Drucksache 18 / 14 846 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 26. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. April 2018) zum Thema: PwC-Gutachten zur Rentabilität einer Offenhaltung Tegels – Warum beantwortet der Senat die wichtigsten Fragen nicht? – Teil IV und Antwort vom 15. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/3 Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14846 vom 26. April 2018 über PwC-Gutachten zur Rentabilität einer Offenhaltung Tegels – Warum beantwortet der Senat die wichtigsten Fragen nicht? – Teil IV ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Im dritten Teil dieser Anfrage-Serie (Drs. 18/13957) über das „PwC-Gutachten zur Rentabilität einer Offenhaltung Tegels – Warum beantwortet der Senat die wichtigsten Fragen nicht?“ antwortete der Senat auf die dortigen drei Fragen: „Dem Senat liegt der in Rede stehende Entwurf eines Gutachtens der Firma PricewaterhouseCoopers (PwC) nicht vor, er war aber über die Vergabe und Nicht-Abnahme informiert. Über die Umstände hat die Geschäftsführung der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH (FBB) bereits mehrfach in verschiedenen Ausschüssen des Abgeordnetenhauses berichtet. Da derartige Dienstleistungen Vertraulichkeitsvereinbarungen zwischen Auftraggeber, in diesem Fall der FBB, und Auftragnehmer unterliegen , hat eine Berichtserstattung seitens PwC an den Senat in dieser Angelegenheit nicht stattgefunden und ist auch nicht beabsichtigt.“ Folgende drei Fragen wurden gestellt: „1. Hat sich der Senat nach Bekanntwerden des PwC-Gutachtens in der Presse über die Ergebnisse und Umstände des PwC-Gutachtens bei der Flughafengesellschaft oder bei PwC informiert? 2. Wenn nein, warum nicht? 3. Wenn ja, wann und was wurde dem Senat von der Flughafengesellschaft und/oder PwC konkret mitgeteilt? Welche Konsequenzen zog der Senat daraus?“ Die drei Fragen bezogen sich auf folgenden Hintergrund: Am 07.07.17 berichtet die Presse über das PwC-Gutachten der Flughafengesellschaft, welches die Profitabilität der Offenhaltung Tegels belegen soll. Am selben Tag setzt sich Bundesverkehrsminister Dobrindt für die Offenhaltung Tegels ein. 1 1 "Der BER bekommt ein Kapazitätsproblem", sagte Dobrindt [… ]. Das müsse man bewerten, wenn man eine leistungsfähige Anbindung Berlins an die Welt wolle. [… ] "Wir müssen uns den aktuellen Realitäten und Wachstumszahlen stellen."“ Berliner Morgenpost, 12.07.17, Minister Dobrindt: "BER bekommt ein Kapazitätsproblem", https://www.morgenpost.de/berlin/article211217237/Minister- Dobrindt-BER-bekommt-ein-Kapazitaetsproblem.html 2/3 „Wie die B.Z. erfuhr, hat die Flughafengesellschaft ein Geheim-Gutachten in Auftrag gegeben, ob sich ein Weiterbetrieb tatsächlich lohnt. Die Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers (PwC) hat dafür zwei Szenarien untersucht: Zum einen den Weiterbetrieb mit rund elf Millionen Passagieren – das ist auch die Zahl, mit der Finanzsenator Kollatz-Ahnen rechnet, wenn Tegel und BER parallel betrieben werden. Zum anderen mit den heutigen 21 Millionen. Berücksichtigt wurden Betriebskosten, Schallschutz und Investitionen im unteren einstelligen Milliardenbereich […]. Das Ergebnis des 30- seitigen Papiers: Tegel wäre in beiden Szenarien profitabel! […]. […] Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup (60, SPD) wurde das PwC-Ergebnis vorgestellt. Doch er verlangt jetzt ein neues Gutachten: Tegel soll nicht mehr allein, sondern eine Offenhaltung parallel zum BER untersucht werden. Insider befürchten nun, dass so Tegels Gewinne künstlich heruntergerechnet werden sollen. [H.d.V.]“ 2 Demnach hat der Senat die drei Fragen nicht beantwortet. Daher stellen sich folgende Fragen: 1. Hat sich der Senat nach Bekanntwerden des PwC-Gutachtens in der Presse über die Ergebnisse und Umstände des PwC-Gutachtens bei der Flughafengesellschaft oder bei PwC informiert? 2. Wenn nein, warum nicht? 3. Wenn ja, wann und was wurde dem Senat von der Flughafengesellschaft und/oder PwC konkret mitgeteilt? Welche Konsequenzen zog der Senat daraus? Zu 1. bis 3.: Der Senat hat sich nach den Presseberichten nicht gesondert informiert, da ihm die Umstände bereits bekannt waren. Ergebnisse liegen wie bereits berichtet nicht vor. Siehe im Übrigen Antwort zu den Fragen 1. bis 3. der Schriftlichen Anfrage 18/13957. 