Drucksache 18 / 14 848 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 24. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. April 2018) zum Thema: Clearingstellen und Unterbringungsstandorte für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Asylbewerber und Antwort vom 09. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14 848 vom 24.04.2018 über Clearingstellen und Unterbringungsstandorte für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Asylbewerber ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele der sogenannten Clearingstellen gibt es in Berlin und wo sind diese? 2. Wie viele Standorte zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und Asylbewerbern gibt es in Berlin gesamt? (Bitte Auflistung mit Adresse und nach Bezirken sortiert)? 3. Wer sind die jeweiligen Träger und Betreiber dieser Standorte? (Bitte Auflistung entsprechend Frage 2) Zu 1. bis 3.: Der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung bzw. Landesjugendamt obliegt die Aufgabe der Sicherstellung des staatlichen Schutzauftrages der Inobhutnahme gemäß § 42 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF). Das Landesjugendamt nutzt derzeit sieben Jugendhilfeeinrichtungen in Berlin zur Unterbringung von UMF während der Clearingphase, entsprechend der Vorgaben der Ausführungsvorschriften über die Gewährung von Jugendhilfe für alleinstehende minderjährige Ausländer (AV JAMA) vom 21.05.2013. Die Clearingeinrichtungen befinden sich in den Bezirken: Treptow Köpenick, Steglitz-Zehlendorf, Friedrichshain- Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf und Pankow. Nach Abschluss der Clearingphase und Weiterleitung der Jugendlichen in die Zuständigkeit der bezirklichen Jugendämter, werden diese in Jugendhilfeeinrichtungen mit den erforderlichen Jugendhilfeangeboten untergebracht. Spezielle Einrichtungen für UMF in bezirklicher Zuständigkeit gibt es nicht. Mit dem Clearing beauftragte pädagogische Leistungserbringer im Rahmen der Jugendhilfe gemäß § 42 SGB VIII durch das Landesjugendamt sind die Träger Alep e.V., FSD Stiftung , EJF gAG, Evin e.V. und SozDia Jugendhilfe, Bildung und Arbeit gGmbH. Eine Übersicht zur Anzahl der Clearingplätze und die jeweiligen Bezirke können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Tabelle 1: Clearingstandorte für UMF im Land Berlin - - 2 Vor/Clearingträger Clearingplätze Bezirk Alep e.V. 7 Treptow Köpenick FSD Stiftung WU 55 Steglitz-Zehlendorf FSD Stiftung TU 30 Friedrichshain-Kreuzberg FSD Stiftung PRS 56 Charlottenburg-Wilmersdorf EJF gAG 20 Pankow Evin e.V. 12 Steglitz-Zehlendorf Check In SozDia 14 Treptow Köpenick Platzzahl insgesamt : 194 Quelle: Aufstellung Referat III G 4. Wie hoch sind die jeweiligen Kosten und wie lang ist die Laufzeit der jeweiligen Mietverträge? (Bitte Auflistung ) 5. Welche dieser Standorte sind im Eigentum des Senats und welche im Eigentum Dritter? 6. Bei welchen Standorten sind die Betreiber gleichzeitig auch Eigentümer der Immobilien? Zu 4. bis 6.: Die jeweiligen Kosten für die Unterbringung werden entsprechend der Vorgaben des Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRVJug) in Form von Entgelten für Tagessätze erbracht, die von Trägern für die Unterbringungsdauer der Jugendlichen in Rechnung gestellt werden. Die Tagessätze werden in Trägerverträgen festgelegt und liegen gerundet zwischen 170 und 290 EUR/Tag. Keiner der oben genannten Standorte befindet sich im Eigentum des Senats. Die Träger schließen in der Regel in eigener Verantwortung Mietverträge ab. Die Immobilie in Treptow-Köpenick wurde über die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM( für den Zeitraum von September 2016 bis August 2021 angemietet und dem Träger untervermietet . 7. Wie ist die jeweilig aktuelle Auslastung der o.g. Beherbergungsstellen? Zu 7.: Die in Tabelle 1 aufgeführten Jugendhilfeeinrichtungen sind mit Stand vom 30.04.2018 knapp zur Hälfte belegt. Berlin, den 09. Mai 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-14848 S18-14848