach Unterrichtsfächern und Jahrgangsstufen erhoben. 4. Wie gestaltet sich die schwimmfachliche Ausbildung der Berliner Lehrerinnen und Lehrer? Zu 4.: An den 367 öffentlichen Grundschulen im Land Berlin befinden sich zum Stichtag 01.11.2017 1.499 aktive ausgebildete Lehrkräfte für das Fach Sport, die auf der Grundlage ihrer Ausbildung Schwimmunterricht erteilen können. Hinzu kommen noch ca. 400 Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer mit einer Lehrbefähigung für den Schwimmunterricht, die sie in einem einjährigen Weiterbildungskurs erworben haben. Im Rahmen dieser Ausbildungen erhalten die Lehrkräfte eine schwimm-sportliche Ausbildung, umfassende Kenntnisse zum didaktisch-methodischen Handeln im Schulschwimmen und müssen das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber erwerben. 5. Welche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für Sportlehrerinnen und Sportlehrer im Bereich Schwimmen? Zu 5.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie führt seit dem Jahr 2014 Fortbildungsveranstaltungen zur Auffrischung der Rettungsfähigkeit für alle Schwimmen unterrichtende Lehrkräfte durch. Insgesamt haben ca. 1.200 Lehrerinnen und Lehrer bis heute ihre Rettungsfähigkeit in diesen Veranstaltungen nachgewiesen. Darüber hinaus gab und gibt es sowohl in der regionalen Fortbildung als auch im Lehrfortbildungsprogramm der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit den Berliner Sportverbänden Angebote zum Schulschwimmen. 6. In welcher Art und Weise misst die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Schwimmfähigkeit der Berliner Kinder und Jugendlichen? 3 Zu 6.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erfasst im zweijährigen Turnus durch Abfrage an allen Berliner Grundschulen die Schwimmfähigkeit der Berliner Kinder am Ende der dritten Klasse. Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 dargestellt, orientieren sich die abgeprüften Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler am Jugendschwimmabzeichen in Bronze. 7. Welche aktuellen Daten hinsichtlich der Schwimmfähigkeit der Berliner Kinder und Jugendlichen liegen vor und wann findet die nächste Erhebung statt? Zu 7.: Aktuell liegt die Auswertung der Schwimmfähigkeit an den Berliner Grundschulen (Ende 3. Klasse) für das Schuljahr 2016/17 vor. Bezirk Nichtschwimmerquote Mitte 26,1 % Friedrichshain-Kreuzberg 21,5 % Pankow 13,1 % Charlottenburg-Wilmersdorf 13,6 % Spandau 22,9 % Steglitz-Zehlendorf 12,7 % Tempelhof-Schöneberg 17,0 % Neukölln 22,6 % Treptow-Köpenick 16,7 % Marzahn-Hellersdorf 12,6% Lichtenberg 13,2 % Reinickendorf 24,6 % Berlin (Gesamt) 17,9 % Berlin ist das einzige Bundesland, das regelmäßig statistische Erhebungen zum Schulschwimmen durchführt und veröffentlicht. Nach Angaben der Deutschen- Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) 2017 liegt die deutschlandweite Nichtschwimmerquote bei Grundschülerinnen und Grundschülern bei fast 40 %. Berlin liegt mit 17,9 % deutlich unter dieser Prozentzahl. Der erfreuliche Trend der Verringerung der Nichtschwimmerquote seit 2011 (2011: 19,0 % - 2013: 18,8 % - 2015: 18,2 %) setzt sich weiter fort. Die nächste Erhebung ist für das Ende des Schuljahres 2018/2019 geplant. 8. Wie gestaltet sich die Schwimmaufsicht während des Unterrichts am Beckenrand? Bitte Anzahl der anwesenden Aufsichtspersonen nennen sowie deren Qualifikationen darstellen. Zu 8.: Derzeit wird die Aufsicht für die am Schwimmunterricht teilnehmenden Schülerinnen und Schüler durch die unterrichtenden Lehrkräfte für ihre Schwimmgruppe 4 (Gruppengröße: max. 15 Schülerinnen und Schüler) wahrgenommen. Für eine Klasse stehen damit zwei unterrichtende Lehrkräfte zur Aufsicht zur Verfügung. Wie bereits dargestellt, verfügen alle Lehrkräfte, die im Schulschwimmunterricht eingesetzt werden, über das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber. Darüber hinaus obliegt die Wasseraufsicht für die Schwimmhalle dem Fachpersonal der Berliner Bäder-Betriebe. Berlin, den 14. Mai 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-14836 S18-14836a