Drucksache 18 / 14 874 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 27. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. April 2018) zum Thema: Offene Fragen zur Verkehrslösung Mahlsdorf IV – Autoverkehr durch neuen Hultschiner Damm und Straße an der Schule und Antwort vom 15. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Ziller (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14874 vom 27. April 2018 über Offene Fragen zur Verkehrslösung Mahlsdorf IV – Autoverkehr durch neuen Hultschiner Damm und Straße An der Schule Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Betroffene Anwohner*innen entlang der möglichen Trasse neuer Hultschiner Damm – Straße an der Schule – Pestalozzistraße hat der Senat der Abwägung bspw. hinsichtlich der Lärmbelastung der verschiedenen Trassenvarianten zu Grunde gelegt? Antwort zu 1: Der Variantenvergleich für die Verkehrsführung des übergeordneten Straßenverkehrs entsprechend einer Machbarkeitsstudie von 2007 beinhaltet einen Planungsteil, der die verkehrsplanerischen und verkehrstechnischen Kriterien untersucht hat sowie einen Planungsteil , der sich an den Kriterien für eine Umweltverträglichkeitsstudie bzgl. Raumanalyse und Raumempfindlichkeit orientiert. Die Problematik des Lärms wurde beim Schutzgut Mensch, einem von mehreren Schutzgütern, längenbezogen bzgl. Lärm- und Schadstoffimmissionen für die einzelnen Varianten bewertet. Eine vertiefende Betrachtung der einzelnen Betroffenheiten ist dem Planrechtsverfahren vorbehalten. Frage 2: Wie viele Kreuzungssituationen für den Individualverkehr hat die mögliche Trasse entlang Hultschiner Damm (nördlich der Elsenstraße) – neuer Hultschiner Damm – Straße an der Schule – Pestalozzistraße – Hönower Straße (bis Fritz-Reuter-Straße)? 2 Antwort zu 2: Voraussichtlich werden sechs reine Straßenkreuzungen ohne größere Privatzufahrten (EDEKA-Markt und Wohngebietsfahrgassen) einschl. der Fritz-Reuter-Straße für den genannten Abschnitt vorliegen. Frage 3: Welche baulichen Maßnahmen sind geplant bzw. vorstellbar, um die Schüler*innen der neuen Oberschule vom Verkehr zu schützen und gibt es in Berlin Beispiele von Schulen in vergleichbarer Ortslage die beispielhafte Lösungen für die Sicherheit der Kinder gefunden haben? Antwort zu 3: Für den Zugang zur Schule ist in Höhe der Grünverbindung (Parkanlage gemäß B-Plan XXIII-3) ein Fußgängerüberweg mit Mittelinsel in der Straße An der Schule flächenseitig berücksichtigt worden. Diese Wegeverbindung führt die Schüler auch auf kurzem Weg zur Hönower Straße und zum Wilhelmsmühlenweg einschließlich der dort vorhandenen bzw. geplanten Bus- und Straßenbahnhaltestellen. Beispiele für die Schulwegsicherung an stärker befahrenen Hauptverkehrsstraßen sind: Grundschule Am Berg in der Köpenicker Straße 31 in Altglienicke (Herstellung eines Fußgängerüberweges) Grundschule Am Sandhaus in der Wiltbergstraße 37 – 39 in Buch (Herstellung einer Fußgänger-LSA) Satre-Oberschule an der Kyritzer Straße/Alte Hellersdorfer Straße (Fußgängerüberweg über Alte Hellersdorfer Straße) Silberstein Grundschule Silbersteinstraße 42 (Herstellung eines Fußgängerüberweges) Barnim-Oberschule Ahrensfelder Chaussee 41 (Fußgänger-LSA) Canisius-Kolleg Tiergartenstraße 30/31 (Herstellung Fußgängerüberweg in diesem Jahr geplant) Frage 4: Wie viele Grundstücke auf der in den B-Plänen vorgesehen Trasse sind aktuell noch nicht in öffentlichem Eigentum und viele Gebäude stehen auf den benötigten Flächen und müssen für eine Realisierung abgerissen werden? Antwort zu 4: Bisher liegen Angaben zum Grunderwerb in Machbarkeitsstudien von 2007 und 2009 vor, die jedoch durch die einzelnen B-Planverfahren bzw. Bauantragsverfahren inzwischen nicht mehr aktuell sind. Genaue Angaben zum Grunderwerb bedürfen einer aktuellen Vermessungsgrundlage und einer Vorplanungsunterlage, deren Beauftragung und Bearbeitung durch die Vorhabenträger Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und Abteilung Tiefbau der Senatsverwaltung für Umwelt und Klimaschutz angestrebt wird. 3 Frage 5: Welche Zunahme des Schleich-/Umgehungsverkehr über Landsberger Straße – Pestalozzistraße erwartet der Senat nach Inbetriebnahme der ausgebauten Pestalozzistraße? Antwort zu 5: Mit dem zur Verkehrslösung Mahlsdorf begleitenden Konzept zur Verkehrsorganisation und einer entsprechenden Gestaltung der Kreuzung Straße An der Schule/Pestalozzistraße einschließlich Veränderung der Anbindung der östlichen Pestalozzistraße wird ein Durchgangsverkehr von der Landsberger Straße über die Pestalozzistraße vermieden. Berlin, den 15.05.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-14874 S18-14874a