Drucksache 18 / 14 838 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 25. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2018) zum Thema: Situation obdachloser/wohnungsloser Familien im Land Berlin und Antwort vom 09. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Emine Dimirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14838 vom 25.04.2018 über Situation obdachloser/wohnungsloser Familien im Land Berlin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich in den letzten 10 Jahren die Anzahl der obdachlosen/wohnungslosen Familien im Land Berlin entwickelt und welche Gründe haben zum Anstieg der Zahlen geführt? 2. Wie viele obdachlose/wohnungslose Familien leben zurzeit in Berlin? Wie viele davon sind Berliner Familien? Wie viele davon sind durchreisende oder zugereiste Familien und woher kommen diese Familien? 8. Wie viele Kinder bringt im Durchschnitt eine Familie mit, die eine Notunterkunft begehrt und gibt es hier Unterschiede zwischen Berliner Familien und durchreisenden bzw. zugereisten Familien? Wie werden diese Kinder in der Notunterkunft betreut? 14. Bis wann wird der Senat eine Statistik über die Anzahl der obdachlosen/wohnungslosen Familien einführen, um besser in diesem Bereich planen zu können? Zu 1., 2., 8. und 14.: Der tatsächliche Anteil von Menschen, die auf der Straße leben oder die bei Familienangehörigen, Freunden oder Bekannten eine vorübergehende Bleibe gefunden haben oder die in prekären Mitwohnverhältnissen leben, lässt sich aus organisatorischen, melde- und datenschutzrechtlichen Gründen nicht erheben. Es liegt keine statistische Erfassung der Anzahl von obdachlosen/wohnungslosen Familien in der Gesamtheit vor. Eine Schätzung kann und wird nicht vorgenommen. 2 Kenntnisse über den Umfang bzw. weitere Merkmale des Personenkreises liegen vor für von Bezirksämtern untergebrachte Wohnungslose, Nutzerinnen und Nutzer von Maßnahmen gem. § 67 ff SGB XII und Nutzerinnen und Nutzer von niedrigschwelligen gesamtstädtisch ausgerichteten Unterstützungsangeboten. Eine Summierung der Leistungsberechtigten bzw. Nutzerinnen und Nutzer ist nicht zielführend, da die betroffenen Personen Angebote der unterschiedlichen Hilfeformen auch parallel nutzen können. Kommunal / ordnungsrechtlich untergebrachte Personen/Haushalte im Land Berlin 2016 (zum Stichtag 31.12.16, Datengrundlage: bezirkliche Erhebung): Anzahl untergebrachter Personen Haushalte Gesamt 30.718 18.045 Kommunal / ordnungsrechtlich untergebrachte Personen/Haushalte im Land Berlin 2017 (zum Stichtag 31.12.17, Datengrundlage: bezirkliche Erhebung): Anzahl untergebrachter Personen Haushalte Gesamt 36.905 20.576 Auf Grundlage der bezirklichen Mitteilungen geht der Berliner Senat davon aus, dass in rund 22 % dieser Haushalte Kinder leben. In Bezug auf den prozentualen Anteil ist nur eine marginale Steigerung zu verzeichnen. Aufgrund der insgesamt weiter steigenden Zahl der untergebrachten Wohnungslosen steigt die Anzahl der betroffenen Familien entsprechend. Hintergrund ist im Wesentlichen weiterhin die Anzahl an Geflüchteten, die nach Anerkennung in den Rechtskreis des SGB II / XII wechseln. Der Berliner Senat wird eine Wohnungslosenstatistik einführen wie in der Koalitionsvereinbarung vereinbart. In diesem Zusammenhang unterstützt der Berliner Senat ausdrücklich die Idee, eine bundesweite Wohnungslosen-/ Wohnungslosennotfallstatistik einzuführen und wird an der inhaltlichen Erarbeitung dieser einheitlichen Bundesstatistik mitwirken. Diese wäre eine bedeutende Grundlage zur Umsetzung des Vorhabens im Land Berlin. Die im Rahmen der 1. Berliner Strategiekonferenz Wohnungslosenhilfe 2018 eingerichtete Arbeitsgruppe zum Thema „Wohnungslosenstatistik“ erarbeitet aktuell Konzepte und Vorschläge zur Umsetzung einer derartigen Statistik im Land Berlin. 