Drucksache 18 / 14 856 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 25. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. April 2018) zum Thema: Stärkung der bezirklichen Schuldner- und Insolvenzberatung und Antwort vom 16. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Stefan Ziller (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14856 vom 25. April 2018 über Stärkung der bezirklichen Schuldner- und Insolvenzberatung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Senatsverwaltung für Finanzen hat im Schreiben vom 7. März 2018 die Finanzstadträtinnen und Finanzstadträte der Bezirksämter von Berlin über die 2. Fortschreibung der Globalsummen-Zuweisung 2018 informiert, die eine Stärkung der bezirklichen Schuldner- und Insolvenzberatung beinhaltet. Für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage sind die Sozialamtsleiterinnen und Sozialamtsleiter der Bezirksämter von Berlin angeschrieben worden. 1. Wie wurden die in der 2. Fortschreibung der Globalsummen-Zuweisung 2018 benannte Stärkung der bezirklichen Schuldner- und Insolvenzberatung in den Bezirken umgesetzt (Bitte um Darstellung der Verwendung des prozentualen Zuschlag von rd. 32% pro Bezirk)? Zu 1.: Die Abfrage der zwölf Bezirke hat die nachstehenden Antworten ergeben. Friedrichshain- Kreuzberg Das Bezirksamt von Friedrichshain-Kreuzberg berichtet, die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen über die Bereitstellung zusätzlicher Mittel informiert und aufgefordert zu haben, Vorschläge für die Verwendung dieser Mittel zu unterbreiten. Von einer Einrichtung wurde bereits ein Finanzierungsplan vorgelegt und Mittel zur Aufstockung der Personalkosten bewilligt. Pankow Die Schuldner- und Insolvenzberatung im Bezirk Pankow habe die Stundenanteile der im Projekt bereits beschäftigten 2 Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberater zum 01.05.2018 erhöht. Darüber hinaus werde neues Personal gesucht. Spandau Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat die Budgeterhöhung gemäß Anlage 3 der 2. Fortschreibung der Globalsummen 2018 im maßgeblichen Titel 3911/68420 durchgeführt. Der Ansatz betrage durch die Erhöhung (187.069,- EUR) nun 772.274,- EUR. Steglitz- Zehlendorf Durch die 2. Fortschreibung der Globalsummen-Zuweisung 2018 wurden den Schuldner- und Insolvenzberatungen (SIB) in Berlin zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, von denen auf den Bezirk Steglitz-Zehlendorf ein Betrag von 110.289,- EUR entfällt, somit nach Fortschreibung ein Gesamtansatz in Höhe von 455.300,- EUR für 2018. Mit diesen Mitteln werde zunächst die Gehaltsdifferenz bei den Mitarbeitenden der SIB gegenüber dem aktuellen TV-L 2017 ausgeglichen. Nach einem vorläufigen Finanzierungsplan erhöhen sich die Personalausgaben dadurch von bisher 291.833,- EUR auf 347.013,- EUR. Die Differenz betrage 55.180,- EUR für das gesamte Jahr 2018. Finanzierungsplan alt Personalkosten neu Differenz Personalkosten 291.833,-- € 347.013,-- € 55.180,-- € Honorare extern 2.856,-- € 2.856,-- € 0,-- € Sachkosten 42.311,-- € 42.311,-- € 0,-- € Gesamt 337.000,-- € 392.180,-- € 55.180,-- € Tempelhof- Schöneberg Mit dem Beschluss über den Doppelhaushalt 2018/2019 hat das Abgeordnetenhaus zusätzliche Mittel für die Bezirke zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Stärkung der bezirklichen Schuldner- und Insolvenzberatung habe das Projekt Schuldnerund Insolvenzberatung im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 161.237,- EUR erhalten. Neukölln Im Bezirk Neukölln wird die Schuldner- und Insolvenzberatung durch die Arbeiterwohlfahrt Berlin Kreisverband Südost e. V. auftragsweise erbracht. Von den 232.000,- EUR zur Verfügung gestellten zusätzlichen finanziellen Mitteln würden 24.000,- Euro (10,3 %) für Tarifanpassungen verwendet. Geplant sind drei weitere Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Büroausstattung und Lizenzen. Die Kosten liegen hierfür bei ca. 160.000,- EUR (69 %). Die verbleibenden rund 48.000,- EUR stehen für weitere Tarifanpassungen zur Verfügung, welche spätestens im Jahr 2019 zum Tragen kommen. Die Stellenausschreibungen laufen. Marzahn- Hellersdorf Die zusätzlichen Mittel aus der 2. Fortschreibung für 2018 werden die bezirkliche Schuldner- und Insolvenzberatung Julateg Finsolv Marzahn Hellersdorf e. V. zum Aufbau einer Zweigstelle im Bezirk Marzahn einsetzen. 