Drucksache 18 / 14 852 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 24. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. April 2018) zum Thema: Lärmschutzwände und Antwort vom 08. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14852 vom 24. April 2018 über Lärmschutzwände Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: An wie vielen Kilometern Autobahn sind in Berlin Lärmschutzwände verbaut? Bitte tabellarische Auflistung nach Art der Schallschutzwand (Beton, Kunststoff, Holz, Gabionen etc.) Antwort zu 1: Entlang der 77 km Berliner Autobahn sind insgesamt 37.107 m Lärmschutzwände verbaut. Diese teilen sich gemäß der Tabelle auf folgende Baumaterialien. Material laufende Länge in Metern Holz 24.864 Beton 4.679 Leichtmetall 4.228 Transparenter Kunststoff 3.336 Frage 2: Sind auf den bestehenden Schallschutzwänden SSI-Elemente (Sound-Screen-Improver) oder andere Aufsätze zum verbesserten Schallschutz installiert? Wenn ja, welche Form und auf welcher Länge sind diese verbaut. Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 2: Nein. Aktive Schallschutzmaßnahmen für Lärmvorsorgemaßnahmen wie zum Beispiel Lärmschutzwände werden unter Beachtung der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung 2 (BImSchV) bemessen. Soweit die Berechnung die Einhaltung der in der 16. BImSchV aufgeführten Grenzwerte belegt hat, werden keine darüber hinausgehenden weiteren Maßnahmen umgesetzt. Frage 3: Wann wurde zuletzt die ausreichende Schallschutzwirkung der bestehenden Lärmschutzwände überprüft bzw. in welchem Intervall werden solche Überprüfungen vorgenommen? Antwort zu 3: Lärmschutzwände im Zuge von Straßen und Wegen sind Ingenieurbauwerke nach DIN 1076. Die Norm regelt auch die Prüfungsintervalle und den Prüfungsumfang der Ingenieurbauwerke. Bei Lärmschutzwänden im Bestand erfolgt hiernach keine gesonderte Prüfung der Schallschutzwirkung. Frage 4: Gibt es Pläne durch SSI-Elemente oder andere Aufsätze (z.B. Photovoltaik-Aufsätze) die Lärmschutzwirkung der bestehenden Lärmschutzwände zum Schutz der Berliner Bevölkerung zu erhöhen? Wenn ja, welche Aufsätze sind wo und auf welcher Länge geplant? Wenn nicht, warum nicht? Antwort zu 4: Nein. Die Unterhaltungsstrategie für die bestehenden Ingenieurbauwerke ist derzeit darauf ausgerichtet, den Bauwerksbestand ohne anzuordnende Verkehrseinschränkungen zu erhalten. Neue Ingenieurbauwerke werden entsprechend aktueller Regelwerke auch hinsichtlich der oben genannten Anforderungen des Lärmschutzes errichtet. Berlin, den 08.05.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-14852 S18-14852