Drucksache 18 / 14 857 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 25. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. April 2018) zum Thema: Mehr GUTE Arbeit durch mehr Tagesreinigung? und Antwort vom 11. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/6 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14857 vom 25. April 2018 über „Mehr GUTE Arbeit durch mehr Tagesreinigung?“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht nur aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist aber bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher verschiedene Landesunternehmen, insbesondere den Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung (Betriebsteil A - LfG A) um Stellungnahme gebeten. Die von dort übermittelten Angaben werden nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben. 1. Wie bewertet der Senat den Einsatz von Tagesreinigung während der Betriebszeiten statt der vielfachen Praxis von Gebäudereinigung in den Tagesrand- oder Nachtzeiten im Hinblick auf die von der Koalition verfolgte Politik für Gute Arbeit in Berlin? Zu 1.: Der Senat bewertet den Einsatz von Tagesreinigung während der Betriebszeiten als im Hinblick auf die von der Koalition verfolgte Politik für Gute Arbeit in Berlin zielführend und daher positiv. Einer der Wege zur Verwirklichung von Guter Arbeit ist für den Senat die Umwandlung von – insbesondere unfreiwilliger – Teilzeitarbeit in Vollzeitarbeit. Der Senat hat daher am 20. März 2018 zustimmend das Aktionsprogramm Handwerk 2018-2020 zur Kenntnis genommen. Als Maßnahme 2.8. („Teilzeit in Vollzeitbeschäftigung umwandeln “) ist darin vorgesehen zu prüfen, inwieweit durch eine Selbstverpflichtung der öffentlichen Hand als wichtigstem Auftraggeber der Reinigungsbranche ermöglicht werden kann, einen Teil der nachgefragten Reinigungsdienstleistungen in der Regelarbeitszeit zuzulassen, um dort mehr Vollzeitstellen entstehen zu lassen. 2. Welche Erfahrungen haben die Senatsverwaltungen, die Bezirksverwaltungen und die Landesunternehmen mit dem Einsatz von Tagesreinigung während der Betriebszeiten gemacht (Bitte um Informationen der jeweiligen Verantwortlichen)? 2/6 Zu 2.: Die unterschiedlichen Erfahrungen der Landesunternehmen mit dem Einsatz von Tagesreinigung während der Betriebszeiten sind nachfolgend dargestellt: BEHALA - Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH: Für die Büroreinigung wird der späte Nachmittag bevorzugt. Die Reinigung von Treppenhäusern, Fluren und Sanitäranlagen kann ohne Beeinträchtigung des Bürobetriebs vorher stattfinden. Berliner Bäder-Betriebe (BBB) Anstalt des öffentlichen Rechts: In Bädern mit hohem Besucheraufkommen werden sogenannte Tageskräfte zur laufenden Unterhaltsreinigung während der Öffnungszeiten der Bäder eingesetzt. Dies erfolgt zusätzlich zur sogenannten Grundreinigung, welche außerhalb der Öffnungszeiten der Bäder durchgeführt wird. Die BBB haben hiermit sehr gute Erfahrungen gemacht. Verschmutzungen, die im laufenden Betrieb entstehen, können umgehend beseitigt werden. Dies verbessert die hygienischen Bedingungen in den Bädern und führt zur größeren Kundenzufriedenheit. Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt des öffentlichen Rechts: Auf den BSR-Betriebshöfen finden die Reinigungsarbeiten tagsüber während der Geschäftszeiten mit eigenem Personal und Fremdfirmen statt. Die Reinigungszeiten werden individuell durch die einzelnen Fachbereiche mit der Fremdfirma abgestimmt. Der Betrieb wird dadurch nicht beeinträchtigt. In der Hauptverwaltung der BSR wird die Gebäudereinigung in den Abend- und frühen Morgenstunden durch eigenes Personal und auch Fremdfirmen durchgeführt. Für regelmäßige Reinigungsleistungen außerhalb der belegten Arbeitsbereiche und Akutfälle ist eine Mitarbeiterin der externen Reinigungsfirma auch tagsüber in der Hauptverwaltung im Einsatz. Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts: Die Unterhaltsreinigung am Tage (in der Dienstzeit) führt zu großen Schwierigkeiten und ist nur schwer umsetzbar. Die Beschäftigten werden dadurch in ihren Kernaufgaben gestört. Außerdem sind die entstehenden größeren Zeitverzögerungen durch die unterbrochenen Arbeiten bei den Revierreinigungen von der Reinigungsfirma schwer aufzuholen. Daher wird eine Reinigung in den späten Nachmittagsstunden bzw. am frühen Morgen ab 05.00 Uhr bevorzugt. BERLINER WASSERBETRIEBE (Wasserbetriebe) Anstalt des öffentlichen Rechts: Als Tagesdienst wird in den Verträgen der Wasserbetriebe eine zusätzliche Sonderdienstleistung verstanden. Diese Organisation hat sich als hilfreich und bedarfsdeckend erwiesen und wird seit mehr als 8 Jahren praktiziert. Für die Verwaltungsstandorte ist das zudem (im Vergleich mit einer Eigenleistung) eine wirtschaftliche Lösung . Diese Sonderleistungen entsprechen sinngemäß einer "schnellen Eingreiftruppe" vor Ort und dienen im Wesentlichen: 3/6 - der Wiederherstellung von Wegesicherheiten in hochfrequenten Bereichen - dem Aufrechterhalten des positiven Gesamteindruckes im Vorstandsbereich und Kundenzentrum - dem konformen Betrieb des Betriebsrestaurants „Spreeperle“ Alle anderen Reinigungsdienstleistungen sind Regeldienstleistungen im Rahmen der Unterhaltsreinigung. Diese Leistungen werden je nach den betrieblichen Abläufen auf den Standorten auch während des Tages (noch während der Betriebszeit, z.T. ab 14.00) zu sehr unterschiedlichen Zeiten erbracht. Diese sind im Regelfall bis 21.00 Uhr abgeschlossen. In Einzelfällen (z.B. Veranstaltungen, Bauarbeiten) kann Nachtarbeit bzw. Wochenendarbeit (diese z.B. bei Pflegearbeiten, die eine umfängliche Belüftung oder Einwirk - bzw. Trocknungszeit erfordern) anfallen. degewo AG: Grundsätzlich werden bei der degewo AG keine Nachtreinigungen durchgeführt. Die degewo AG reinigt Büros in der Tagesrandzeit (ab 5.00 Uhr und bis 21.30 Uhr). Vorteil hierbei ist, dass der Büro-Betrieb nicht gestört wird. Im Bereich der Treppenhausreinigung sind Tagesrandzeiten aufgrund des Geräuschpegels nicht umsetzbar. Hier reinigt die degewo AG zu normalen Tageszeiten ab 7.00 Uhr. Vorteil hierbei ist die direkte Kommunikation zu dem Reiniger und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Familienfreundlichkeit). GESOBAU AG: Die Tagesreinigung während der Betriebszeit wird für die Verwaltungsräume in der GESOBAU AG nicht favorisiert, da dies zu erheblichen Beeinträchtigungen im kundenorientierten Service und beim störungsfreien Arbeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führt. Grundsätzlich können Kunden immer das Gespräch mit z. B. den Kundenbetreuerinnen bzw. Kundenbetreuern suchen, da es keine festen Sprechzeiten mehr gibt. Die Reinigung der Treppenhäuser und Hauseingänge im Bestand sowie des Wohnumfeldes erfolgt hingegen grundsätzlich am Tage. Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin: Die Reinigung der Büroräume findet wochentags in der Zeit von 17 bis 21 Uhr statt. Eine Änderung dieser Zeiten wird nicht beabsichtigt, da sich diese Zeiten für alle Beteiligten als praktikabel erwiesen haben. Grün Berlin Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Die Gesellschaft hat keine Erfahrung mit Tagesreinigung während des Bürobetriebes . Investitionsbank Berlin (IBB) Anstalt des öffentlichen Rechts: Die IBB hat grundsätzlich keine Erfahrungen mit dem Einsatz von Tagesreinigungen während der Betriebszeiten und lässt in der Regel am späten Nachmittag / Abend reinigen. Zu diesen Tageszeiten sind die Arbeitsplätze überwiegend nicht mehr besetzt und können einfacher / schneller gereinigt werden. Ausnahmen hiervon bilden 4/6 - die Reinigung im Rechenzentrum, da hier ohne anwesende Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter niemand Zutritt hat. Es gibt hier keine Beschwerden über die Reinigungsleistung . Ob dies daran liegt, dass im laufenden Betrieb gereinigt wird, lässt sich nicht abschätzen. - Notwendige (spontane) Sonderreinigungen wie z.B. Kaffeeflecken. Hierfür steht eine Kraft von GRG Services Berlin GmbH & Co. KG (GRG) am Morgen zur Verfügung . Auch hieraus lässt sich keine Erfahrung zur genannten Frage ableiten. IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) Anstalt des öffentlichen Rechts: Tagesreinigung bedeutet für das ITDZ, dass Reinigungsleistungen auf Wunsch der Mitarbeitenden vielfach bezahlt, aber nicht erbracht werden. Konzentriertes Arbeiten und Besprechungen sind nicht möglich, wenn nebenbei gesaugt oder Papierkörbe geleert werden, daher verzichten die Mitarbeitenden auf die Leistung bei Tagesreinigung individuell in Gänze. Tagesreinigung in Räumlichkeiten mit Publikumsverkehr funktioniert für das ITDZ aufgrund des repräsentativen Charakters ebenfalls nicht. Daher erfolgt keine Tagesreinigung im ITDZ. Messe Berlin GmbH: Mit rund 120 Eigen- und Gastveranstaltungen pro Jahr hat die Messe Berlin GmbH die unterschiedlichsten Veranstaltungsformate im Portfolio. Dabei bedarf jedes Veranstaltungsformat entsprechender, veranstaltungsbezogener Reinigungstätigkeiten, die sowohl in den Veranstaltungsablauf (tagsüber), als auch nach Veranstaltungsende durchzuführen sind. Die Reinigung der Büroräume der Beschäftigten der Messe Berlin GmbH erfolgt unmittelbar nach Ende der Kernarbeitszeit ab 17 Uhr. STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (STADT UND LAND): Im Hauptgeschäftsgebäude der STADT UND LAND findet die Gebäudereinigung außerhalb der Betriebszeiten statt, somit können hier keine Erfahrungswerte übermittelt werden. Die Reinigung der Treppenhäuser im Wohnungsbestand findet hingegen in der Zeit zwischen 6.00 und 16.00 Uhr statt. Die Tagesreinigung hat sich hierbei durchweg als positiv erwiesen: Die Reinigungskraft hat durch die Tagesreinigung stets Kontakt zur Mieterin bzw. zum Mieter und kann Hinweise aufnehmen und Mängel direkt abstellen , somit steigt die Zufriedenheit der Mieterinnen und Mieter. Im Segment der Wohnimmobilien wäre eine Unterhaltsreinigung der Treppenhäuser zu Nachtzeiten auf Grund des Geräuschpegels auch gar nicht umsetzbar. Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH: Aufgrund des 24/7-Betriebs im Krankenhausumfeld können Reinigungskonzepte, die Reinigungszeiten ausschließlich außerhalb von Betriebszeiten realisieren, gar nicht verwendet werden, zumal auch der Bedarf zur Beseitigung spontaner Verschmutzungen besteht. Insofern liegen keine Erfahrungen / Erkenntnisse im Vergleich zu anderen Konzepten bezogen auf das Unternehmen vor, da die Reinigung unmittelbar in die Arbeitsabläufe integriert ist. 5/6 WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mit beschränkter Haftung (WBM): In der Regel werden die Reinigungsleistungen in den Dienstgebäuden der WBM werktags in der Zeit von 4.00 – 7.00 Uhr ausgeführt. Ausgenommen sind Glas- und Sonderreinigungen. Diese Leistungen