Drucksache 18 / 14 861 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Fuchs und Regina Kittler (LINKE) vom 26. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. April 2018) zum Thema: Inklusionstaxi auch für Eltern? - Verwendung der Deutschen Gebärdensprache für die Kommunikation an der Schule und Antwort vom 09. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Stefanie Fuchs und Frau Abgeordnete Regina Kittler (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14861 vom 26. April 2018 über Inklusionstaxi auch für Eltern? - Verwendung der Deutschen Gebärdensprache für die Kommunikation an der Schule ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anträge nach Schulkommunikationsverordnung auf Erstattung der notwendigen Kosten für eine/n Gebärdensprachendolmetscher/in oder Kommunikationshelfer/in sind in den Jahren 2016/2017 eingegangen (bitte nach Bezirken aufgeschlüsselt darstellen)? 2. Wie viele der Anträge bezogen sich auf Gebärdensprachendolmetscher/innen, wie viele auf Kommunikationshelfer/innen und wie viele auf Dolmetscher/innen ohne Abschluss? 3. Wie viele der eingegangenen Anträge wurden bewilligt (bitte nach Bezirken aufgeschlüsselt darstellen)? 4. Wie viele Anträge wurden abgelehnt und mit welcher Begründung (bitte nach Bezirken aufgeschlüsselt darstellen)? 5. Werden die zu erstattenden Kosten grundsätzlich an die Antragstellenden überwiesen oder wird auch an die Dolmetschenden direkt überwiesen? Zu 1. - 5.: Die Antworten auf die Fragen 1 – 5 ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. 6. Ist dem Senat bekannt, dass viele gehörlose Menschen aufgrund ihrer Beeinträchtigung Schwierigkeiten mit der Schriftsprache haben? Wenn ja, welche Konsequenzen wurden für die Antragstellung gezogen? 7. Gibt es auch Anträge in einfacher Sprache und wenn nicht, wird daran gearbeitet? 2 Zu 6. und 7.: Dem Senat ist bekannt, dass die Anforderungen, die prälingual Gehörlose an leicht verständliche Texte haben, besonders hoch sind. Um ihnen und weiteren Nutzergruppen, wie beispielsweise Menschen mit Lernschwierigkeiten, die Teilhabe zu ermöglichen, soll im Rahmen der Novellierung des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) der Einsatz von Leichter Sprache weiter forciert werden. Zurzeit sind noch keine Anträge in Leichter Sprache vorhanden. Der Senat hat keine Anträge in leichter Sprache entwickelt. Es wird zurzeit nicht an Anträgen in einfacher Sprache gearbeitet. 8. Erfolgt die Antragstellung in allen Bezirken mit dem gleichen Formular und wenn nicht, warum nicht? Zu 8.: Die damalige Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat den Bezirksämtern von Berlin im Jahr 2008 ein einheitliches Antragsformular zur Verfügung gestellt. 9. Ist eine Überarbeitung der Schulkommunikationsverordnung geplant? Zu 9.: Die Verordnung zur Verwendung der Deutschen Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen für die Kommunikation in der Schule (Schulkommunikationsverordnung – SchulKommV) vom 11. März 2008 (GVBl. S. 81) muss nach Ansicht der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales angepasst und überarbeitet werden. Es ist im Rahmen der Novellierung des LGBG vorgesehen, dass diese Verordnung in einem Artikel zum Artikelgesetz des Gesetzes über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung aufgenommen wird. Eine abschließende Klärung hierzu steht noch aus. Berlin, den 09. Mai 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Seite 1 SenIAS 07. Mai 18 III B 13 1587 Anlage zur Antwort der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/14861 der Abgeordneten Stefanie Fuchs und Regina Kittler (Die Linke) zum Thema: Inklusionstaxi auch für Eltern? - Verwendung der Deutschen Gebärdensprache für die Kommunikation an der Schule Antrag bezog sich auf Dolmetscherinnen/ Dolmetscher ohne Abschluss 2016 2017 2016 2017 2016 2017 2016 2017 Anzahl Begründung Mitte 8 18 8 18 0 0 0 8 18 0 --- Friedrichshain- Kreuzberg 5 12 5 12 0 0 0 5 12 0 --- Pankow 30** 14** 30** 14** 0 0 0 Charlottenburg- Wilmersdorf Spandau 23 23 23 23 0 0 0 23 23 0 --- Steglitz- Zehlendorf 26 21 26 21 0 --- Tempelhof- Schöneberg 10 7 