Drucksache 18 / 14 859 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 25. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. April 2018) zum Thema: Radbahn U5: Ein Rad(schnell)weg entlang der U5 und Antwort vom 07. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Ziller (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14859 vom 25. April 2018 über Radbahn U5: Ein Rad(schnell)weg entlang der U5 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat den Vorschlag eines Rad(schnell)weges entlang der U5 als Erweiterung der bestehenden Verbindung von Tierpark bis Biesdorf-Süd in Richtung S/U Wuhletal wie von der Initiative Radbezirk Marzahn-Hellersdorf vorgeschlagen? Frage 2: Welche öffentlichen Flächen entlang der entsprechenden Trasse der U5 stünden für ein solches Vorhaben grundsätzlich zur Verfügung (unbebaut sowie Eigentum des Landes, des Bezirks, der BVG oder anderer Landesunternehmen)? Frage 3: Welche Flächen entlang der entsprechenden Trasse der U5 stünden einem solches Vorhaben entgegen, da sie bebaut sind? Frage 4: Welche Bauwerke wären aus Sicht des Senates über die benötigte Brücke über die Köpenicker Straße hinaus nötig, um eine solche Radbahn U5 zu realisieren? Antwort zu 1 bis 4: Ganz grundlegend muss zunächst zwischen normalen Radwegen und besonderen Radschnellwegen unterschieden werden. Ein Radschnellweg beinhaltet immer sehr großzügig ausgelegte Verkehrsinfrastruktur-Elemente (Breite, Belag, Signalisierung, Beleuchtung, Brücken etc.) und liegt somit weit über den qualitativen Standards einer 2 normalen Radverkehrsanlage. Um diese hohe infrastrukturelle Qualität vorhalten zu können, werden vor allem entsprechende (Verkehrs-)Flächen benötigt und dies in einer deutlich höheren Größenordnung, als bei normalen Radverkehrsanlagen. Der Vorschlag der Initiative Radbezirk Marzahn-Hellersdorf für einen Rad(schnell)weg entlang der U5 - als Erweiterung des vorhandenen Radwegs - ist dem Senat leider nicht bekannt gewesen, so dass dieser in der jetzt abgeschlossenen Potenzialuntersuchung des Senats nicht bewertet werden konnte. Die weiteren Fragen könnten erst im Rahmen tiefergehender Untersuchungen (z. B. im Zuge von Machbarkeitsuntersuchungen) beantwortet werden. Solche Untersuchungen wären jedoch frühestens erst nach Abschluss der laufenden Planungen zu den Radschnellverbindungen des Senats möglich (siehe Pressemitteilung vom 22.09.2017, www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2017/pressemitteilung.633298.php). Berlin, den 07.05.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-14859 S18-14859