werden in den Geschäftszeiten durchgeführt. Die Tagesreinigung ist - trotz gegenseitiger Rücksichtnahme - mit Beeinträchtigungen für beide Vertragsparteien verbunden: Auf Seiten des Auftraggebers sind dies Arbeitsunterbrechung, Störung im Betriebsablauf sowie teilweise Nichtnutzung der Räumlichkeiten. Auf Seiten des Auftragnehmers sind dies Arbeitsunterbrechungen durch Wartezeiten oder unkontinuierliche Erbringung der Arbeitsleistung. Unterscheide bei den Qualitäten der Reinigungsleistungen auf Grund der unterschiedlichen Arbeitszeiten konnten nicht festgestellt werden. Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB): Die Reinigungsdienstleistungen in den Objekten des SILB, die im Wesentlichen durch Hauptverwaltung, Polizei, Feuerwehr sowie zentral verwaltete Schulen (z. B. die Oberstufenzentren – OSZ) genutzt werden, werden vom Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung (LfG A) unter der Steuerung der BIM GmbH (BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH) erbracht (vgl. Antwort zu Frage 3). Zu den Reinigungszeiten und Erfahrungen in Objekten des bezirklichen Fachvermögens liegen detaillierte Erkenntnisse nicht vor. 3. Welche Rolle spielt Tagesreinigung bei der BIM und welche Überlegungen gibt es, dieses Instrument in Dienstgebäuden – wo dies möglich ist – wieder verstärkt einzusetzen? Zu 3.: Nach Information der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) ist die Tagesreinigung die Regelreinigungszeit. In Abstimmung mit den Bedarfen des jeweiligen Nutzers findet diese in der Zeit von 5 Uhr morgens bis maximal 22 Uhr abends statt. Die konkreten Ausführungszeiten werden im Zuge der Implementierung mit dem Nutzer abgestimmt. Ausnahmen von der genannten Regelreinigungszeit sind der BIM GmbH derzeit nicht bekannt. Insbesondere der Fachbereich Reinigungsdienstleistungen des Landesbetriebes für Gebäudebewirtschaftung (LfG A), der vielfach die Reinigungen in den von der BIM GmbH bewirtschafteten und verwalteten Objekten des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB) durchführt, verfügt über folgende Erfahrungen: - Wird die Reinigung tagsüber durchgeführt, können sich die Gebäudenutzer von der Qualität der Arbeit unmittelbar überzeugen. Treten Probleme auf, können diese direkt angesprochen und in kürzester Zeit behoben werden - Beschwerden werden dadurch reduziert. - Verschmutzungen auf Teppichen und in anderen Bereichen wie Treppen und Eingänge sind bei Tageslicht besser sichtbar, was die Produktivität und Effizienz steigert . - Da die Reinigung tagsüber erfolgt, werden in den Gebäuden die Energiekosten gesenkt. Die Beleuchtung bleibt ausgeschaltet (zumindest in der Sommerzeit) und Einstellungen der Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik ist an frühere Tageszeiten angepasst. 6/6 - Die Sicherheit der Gebäude wird erhöht, weil die Gebäude außerhalb der Dienstzeit verschlossen sind. Eine Aufschließung erfolgt danach nicht mehr, da kein Zugang für Reinigungskräfte erforderlich ist. Es wurde auch festgestellt, dass Unternehmen die tagsüber reinigen lassen, einen Rückgang von Diebstahl und Gebühren für falsche Sicherheitsalarme haben. - Die Nutzer kennen und vertrauen den eingesetzten Beschäftigten; es ist kein unbekannter Dritter. In Bereitschaftsdienstgebäuden kommt noch besonders hinzu, dass eine Tagesreinigung nicht den Ruhebetrieb in Bereitschaftsdienstgebäuden stört (z.B. Reinigung in Feuerwachen), und der Schichtwechsel der Bereitschaften unproblematischer erfolgt. Berlin, den 11.05.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-14857 S18-14857a