Drucksache 18 / 14 855 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Georg P. Kössler und Catherina Pieroth (GRÜNE) vom 24. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. April 2018) zum Thema: Umgang mit illegalisierten Drogen in Berliner Clubs und Antwort vom 08. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Georg P. Kössler und Frau Abgeordnete Catherina Pieroth (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14855 vom 24. April 2018 über Umgang mit illegalisierten Drogen in Berliner Clubs ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: In Berliner Clubs werden - genau wie in vielen Bereichen des Lebens - legalisierte und illegalisierte Drogen konsumiert. Allerdings kann von einer erhöhten Nachfrage im Clubkontext ausgegangen werden. Die bestehenden Verbote haben nicht zu einer Einschränkung des Konsums sondern, sondern lediglich zu einer Verschleierung bestehender Konsummuster aus Angst vor Strafverfolgung. Dabei ist Kenntnis darüber, was und wie konsumiert wird, sowohl für den Schutz der Clubgäste als auch für die Präventionsarbeit zentral. Kürzlich erschienene Berichte über einen tödlichen Unfall in Berlin im Zusammenhang mit Drogenkonsum unterstreichen die Dringlichkeit einer besseren Aufklärungsarbeit. 1. Welche legalisierten und illegalisierten Drogen werden nach Kenntnis des Senats in Berliner Clubs in welchen Mengen konsumiert? Zu 1.: Eine vor kurzem veröffentlichte Untersuchung zur aktuellen Situation bezüglich des Substanzkonsums und den Erwartungen an Präventionsangebote in der Berliner Partyszene – SuPrA Survey Berlin - der Berliner Charité, die im Auftrag der Senatsverwaltung für Gesundheit , Pflege und Gleichstellung durchgeführt wurde, zeigt eine große Bandbreite an psychoaktiven Substanzen. Sie reicht von Tabak und Alkohol über MDMA, Cannabis, Amphetaminen bis hin zu Ketamin, Kokain und GHB, um nur einige zu nennen. Lediglich Heroin wird gemieden. 2. Hält der Senat die Datenbasis über typische Konsummuster im Berliner Nachtleben für aussagekräftig genug und wenn nein, wie sollte sie nach Auffassung des Senats verbessert werden? Wenn ja, warum? - 2 - 2 Zu 2.: Der Senat hält die vorhandene Datenbasis aus der zur Antwort zu 1. genannten Untersuchung in Kombination mit den Daten aus dem Epidemiologischen Suchtsurvey für aussagekräftig . Daraus ergibt sich ein Bild, das als Planungsgrundlage dienen kann. 3. Welche praxisnahen Maßnahmen ergreift der Senat, um gesundheitliche Schäden durch falsch dosierte oder verunreinigte Drogen bei Clubbesuchenden zu verhindern? Zu 3.: Allen Bürgerinnen und Bürgern stehen Drogenberatungsstellen zur Verfügung. Die Fachstelle für Suchtprävention hält zu nahezu allen verfügbaren Substanzen Informationsmaterialien bereit. In Kürze wird eine Ausschreibung für aufsuchende Präventionsmaßnahmen in diesem Bereich veröffentlicht. Zudem stehen im Doppelhaushalt 2018/19 Haushaltsmittel für die Vorbereitung und Durchführung von drug checking zur Verfügung. Vor Verausgabung dieser Mittel sind rechtliche Fragen zu klären (siehe Antwort zu 4. und 5.). 4. Stimmt der Senat dem Fragesteller zu, dass „Drugchecking“ geeignet ist, wertvolle Informationen über die Zusammensetzung und Nutzung von Drogen zu erhalten, um zielgerichtetere Präventionsangebote machen zu können? 5. Wie steht der Senat zu mobilen Angeboten der Analyse von Substanzen, die Feiernde mitgebracht haben, nach dem Vorbild der Schweiz („mobiles Drugchecking”)? Zu 4. und 5.: Unbestritten ist, dass drug checking – dadurch, dass es sich um eine qualitative und quantitative chemische Analyse handelt – zahlreiche Informationen über die Art der Inhaltsstoffe und deren Dosierungen liefert. Die Bewertung der Sinnhaftigkeit dieses Ansatzes ist – so wie bei allen Präventionsmaßnahmen im Feld der Drogen- und Suchtpolitik – allerdings nie ohne Einbezug der rechtlichen Rahmenbedingungen möglich. Diese sind beim drug checking sehr komplex und gestalten sich in Deutschland anders als etwa in der Schweiz. Die betroffenen Senatsverwaltungen befinden sich derzeit zur abschließenden rechtlichen Bewertung im Gespräch. Sie eint der politische Wille, die Drogen- und Suchtpolitik des Berliner Senats im Rahmen des bundesrechtlich Möglichen weiterzuentwickeln. Berlin, den 08. Mai 2018 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-14855 S18-14855