5. In welcher Höhe stehen finanzielle Mittel für die Notübernachtungsstelle zur Verfügung und welche Kosten verursacht ein Platz im Durchschnitt? Über welche Platzzahl verfügt die Einrichtung derzeit und auf welche Platzzahl soll ggf. bis wann aufgestockt werden? Der Berliner Senat fördert seit den 80er Jahren Notübernachtungen für auf der Straße lebende Menschen. Die Notübernachtungen sind niedrigschwellig konzeptioniert. Der Zugang ist ohne weitere Bedarfsprüfung oder Ausweisung möglich. Die Notübernachtungen erbringen existenzsichernde Leistungen. Zielstellung ist die Vermittlung in die Regelversorgung. 3 Die Koalitionsvereinbarung für die Legislaturperiode 2016-2021 in Verbindung mit den Richtlinien der Regierungspolitik sieht u. a. vor, dass der Berliner Senat die Notübernachtungen weiterhin bedarfsgerecht ausbaut. Es werden aktuell 151 Notübernachtungsplätze in sechs Notübernachtungen angeboten; davon sind 92 Plätze gemischtgeschlechtlich, 29 Plätze für Frauen und 30 Plätze für Familien mit Kindern. Der Berliner Senat wird weitere Notübernachtungen (gemischtgeschlechtlich) um 40 Notschlafplätze und die Notübernachtungen Familien mit Kindern von derzeit 30 Notschlafplätzen einrichten und damit auf bis zu 100 Notschlafplätze ausbauen. Die größte Herausforderung bei der Umsetzung ist das schwierige und anzureichende Wohnungs- und Immobilienangebot. Für die bestehenden Notübernachtungen sind im Doppel-Haushalt 2018/2019 je Haushaltsjahr rd. 2,0 Mio. EUR disponiert. Im Durchschnitt werden je Notübernachtung Haushaltsmittel in Höhe von rd. 14,7 TEUR /Platz/Jahr aufgewendet. 3. Wie viele obdachlose/wohnungslose Familien begehren täglich eine Unterkunft in der neuen Notübernachtungsstelle für Familien (bitte aufschlüsseln nach Berliner Familien sowie durchreisenden und zugereisten Familien) und wie hoch ist die Anzahl der Familien, die aus Platzmangel abgewiesen werden müssen? 4. Mit welchen Institutionen und Trägern arbeitet der Betreiber der neuen Notübernachtungsstelle für Familien aus welchen Gründen eng zusammen? Welche Anschlusshilfen stehen ihm dabei für seine Klientel zur Verfügung? 6. Ist für die geplante Einrichtung mit 100 Plätzen bereits eine Immobilie gefunden worden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Werden die Plätze perspektivisch ausreichen oder müssen weitere Plätze eingerichtet werden? 7. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zurzeit in der Einrichtung beschäftigt? Ist die Anzahl ausreichend oder müsste sie aufgestockt werden? Gibt es Ehrenamtliche, die das professionelle Team verstärken? Mit welchen Tätigkeiten unterstützen diese die Arbeit in der Notunterkunft? 9. Wie lange beträgt die durchschnittliche Verweildauer von Familien in der Einrichtung? Was war bisher die längste Verweildauer und welche Gründe waren dafür ausschlaggebend? 10. Was wird von Amts wegen und was durch den Betreiber der Notunterkunft getan, um die Familien in eine dauerhafte Bleibe zu vermitteln? 11. Was passiert mit den Familien, die wegen Platzmangels abgewiesen werden müssen? Welche Hilfen erhalten Sie in dieser akuten Krisensituation und in welches Betreuungssystem werden sie vermittelt, um dauerhafter Obdachlosigkeit zu entgehen? Wie viele davon sind Berliner Familien? Zu 3., 4., 6., 7., und 9. – 11.: Der Berliner Senat plant bei den Notübernachtungen für Familien mit Kindern eine Gesamtkapazität von 100 Notschlafplätzen. Die erste Notübernachtung für Familien mit Kindern mit inzwischen 30 Notschlafplätzen hat im September 2016 den Betrieb aufgenommen. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie stellen in Kooperation die Gesamtfinanzierung sicher. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gewährleistet zudem die Fachlichkeit für die kinderschutzrelevanten Aufgaben, speziell die Beratung und Betreuung der Familien. Träger der Notübernachtung ist das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte e. V.. Die weiteren 70 Notschlafplätze sollen künftig in zwei Einrichtungen strukturiert werden, für die derzeit noch Immobilien gesucht werden. 