Drucksache 18 / 14 839 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Michail Nelken (LINKE) vom 25. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2018) zum Thema: Brandfall - Schlachthof an der Landsberger Allee und Antwort vom 09. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Dr. Michail Nelken (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14839 vom 25. April 2018 über den Brandfall - Schlachthof an der Landberger Allee Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Schaden hat der Brand in den denkmalgeschützten Hallen des ehemaligen Schlachthofes an der Landsberger Allee angerichtet? Ist der Bestand bzw. die denkmalgerechte Sanierung der betroffenen Hallen gefährdet? Antwort zu 1: Der Schaden ist nach bisherigen Erkenntnissen vergleichsweise gering. Es wurden „lediglich“ im nordöstlichen Seitenschiff die hölzerne Dachschalung und Holzbalken zerstört. Die tragenden Metallstützen, die Metallträger sowie das tragende Umfassungsmauerwerk wurden augenscheinlich nicht vom Brand betroffen. Der Bestand bzw. die denkmalgerechte Sanierung der betroffenen Hallen ist nicht gefährdet. Frage 2: Kann der Eigentümer im Falle einer erheblichen Schädigung des Denkmals einen Antrag auf Beseitigung des Denkmals mit Aussicht auf Erfolg stellen? Antwort zu 2: Einen Antrag auf Abbruch kann der Eigentümer jederzeit stellen. Da die Voraussetzungen für die Eintragung in die Berliner Denkmalliste nicht entfallen sind und auch der bauliche Zustand den Abbruch nicht rechtfertigen würde, würde ein Abbruchantrag nicht positiv beschieden werden. 2 Frage 3: Treffen Pressemeldungen zu, dass es sich um Brandstiftung handelt? Antwort zu 3: Seitens der Polizei Berlin wird wegen des Verdachts eines Branddelikts ermittelt. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Frage 4: Welche Sanierungsarbeiten werden in den Hallen durchgeführt? Welche Baugenehmigungen und welche denkmalrechtlichen Genehmigungen liegen diesen zugrunde? Antwort zu 4: Seit letztem Jahr werden die Dächer und das Umfassungsmauerwerk der vier denkmalgeschützten Hallen instandgesetzt. Diesen Maßnahmen liegt eine Baugenehmigung aus dem Mai 2016 zu Grunde, die im Einvernehmen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde Pankow und dem Landesdenkmalamt Berlin erteilt wurde. Frage 5: Trifft es zu, dass es auf Basis des B-Planes IV-2a und des Kaufvertrages aus dem Jahr 2008 eine Bauverpflichtung für den Eigentümer gibt, bis Ende 2017 mit dem Vorhaben zu beginnen? Antwort zu 5: Nein. Der Kaufvertrag aus dem Jahr 2008 enthält zwar eine Bauverpflichtung. Diese sieht vor, dass der Käufer/Investor innerhalb von 12 Monate nach Erteilung einer unanfechtbaren Baugenehmigung mit der Errichtung einer baulichen Anlage nachhaltig beginnen muss. Dieser Verpflichtung ist der Investor für die vier denkmalgeschützten Hallen nachgekommen. Für den geplanten Neubau wurde im März dieses Jahres ein neuer Bauantrag für ein Bürogebäude eingereicht. Frage 6: Liegt eine Baubeginn-Anzeige des Eigentümers vor und hat ein „nachhaltiger Baubeginn“ stattgefunden? Antwort zu 6: Der Senat geht davon aus, dass der Baubeginn - gemäß § 72 der BauO Berlin 2016 - für das Gesamtvorhaben erfolgt ist. Dies wurde dem Senat durch das Bezirksamt des Bezirkes Pankow im letzten Jahr auch schriftlich bestätigt. Frage 7: Hat der Eigentümer Anträge auf Änderung des B-Plans bzw. auf Abweichungen von dessen Festsetzungen gestellt? Antwort zu 7: Der Eigentümer hat nach Wissen des Senates bislang noch keine Befreiungsanträge gestellt. 3 Für das geplante Bürogebäude, für das am 12. März 2018 der Bauantrag im BA Pankow eingereicht worden ist, sollen nach dem derzeitig bekannten Stand geringfügige Befreiungen von den Festsetzungen des B-Plans IV-2a beantragt werden. Frage 8: Hat der Senat Schritte zur Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen eingeleitet? Wenn nicht, warum nicht? Antwort zu 8: Der Senat hat bislang, da keine Vertragsverletzungen vorliegen, keine Schritte zur Rückabwicklung des Kaufvertrages eingeleitet. Der Senat geht aktuell weiter davon aus, dass die beiden Bauvorhaben (Sanierung und Umbau der denkmalgeschützten Hallen sowie Neubau eines Bürogebäudes) durch den Investor vertragsgerecht umgesetzt werden. Frage 9: Ist das Bezirksamt Pankow an den Senat herangetreten und hat eine mögliche Änderung der Planungsziele entsprechend des BVV-Beschlusses VIII-0052 vom 14.12.2016 erörtert? Zu welchen Ergebnissen haben diese Erörterungen geführt? Antwort zu 9: Abstimmungen zwischen dem Bezirksamt und dem Senat zum Vorhaben des Investors sowie zum B-Plan IV-2a haben sowohl im Jahre 2016 als auch im Jahr 2017 stattgefunden. Diese einvernehmlichen Abstimmungen haben jedoch nicht zu einer Änderung der Planungsziele für den o.g. B-Plan geführt. Berlin, den 09.05.2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-14839 S18-14839a