4. Wie, wann und auf wessen Initiative wurde der Senat jeweils über die „Vergabe und Nicht- Abnahme“ des „Gutachtens der Firma PricewaterhouseCoopers (PwC)“ informiert? Zu 4.: Der Senat erhielt hiervon über die Gremien der Gesellschaft Kenntnis. 5. Was tat der Senat nachdem er darüber informiert wurde? Wurde dem Senat bekannt gegeben, was konkret für ein Gutachten die FBB beauftragte? Sind dem Senat die konkreten Ausprägungen der Ausschreibung bekannt? Wenn ja, seit wann? Zu 5.: Da die Vergabe und Abnahme von Dienstleistungsaufträgen in die operative Verantwortung der Geschäftsführung fallen, bestand seitens des Senats kein Handlungsbedarf . Dem Senat ist das Anliegen des Gutachtens im Grundsatz bekannt, nicht aber die konkrete Ausschreibung. Vorbemerkung der Abgeordneten: Der Senat antwortete im dritten Teil dieser Anfrage-Serie (Drs. 18/13957) u.a. „Über die Umstände hat die Geschäftsführung der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH (FBB) bereits mehrfach in verschiedenen Ausschüssen des Abgeordnetenhauses berichtet.“ 6. In welchen Ausschuss-Sitzungen wurde über die Umstände berichtet? Was wurde konkret berichtet ? (Bitte Auflistung der Sitzungen und kurze Zusammenfassung der dortigen Aussagen bzw. Zitierung des Wortprotokolls falls vorhanden!) Zu 6.: Berichtet wurde unter anderem in den Sitzungen des Hauptausschusses am 08.11.2017 und 14.03.2018 sowie in der Sitzung des Unterausschusses Beteiligungsmanagement und -controlling des Hauptausschusses am 13.12.2017. Die Berichte des Senats und der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH (FBB) 2 B.Z. vom 07.07.17, Zahlen sprechen für den Flughafen - Kostenfalle Tegel? Von wegen! Geheimgutachten beweist das Gegenteil; http://www.bz-berlin.de/berlin/reinickendorf/kostenfalle-tegelgeheimgutachten -beweisen-gegenteil 3/3 können den jeweiligen Ausschussprotokollen entnommen werden. Diese sind öffentlich zugänglich. Vorbemerkung der Abgeordneten: Des Weiteren antwortete der Senat im dritten Teil dieser Anfrage-Serie (Drs. 18/13957) u.a. „Da derartige Dienstleistungen Vertraulichkeitsvereinbarungen zwischen Auftraggeber, in diesem Fall der FBB, und Auftragnehmer unterliegen, hat eine Berichtserstattung seitens PwC an den Senat in dieser Angelegenheit nicht stattgefunden und ist auch nicht beabsichtigt.“ 7. Stimmt der Senat demnach der B.Z. zu, dass es sich beim PwC-Gutachten um ein „Geheim- Gutachten“ handelt? Wenn nein, warum nicht, da es doch seitens der Geschäftsführung der Flughafengesellschaft vor dem Senat und der Öffentlichkeit tatsächlich geheim gehalten wird und offensichtlich nur durch mutige „Whistleblower“ der Öffentlichkeit bekannt wurde? Zu. 7.: Nach Darlegung der FBB tangiert das nicht finalisierte Gutachten Betriebsund Geschäftsgeheimnisse der FBB, die schutzbedürftig sind. 8. Ließen sich Gutachten auch ohne Vertraulichkeitsvereinbarungen beauftragen? Zu 8.: Ja. 9. Beauftragte der Senat die Gutachten von Prof. Beckers, et al 3 und RA Kipp 4 auch mit Vertraulichkeitsvereinbarung ? Zu 9.: Ja. 10. Wenn ja, wie war es dem Senat möglich die Gutachten doch zu veröffentlichen? Zu 10.: Die Gutachten wurden durch SenFin abgenommen. Auf dieser Basis wurde in Absprache mit der FBB geprüft, ob sie schutzwürdige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Dies war nicht der Fall. Berlin, den 15.05.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen 3 Ökonomische Analysen zum Weiterbetrieb des Flughafens TXL nach Eröffnung des Flughafens BER – Beckers/Gizzi/Malina (Gutachten im Auftrag des Senats); http://www.berlin.de/sen/finanzen/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.630224.php 4 Stellungnahme zu den verfahrensrechtlichen Möglichkeiten und Risiken einer über die bisherige Festsetzung hinausgehende Offenhaltung des Verkehrsflughafens Berlin Tegel – Kipp (Gutachten im Auftrag des Senats); http://www.berlin.de/sen/finanzen/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.630224.php S18-14846 S18-14846