4 Im Weiteren die Beantwortung der aufgeführten Fragen: Stellenplan: Der aktuelle Stellenplan sieht neben vereinfacht 2,0 Stellen Sozialarbeit sowie weiterem hauptamtlichem Personal für Betreuung und Hauswirtschaft im Umfang von 3,8 Stellen (auf 5 Personen verteilt) vor. Das Projekt ist bedarfsgerecht ausfinanziert; das Personal ist ebenfalls ausreichend. Ein darüber hinaus gehender Einsatz ehrenamtlicher Kräfte ist nicht bekannt. Quantitative Daten: Im Zeitraum Okt. 2016 – Sept. 2017 sind 410 Anfragen in der Anfragenstatistik erfasst. Aufgenommen wurden 26 Familien, bestehend aus 129 Familienmitgliedern, davon 75 Kinder. Die nicht aufgenommen Familien werden an die zuständigen Bezirksämter von Berlin zur weiteren Unterbringung und Versorgung verwiesen. Konzeptionell vorgesehen ist eine Aufenthaltsdauer von rund drei Wochen. In diesem Zeitraum sollen in einem Clearingverfahren die Bedarfe erhoben und die notwendigen Vermittlungen vorgenommen sein. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer zeigt an, dass eine Breite von 3 Tagen möglich ist. Die Datenerhebung im o. g. Erhebungszeitraum ergibt, dass die durchschnittliche Aufenthaltsdauer im o. g. Zeitraum 17 Tage beträgt. Kooperation und Vernetzung: Im Rahmen der Kooperation arbeitet die Notübernachtung mit allen Bezirksämtern - den Abteilungen Soziales, Jugend und Gesundheit – eng vernetzt. Darüber hinaus sind alle niedrigschwellig arbeitende Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner der Freien Wohlfahrtspflege von großer Bedeutung. Die kinderspezifischen Aufgaben / Hilfen zur Erziehung umfassen im Einzelnen: - Herstellung des Kontakts zur Familie - Abklärung der persönlichen Situation/ der aktuellen Lebenslage der Familien - Abklärung der Fähigkeiten zur Alltagsbewältigung und der Erziehungskompetenzen - Information über das gesamtstädtische Angebot - Gegebenenfalls Herstellung des Kontaktes zum zuständigen Jugendamt - Motivation zur Wahrnehmung von Beratungsangeboten/ Jugendhilfemaßnahmen (§ 27ff. SGB VIII) - Risikoeinschätzung bei vermuteten Fällen von Kindeswohlgefährdung - Information des Jugendamtes bei Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung. Zielstellung ist wie o. a. die Vermittlung jeder wohnungslosen Familie zur weiteren Versorgung durch die Fachstelle für Wohnungslose beim jeweils zuständigen Bezirksamt Abteilung Soziales. Damit verbunden ist vorrangig die kommunale / ordnungsbehördliche Unterbringung. Im Anschluss werden von Amts wegen weitere Bedarfe abgeprüft, insbesondere der Bedarf an personenbezogenen Leistungen Hilfen gemäß § 67 ff. SGB XII. Ergänzende Leistungen durch Jugendamt oder sonstige Leistungsträger sind bei Bedarf sicherzustellen. Nach einem 18-monatigen Betrieb ist als Zwischenergebnis festzustellen, dass die Notübernachtung für Familien mit Kindern an der Schnittstelle zwischen existenzsichernden Hilfen und Jugendhilfe/Hilfen zur Erziehung eine Bedarfslücke geschlossen hat. Die für Soziales und Jugend zuständigen Senatsverwaltungen haben mit dem Diakonischen Werk Berlin Stadtmitte e. V. ein ressortübergreifendes Projekt im Rahmen des „Integrierten Sozialprogramms – ISP“ umgesetzt, das den spezifischen Bedarfen wohnungsloser Familien mit Kindern im Interesse des Kindeswohls gerecht wird. 5 12. Welche vorbeugenden Maßnahmen hält der Senat vor, damit Berliner Familien gar nicht erst in die Obdachlosigkeit geraten? Welche präventiven Maßnahmen gibt es hier insbesondere im Bereich der Familienhilfen der Jugendämter sowie im Bereich der Vermeidung von Mietschulden und drohenden Wohnungsräumungen? Wie sind beide Systeme miteinander vernetzt, um schnelle und konkrete Hilfen anbieten zu können? Zu 12.: Präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Wohnraumverlust