10 7 0 0 0 10 7 0 --- Neukölln Hierzu kann keine Aussage gemacht werden. Überweisung überwiegend an die Gebärdensprachdolmetscherinnen/ Gebärdensprachdolmetscher. Voraussetzung ist, dass eine Abtretungserklärung vorliegt. Frage 5 Überweisung an Antragstellerinnen und Antragsteller/oder Dolmetscherinnen und Dolmetscher Antrag bezog sich auf Kommunikationshelferinnen/ Kommunikationshelfer In der Kürze ist eine ordnungsgemäße Recherche, die fehlerhafte Antworten ausschließt, sowie eine politische Abzeichnung der Antwort nicht durchführbar. Frage 2 Antrag bezog sich auf Gebärdensprachdolmetscherinnen /Gebärdensprachdolmetscher Ablehnung Frage 1 Frage 3 Frage 4 Nach der Schulkommunitaionsverordnung (SchulKommVO) sind Eltern Antragsteller. Mit Einverständniserklärung der Eltern erfolgt auch eine Auszahlung an die Gebärdensprachdolmetscherinnen/Gebärdensprach- Dolmetscher. Anzahl der Anträge Die Gebärdensprachdolmetscherinnen/Gebärdensprachdolmetscher reichen mit der Bestätigung der Schulen die Rechnungen im Bezirksamt ein. Die Kosten werden direkt an die Gebärdensprachdolmetscherinnen/ Gebärdensprachdolmetscher überwiesen. Keine Statistik, aber überwiegend geprüfte Gebärdensprachdolmetscher/Gebärdensprachdolmetscherinnen Die Zahlung der Leistung erfolgt ausschließlich an die Gebärdensprachdolmetscherinnen/Gebärdensprachdolmetscher nach Rechnungseingang und den notwendigen Bestätigungen der Antragstellerin/des Antragsstellers sowie der Schulleitung. bewilligte Anträge Aufgrund der wirtschaftlichen Situation der meisten Antragstellerinnen und Antragsteller wird grundsätzlich keine Verauslagung zugemutet, sondern direkt an die Gebärdensprachdolmetscherinnen /Gebärdensprachdolmetscher überwiesen. Die zu erstattenden Kosten wurden grundsätzlich an die Gebärdensprachdolmetscherinnen/Gebärdensprachdolmetscher (Rechnungssteller) überwiesen. keine Angaben Seite 2 SenIAS 07. Mai 18 III B 13 1587 Anlage zur Antwort der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/14861 der Abgeordneten Stefanie Fuchs und Regina Kittler (Die Linke) zum Thema: Inklusionstaxi auch für Eltern? - Verwendung der Deutschen Gebärdensprache für die Kommunikation an der Schule Antrag bezog sich auf Dolmetscherinnen/ Dolmetscher ohne Abschluss 2016 2017 2016 2017 2016 2017 2016 2017 Anzahl Begründung Frage 5 Überweisung an Antragstellerinnen und Antragsteller/oder Dolmetscherinnen und Dolmetscher Antrag bezog sich auf Kommunikationshelferinnen/ Kommunikationshelfer Frage 2 Antrag bezog sich auf Gebärdensprachdolmetscherinnen /Gebärdensprachdolmetscher Ablehnung Frage 1 Frage 3 Frage 4 Anzahl der Anträge bewilligte Anträge Treptow- Köpenick 40 45 37 40 3 5 0 40 48 2017=2 1. Elternabend in Kindertagesstätte 2.Antrag erfolgt vom Dolmetscherin/Dolmetscher . Klientin erschien nicht zum Termin Marzahn- Hellersdorf 36 21 36 21 0 0 0 36 21 0 --- Lichtenberg 24 29 0 24 29 0 --- Reinickendorf 18 21 18 21 0 0 0 18 21 0 0 *) gem. Pro Fiskal **) Der Bezirk Pankow führt keine Statistik über die Anträge nach der SchulkommV auf Erstattung der notwendigen Kosten für Gebärdensprachdolmetscherinnen/Gebärdensprachdolmetscher oder Kommunikationshelferinnen/ Kommunikationshelfer. Die Zahl gibt die Anträge für Gebärdensprachdolmetscherinnen/Gebärdensprachdolmetscher nach der SchulkommV und nach der Verwaltungsvorschrift der Honorare im Bereich Soziales wieder. Überweisung erfolgt direkt an die Gebärdensprachdolmetscher/Gebärdensprachdolmetscherinnen . Die Antragsteller/innen treten die Forderung ab. Die Überweisung erfolgt an die Gebärdensprachdolmetscherinnen/Gebärdensprachdolmetscher , wenn sie Antragsteller/in sind. Der Antragsteller tritt seinen Anspruch auf Erstattung ab. Die Erstattung erfolgt daher grundsätzlich an die Gebärdensprachdolmetscher/Gebärdensprachdolmetscherinnen . Der Schulträger des Bezirksamtes Treptow-Köpenick überweist bei der Vorlage einer Abtretungserklärung die zu erstattenden Kosten direkt an die Gebärdensprachdolmetscherinnen/die Gebärdensprachdolmetscher. Liegt keine Abtretungserklärung vor, erfolgt die Überweisung an die Antragstellenden. 52 1 S18-14861 S18-14861 S1814861_Anlage Tabelle1