3 Lichtenberg Die im Bezirk Lichtenberg tätigen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen (Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. und Julateg Finsolv Lichtenberg e.V.) erhalten für das Haushaltsjahr 2018 zusätzlich eine Summe in Höhe von 187.804,- EUR. Das heißt, jedem Träger stehen zusätzlich 93.902,- EUR zur Verfügung. Beide Träger haben einen Gesamtfinanzierungsplan mit der entsprechenden Erhöhung vorgelegt. Die erhöhte Zuwendung wird überwiegend für Personalkosten eingesetzt. Die Zuwendungsbescheide für 2018 enthalten die Auflage, dass die bewilligten Mittel ebenfalls für Tarifanpassungen bei beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Zuwendungsempfänger zu verwenden sind. Reinickendorf Das Bezirksamt Reinickendorf hat den Träger der bezirklichen Schuldner- und Insolvenzberatung zunächst aufgefordert, die Möglichkeiten der Umsetzung der zusätzlich bewilligten Mittel auszuloten und zu berichten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Aufstockung der Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch zu einem Mehrbedarf an Büroräumen führen und eine Erhöhung der Regiekosten zur Folge haben wird. 2. Wie ist sichergestellt, dass die zusätzlichen Mittel auch zur Umsetzung der Tarifanpassungen bei den jeweiligen Trägern genutzt werden? Zu 2.: Die Bezirksämter von Berlin sind die Bewilligungsbehörde. Sie erklären, dass sie sich von den Trägern der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen den Gesamtfinanzierungsplan vorlegen lassen, der als Grundlage für die Zuwendungen dient. In diesem sind unter anderem auch die Personalkosten ausgewiesen und Verwendungsnachweise machen die Ausgaben transparent. Zwei Bezirksämter berichten, dass sie die Träger gebeten haben, in den Verwendungsnachweisen zu belegen, dass die Personalkostensteigerung vollständig an die Beschäftigten weitergegeben werden. Dies wurde zuwendungsrechtlich als Auflage in den Zuwendungsbescheiden von 2018 abgesichert. 3. Wie wirken sich die zusätzlichen Mittel auf die Verfügbarkeit der Angebote (u.a. Öffnungszeiten) und Kontaktmöglichkeiten in den Bezirken aus? Zu 3.: Die Information der zusätzlichen Mittel haben die Bezirksämter von Berlin im Schreiben vom 7. März 2018 der Senatsverwaltung für Finanzen erhalten. Aufgrund dieses kurzen Zeitraumes, erklären die Bezirksämter, dass sie die Auswirkungen der zusätzlichen Mittel auf die Verfügbarkeit der Angebote und Kontaktmöglichkeiten noch nicht präzise nennen können. Konkretere Angaben sind erst nach Abschluss der Personalgewinnung möglich. Die Bezirksämter von Berlin gehen aufgrund höherer Stundenzahlen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und einem größeren Personalumfang insgesamt der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen nach den geplanten Neueinstellungen von einer Ausweitung der Angebotsstunden, geringeren Wartezeiten und verbesserten Kontaktmöglichkeiten aus. Letzteres verdeutlicht der Bezirk Marzahn-Hellersdorf mit dem zu Frage 1) bereits genannten geplanten Aufbau einer weiteren Zweigstelle. Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sind zudem die Schaffung eines rumänisch-sprachigen Angebots und die Entwicklung eines 4 Präventionsprojektes geplant. Die Neueinstellung von zusätzlichem Personal zieht auch die Anmietung weiterer Räume und Einkauf von Mobiliar nach sich. Berlin, den 16. Mai 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-14856 S18-14856