Drucksache 18 / 14 844 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) vom 23. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. April 2018) zum Thema: AG „Schwimmunterricht in Grundschulen“ und Antwort vom 14. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14844 vom 23. April 2018 über AG „Schwimmunterricht in Grundschulen“ ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Laut Pressemitteilung vom 05.12.2017 sollten mit der AG „Schwimmunterricht in Grundschulen“ bis Ostern 2018 Projekte entwickelt werden, die am Ende des Schuljahres 2017/18 bzw. zum Beginn des Schuljahres 2018/19 an Berliner Grundschulen pilotiert werden können. 1.a) Welche Institutionen, Gruppen und Einzelpersonen wirken an der Arbeitsgruppe mit? 1.b) Von welchen Personen werden die Institutionen vertreten? Zu 1.: Die Arbeitsgruppe „Schwimmunterricht in Grundschulen“ (AG Schwimmunterricht) setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Berliner Schwimm-Verbandes, der Berliner Bäder Betriebe (BBB), der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (Landesverband Berlin), des Landessportbundes Berlin, der Schul- und Vereinspraxis, der Sportjugend Berlin, der zuständigen Senatsverwaltungen sowie erfolgreicher Schwimmprojekte in Berlin zusammen. Die Vertretung regeln die Institutionen intern. Institution / Verband / Schule / Verein Berliner Bäder Betriebe (BBB) Berliner Schwimm-Verband (BSV) Charlie-Chaplin-Grundschule Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Berlin (DLRG) Landessportbund Berlin (LSB) Neuköllner Schwimmbär Schwimmobleute der Bezirke (Mitte) 2 Institution / Verband / Schule / Verein Schwimmobleute der Bezirke (Reinickendorf) Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Senatsverwaltung für Inneres und Sport SG Neukölln Sportjugend Berlin (SJB) Wasserfreunde Spandau 04 2. Wann wird ein Bericht über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe vorgelegt? Zu 2.: Die wesentlichen Ergebnisse der AG Schwimmunterricht lassen sich wie folgt zusammenfassen: Erfolgreiche Projekte zur zielgerichteten Wassergewöhnung an den Berliner Grundschulen werden weiter fortgeführt, systematisch ausgeweitet und über finanzielle Mittel der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie maßgeblich unterstützt und gefördert. Neben dem „Neuköllner Schwimmbär“ in den Kalenderwochen (KW) 17 bis 26 startet in den KW 25 und 26 für die Bezirke Mitte und Reinickendorf mit insgesamt 12 Schulen das Pilotprojekt „Der Schwimmbär kommt nach Berlin“. Die BBB prüfen kurzfristig, ob bereits in diesem Schuljahr auch an den Bäderstandorten Kombibad Spandau Süd und Schwimmhalle Ankogelweg für die Bezirke Spandau und Reinickendorf ebenfalls Angebote implementiert werden können. Verbesserung der Kommunikation zu den Schulen bezüglich des Ferienschwimmens und Durchführung von kostenfreien Angeboten in den Ferien für Schülerinnen und Schüler im Bezirk Spandau, die in der 3. Klasse die Schwimmfähigkeit nicht erreicht haben (Träger Bezirksamt Spandau / Veranstalter BBB); Gruppenspezifische Angebote von Sportvereinen im Projekt „Mein bewegter Sommer“ der Sportjugend Berlin; Fortführung des erfolgreichen Projektes der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und des Berliner Schwimm-Verbandes „Förderung des Schwimmunterrichts in der 3. Klasse“ in veränderter Organisationsstruktur. Angebote im Nachgang zur 3. Klassenstufe für Schülerinnen und Schüler, die in der 3. Klasse nicht die Schwimmfähigkeit erreicht haben, sind derzeit aufgrund der nicht zur Verfügung stehenden Wasserfläche nicht durchführbar. Der Schwimmunterricht soll weiterhin als obligatorischer Unterricht in der 3. Klasse an den Berliner Grundschulen durchgeführt werden. Es gibt vielfältige pädagogische Gründe (u.a. Berücksichtigung der Selbständigkeit der Kinder und Anforderungsbewältigung in größeren Gruppen), die den Erfolg einer Verlagerung des Schwimmunterrichts in die Klassenstufe 1 in Frage stellen. Eine Verlagerung des obligatorischen Schwimmunterrichts auf die Klassenstufen 1 und 2 für alle Berliner Grundschulen wird einstimmig von der AG Schulschwimmen nicht empfohlen. 3 Es bleibt nach wie vor in der Verantwortung der Schulen auf der Grundlage ihrer organisatorischen Rahmenbedingungen (u.a. Kooperation mit Schwimmverein) den Schwimmunterricht bereits in der 1. Klasse durchzuführen. Schulen, die sich für diese Organisationsform entscheiden, steht wie auch den anderen Grundschulen für ihre 3. Klassen ein Schuljahr zur erfolgreichen Realisierung der Zielstellung des Schwimmunterrichts zur Verfügung. Das Erreichen der Schwimmfertigkeit für möglichst alle Schülerinnen und Schüler bleibt nach wie vor das entscheidende Qualitätskriterium für den Schwimmunterricht. 