Drucksache 18 / 14 873 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 27. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. April 2018) zum Thema: Offene Fragen zur Verkehrslösung Mahlsdorf III – TRAM durch neuen Hultschiner Damm und Straße an der Schule und Antwort vom 11. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Ziller (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14873 vom 27. April 2018 über Offene Fragen zur Verkehrslösung Mahlsdorf III - TRAM durch neuen Hultschiner Damm und Straße an der Schule Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie oft müssten Autos, die auf der Trasse Hultschiner Damm – Hönower Straße fahren, die Gleise der TRAM kreuzen, wenn diese auf der Hönower Straße in Mittellage zum S Mahlsdorf geführt wird? Frage 2: Wie oft müssten Autos, die auf der Trasse Hultschiner Damm – Hönower Straße fahren, die Gleise der TRAM kreuzen, wenn diese auf der Hönower Straße in Westlage zum S Mahlsdorf geführt wird? Antwort zu 1 und 2: Die Straßenbahn entlang der Hönower Straße zwischen Bahnhof Mahlsdorf und Pestalozzistraße wird wegen des geplanten abmarkierten Bahnkörpers nur an den Kreuzungspunkten mit der Treskowstraße, der Fritz-Reuter-Straße und der Pestalozzistraße gequert werden; die Häufigkeit kann nicht exakt ermittelt werden. Diese ist abhängig von den Planfällen und der verkehrstechnischen Steuerung an den zu planenden Lichtzeichenanlagen für die Kreuzungen mit der Treskowstraße und der Pestalozzistraße. Bei einer westlichen Seitenlage der Straßenbahngleise in der Hönower Straße ist eine Abmarkierung des Gleiskörpers wegen der zur Verfügung stehenden Flächen nur für das nordwärts gerichtete Gleis denkbar, das südwärts gerichtete würde im Mischverkehr befahren werden. Hier sind auch Anliegerverkehre der angrenzenden Grundstücke als Ein- und Ausbiegevorgänge zusätzlich zu berücksichtigen. 2 Frage 3: Wie viele Grundstücke auf der möglichen Trasse sind aktuell noch nicht in öffentlichem Eigentum und viele Gebäude stehen auf den benötigten Flächen und müssen für eine Realisierung abgerissen werden? Antwort zu 3: Die Beantwortung über genaue Angaben zum Grunderwerb bedürfen einer aktuellen Vermessungsgrundlage und einer planerischen Bearbeitung. Dies ist im Rahmen des weiteren Planrechtsverfahrens zu leisten. Beim Vergleich dieser Verkehrsführung mit der durch Machbarkeitsstudien untersuchten und ermittelten bevorzugten Verkehrsführung (siehe hier auch Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/14872) ergaben sich flächenseitig Mehrbedarfe in der Straße An der Schule im Bereich des neu geplanten Schulstandortes und der Kreuzung mit der B1/B5. Bei der verkehrsplanerischen Betrachtung zur Gestaltung der Kreuzungspunkte der Hönower Straße mit der Pestalozzistraße und mit der B1/B5 wären Eingriffe in Grundstücke und mindestens zwei bestehende Gebäude der Hönower Straße notwendig. Frage 4: Welche Gebäude nördlich des im B-Plan XXIII-3 vorgesehen Grünzuges (Öffentliche Parkanlage) benötigen zwingend eine Erschließung über die Straße an der Schule? Frage 5: Welche Gebäude südlich des im B-Plan XXIII-3 vorgesehen Grünzuges (Öffentliche Parkanlage) aber nördlich des ausgewiesenen Mischgebietes benötigen zwingend eine Erschließung über die Straße an der Schule? Antwort zu 4 und 5: Der B-Plan XXIII-3 wurde im Norden durch den Vorhaben- und Erschließungsplan XXIII-3- 2VE überplant. Insofern erstreckt sich der Geltungsbereich des B-Planes XXIII-3 noch über die Fritz-Reuter-Straße hinaus. Damit sind alle Grundstücke ab Straße An der Schule Nr. 10 Richtung Süden bis zum Grundstück Nr. 42 direkt anliegend und müssen durch die Straße An der Schule erschlossen werden. Dies gilt auch für die Grundstücke insbesondere des neu entstandenen Wohngebietes südlich der grünen Durchwegung ab An der Schule Nr. 46. Es wird darauf hingewiesen, dass der B-Plan XXIII-3 nur den westlichen Teil der Straße An der Schule sichert. Auch Grundstücke östlich der Straße An der Schule (B- Planbereiche XXIII-4a, b und c) sowie nördlich der Pestalozzistraße müssen durch die Straße An der Schule erschlossen werden. Frage 6: Wie viel Verkehr der heute über die Pestalozzistraße in Richtung Hönower Staße läuft, wird vermutlich später (wenn die TRAM die Pestalozzistraße nutzen würde) über die Straße an der Schule – Fritz-Reuter-Straße in Richtung Hönower Straße laufen? Antwort zu 6: Die Pestalozzistraße ist gegenwärtig in einem Abschnitt zwischen Hönower Straße und Kuhnaustraße als Einbahnstraße Fahrtrichtung West ausgewiesen. Auch Anliegerverkehre 3 und möglicher Durchgangsverkehr von der Landsberger Straße benutzen diese Verbindung, wobei der Richtung Norden zum Bahnhof Fahrende schon heute die Verbindung über die Fritz-Reuter-Straße nutzen könnte. In der Planung gibt es die Überlegung, die Einbahnstraßenregelung ab Straße An der Schule für einen Teilabschnitt Richtung Osten zu verändern bzw. die Pestalozzistraße östlich der Straße An der Schule gar nicht oder nur für den von Norden kommenden Verkehr anzubinden. In jedem Fall muss die Erschließung des Gebietes östlich der Straße An der Schule erfolgen und unnötiger Durchgangsverkehr vermieden werden. Deshalb wird die Verkehrsmenge sich gegenüber dem Bestand aller Voraussicht nach deutlich reduzieren. Berlin, den 11.05.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-14873 S18-14873a