haben weiterhin hohe Priorität. Der Senat hat deshalb mit den Regelungen der Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB XII (AV- Wohnen) den Handlungsrahmen des § 22 Absatz 8 SGB II entsprechend ausgefüllt. Präventivmaßnahmen wie beispielsweise die Direktüberweisung von Mieten sind darin ebenso verankert wie eine Beratung durch die Sozialen Dienste der Bezirksämter. Auch die Mietschuldenübernahme einer bisher „unangemessenen“ Miete ist möglich, wenn die Vermieterin oder der Vermieter eine Ersatzwohnung mit „angemessener“ Miete zur Verfügung stellt. Der Senat hat darüber hinaus die Ausgestaltung des Berliner Rahmenvertrags gemäß § 79 Abs. 1 SGB XII für Hilfen in Einrichtungen einschließlich Diensten im Bereich Soziales - Berliner Rahmenvertrag (BRV) – in der Fassung vom 01. April 2017 in diesem Sinne vorangetrieben. So fokussiert insbesondere der Leistungstyp Wohnungserhalt und Wohnungserlangung (WuW) auf den Erhalt der Wohnung und stellt dazu die im Einzelfall erforderliche persönliche Unterstützung sicher. Insofern ist der Verbleib in einer Wohnung sowohl für die Leistungsberechtigte oder den Leistungsberechtigten als auch aus kostenmäßiger Sicht einer ordnungsbehördlichen Unterbringung vorzuziehen. 13. Welche Maßnahmen gibt es für durchreisende bzw. zugereiste Familien, damit diese erst gar nicht in dauerhafte Obdachlosigkeit geraten? Gibt es hierzu Verabredungen des Senats insbesondere hinsichtlich der Finanzierung von Hilfen a) mit den anderen Bundesländern sowie b) mit den europäischen Herkunftsländern, aus denen die betroffenen Familien einreisen? Zu 13. a): Absprachen mit anderen Bundesländern bestehen nicht. Wohnungslose Menschen sind bei Vorliegen der Voraussetzungen dort zu versorgen, wo sie Leistungen beantragen. Zu 13. b): Der Aktionsplan Roma ist als Umsetzungsprogramm der Berliner Strategie zur Einbeziehung ausländischer Roma von August 2012 entwickelt worden (Drucksache 17/0440) und wird unter Federführung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales begleitet. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hält über das Modellprojekt - Vorübergehende Unterkunft für Familie mit Kindern – Nostel (Maßnahme des Aktionsplans Roma) eine vorübergehende Unterbringung vor. Durch das Angebot einer vorübergehenden, notweisen Unterbringung in den Nostel-Wohnungen wird zunächst die Situation der Familie stabilisiert. An diese Unterbringung ist eine Clearingstelle sowie engmaschige sozialpädagogische Betreuung angebunden. Zu den Maßnahmen des Clearingverfahrens gehört: u. a. die Anmeldung beim Bezirksamt, die Unterstützung bei der Antragstellung zur Sicherung des Lebensunterhaltes (SGB II und SGB XII sowie Kindergeld) und der Eröffnung eines Bankkontos, die Beratung bei der Arbeitssuche inklusive z. B. der Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungen, die Begleitung aller minderjährigen Kinder zum Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und Anmeldung schulpflichtiger Kinder in der Schule. Mit dieser Maßnahme wird den Familien bei noch 6 nicht geklärten Leistungsansprüchen eine Unterstützung gewährt, um sich eine eigene Existenz aufbauen zu können. Auch diese Maßnahme ist im Aktionsplan Roma strukturell in die vorhandene Hilfe- und Beratungsstruktur des Landes Berlin eingebunden. Diese besteht zum Einen aus den Regeldiensten (z. B. Jobcenter, Sozialamt, Jugendamt etc.), zum Anderen aus den Maßnahmen des Aktionsplanes Roma, wie den Mobilen Anlaufstellen, dem bezirksorientierten Programm (z. B. Sprachmittlung an Schulen etc.). Weitere Informationen können dem 2. Bericht zur Umsetzung des Berliner Aktionsplans zur Einbeziehung ausländischer Roma unter https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0191.B-v.pdf entnommen werden. Berlin, den 09. Mai 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-14838 S18-14838