3. Welche Schulen wollen bzw. werden an den Pilotprojekten teilnehmen? Zu 3.: Das Pilotprojekt mit dem Titel „Der Schwimmbär kommt nach Berlin“ ist für die Kalenderwochen 25 und 26 im Kombibad Seestraße für vierundzwanzig 2. Klassen aus Grundschulen der Bezirke Mitte und Reinickendorf geplant. Vorrangig werden Schulen, die eine hohe Nichtschwimmerquote aufweisen, für die Teilnahme am Projekt berücksichtigt. Die organisatorischen Vorbereitungen und Planungen sind unmittelbar nach der Verständigung in der AG auf das Pilotprojekt angelaufen. Mit der Arbeitsgruppe soll ein Netzwerk zur Qualitätssicherung des Schulschwimmens geschaffen werden. 4. Welche Institutionen, Gruppen und Einzelpersonen sind Teil dieses Netzwerks? Zu 4.: Die konstruktive und zielorientierte Zusammenarbeit in der AG Schulschwimmen hat dazu geführt, dass sowohl die teilnehmenden Institutionen, Verbände, Vereine und Schulen als auch alle unter Frage 1 aufgeführten Personen im Netzwerk zur Qualitätssicherung des Schwimmunterrichts weiter mitarbeiten wollen. Laut Pressemitteilung vom 05.12.2017 soll die Arbeitsgruppe folgendes Thema erörtern und dazu konkrete Handlungsschritte erarbeiten: „Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel Schwimmer nicht erreicht haben, mittels obligatorischer Angebote nachzuschulen;“ 5.a) Welche Jahrgangsstufen sollen an der Nachschulung teilnehmen? 5.b) Welche Schulen und Bezirke sind die Adressaten, alle oder nur bestimmte? 5.c) Wann soll die Nachschulung stattfinden, während oder außerhalb der Schulzeit? 5.d) Welche Institutionen sollen die Nachschulung durchführen? 5.e) Mit welchen Mitteln sollen die Nachschulungen finanziert werden? 5.f) Wann starten die Nachschulungen und auf welche Dauer ist die Maßnahme angelegt? Zu 5.: Die AG Schwimmunterricht hat sich verständigt, dass es die gegenwärtig für das Schulschwimmen zur Verfügung stehende Wasserfläche derzeit nicht ermöglicht, obligatorische Nachschulungen über einen längeren Zeitraum für Schülerinnen und Schüler, die die Schwimmfähigkeit nicht erreicht haben, anzubieten und durchzuführen. 4 Laut Pressemitteilung soll die Arbeitsgruppe folgendes Thema erörtern und dazu konkrete Handlungsschritte erarbeiten: „die zielgerichtete Wassergewöhnung von Kindern im Kita- und Schulbereich vor dem Schwimmunterricht zu fördern;“ 6.a) Es gibt das Wassergewöhnungsprojekt „Neuköllner Schwimmbär“, das mit Mitteln aus dem Bonusprogramm finanziert wird. Welche vergleichbaren Projekte gibt es? Auf welche Bezirke sollen die Wassergewöhnungsprojekte ausgedehnt werden? 6.b) Mit welchen Mitteln sollen die Projekte finanziert werden? 6.c) Wann sollen die Projekte starten und auf welche Dauer sind sie angelegt? Zu 6.: Wie bereits in der Beantwortung zur Frage 3 dargestellt soll das Projekt „Neuköllner Schwimmbär“ zur zielgerichteten Wassergewöhnung von Schülerinnen und Schülern auf andere Bezirke Berlins ausgeweitet werden. Das Pilotprojekt „Der Schwimmbär kommt nach Berlin“ wird noch in diesem Schuljahr für die Bezirke Mitte und Reinickendorf im Kombibad Seestraße gestartet. Es wird aus Haushaltsmitteln der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finanziert. Es ist geplant, am Ende des Schuljahres 2018/2019 das Projekt auf andere Bezirke und Schwimmbäder auszuweiten. Laut Pressemitteilung vom 05.12.2017 soll die AG „Schwimmunterricht in Grundschulen“ folgendes Thema erörtern und dazu konkrete Handlungsschritte erarbeiten: „zu prüfen, unter welchen Bedingungen Schwimmunterricht vor der 3. Klasse möglich ist;“ 7.a) Unter welchen Bedingungen ist Schwimmunterricht vor der 3. Klasse möglich? Zu 7.: Die AG Schwimmunterricht hat diesen Problemschwerpunkt umfangreich und vielfach auch kontrovers diskutiert. Nach eingehender Beratung und Prüfungen der organisatorischen und personellen Voraussetzungen für das Schulschwimmen kommt die AG Schwimmunterricht einstimmig zu dem Ergebnis, dass die Durchführung des obligatorischen Schwimmunterrichts an den Berliner Grundschulen vor der 3. Klasse derzeit nicht empfohlen wird. Laut Pressemitteilung vom 05.12.2017 soll die Arbeitsgruppe folgendes Thema erörtern und dazu konkrete Handlungsschritte erarbeiten: „durch Kooperation mit Schwimmvereinen zur Qualitätssicherung des Schwimmunterrichts beizutragen“. 8.a) Auf welche Weise soll die Kooperation mit Schwimmvereinen zur Qualitätssicherung des Schwimmunterrichts beitragen? 8.b) Welche finanziellen Mittel werden dafür bereitgestellt? 8.c) Wann soll das Projekt beginnen und über welchen Zeitraum soll es sich erstrecken? Zu 8.: Seit 2015 läuft sehr erfolgreich das Projekt „Förderung des Schwimmunterrichts in 3. Klassen“ der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Kooperation mit dem Berliner Schwimm-Verband. An 30 Berliner Grundschulen unterstützen Trainerinnen und Trainer des Berliner Schwimm-Verbandes die Schwimmlehrkräfte der Schulen bei der Durchführung des Schwimmunterrichts. 5 An den am Projekt beteiligten Schulen hat sich laut Statistik aus dem Schuljahr 2016/2017 die Nichtschwimmerquote verbessert. Das Projekt wird aus Haushaltsmitteln der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gefördert. Die Fortsetzung des Projektes ist für das kommende Schuljahr 2018/2019 eventuell in veränderter Organisationsstruktur geplant. Berlin, den 14. Mai 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-14844 S18-14844