Drucksache 18 / 14 875 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 27. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. April 2018) zum Thema: Parkraumbewirtschaftung in Berlin und Antwort vom 11. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Harald Moritz (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14875 vom 27. April 2018 über Parkraumbewirtschaftung in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Straßenverkehrsbehörden der Bezirke um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Frage 1: Wie hat sich die Gebietskulisse der Parkraumbewirtschaftung in den letzten fünf Jahren entwickelt? (bitte nach Jahren und Parkzonen/Bezirken aufschlüsseln)? Antwort zu 1: Die Zuständigkeit für die Planung, Einführung, Umsetzung und Überwachung von Parkraumbewirtschaftungsgebieten obliegt den Bezirken. Auf die erfolgte Abfrage der Bezirke gingen nur vereinzelte Hinweise und Informationen ein, die eine Beantwortung der Fragen mit Blick auf die Gesamtstadt nicht erlauben. Die Bezirke Tempelhof-Schöneberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte und Spandau geben an, dass es in den letzten fünf Jahren keine Veränderungen in der Gebietskulisse der Parkraumbewirtschaftung gegeben hat. Die Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Treptow- Köpenick, Neukölln und Lichtenberg geben an, keine Parkraumbewirtschaftungszonen im Sinne von Bewohnerparkzonen zu haben. 2 Frage 2: Wie viel Fläche und Stellplätze werden derzeit bewirtschaftet ? (bitte getrennt nach innerhalb und außerhalb des S-Bahnringes aufschlüsseln) Antwort zu 2: Nach den vorliegenden Informationen, gibt es zur Zeit in Berlin 42 Parkzonen mit insgesamt rund 104.000 bewirtschafteten Parkständen im öffentlichen Straßenraum der Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg. Davon liegen fünf Parkzonen außerhalb des S-Bahn-Rings, vier in Spandau und eine im Pankower Norden. Im Einzelnen geben die Bezirke an: Tempelhof-Schöneberg: etwa 5.270 Stellplätze außerhalb, 1.880 Stellplätze innerhalb des S-Bahn Ringes, Charlottenburg-Wilmersdorf: etwa 20.800 Stellplätze innerhalb des S-Bahn Ringes, Mitte: etwa 29.255 Stellplätze innerhalb des S-Bahn Ringes, Spandau: etwa 625 Stellplätze außerhalb des S-Bahn Ringes. Frage 3: Welche weiteren Bewirtschaftungszonen sind in Planung und wie viele davon befinden sich zur Zeit in der konkreten Einrichtung? Wann werden welche Zonen eingerichtet sein? Antwort zu 3: Tempelhof-Schöneberg: „Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg wird eine weitere Parkraumbewirtschaftungszone eingerichtet. Diese Zone wird ca. 3.343 bewirtschaftete Parkstände im öffentlichen Straßenraum umfassen und im Jahr 2018 eingerichtet sein.“ Mitte: „Mitte hat die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Oranienburger Vorstadt beschlossen. Die Einführung soll Ende 2018/Anfang 2019 erfolgen. Weiter wurden gerade Parkraumuntersuchungen für die zukünftigen Bewirtschaftungszonen Moabit und Gesundbrunnen/nördlichen Wedding ausgeschrieben. Die Umsetzung soll in den Jahren 2019 - 2021 erfolgen. Zum 01.06.2018 werden im Bezirk Mitte die neuen Parkzonen 36 und 37 (Nördliche Luisenstadt) in Betrieb genommen.“ Neukölln: „Geplant ist, mit kleineren Parkraumbewirtschaftungszonen im Norden Neuköllns, angrenzend an Kreuzberg und Tempelhof, zu beginnen. Mit der Einrichtung der Zonen ist nicht vor 2020 zu rechnen.“ Die Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick, Lichtenberg und Spandau geben an, keine Planung für Parkraumbewirtschaftung im Sinne von Bewohnerparkzonen zu haben. Frage 4: Wie haben sich die Gebührenhöhe und Staffelung seit Einführung der ersten Parkraumbewirtschaftung in Berlin entwickelt? 3 Antwort zu 4: Die Höhe der Parkgebühr richtet sich nach der Parkgebühren-Ordnung (ParkGebO). Dort ist eine Spannbreite der Gebühren von 0,25 € je angefangener Viertelstunde bis zu 0,75 € je angefangener Viertelstunde vorgesehen. Welche Gebührenhöhe in der jeweiligen Parkzone erhoben wird, obliegt dem Bezirk, in dessen Bereich die Parkzone gelegen ist. Bei der Festlegung muss dieser sich am Parkdruck des jeweiligen Gebietes orientieren. Zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Jahre 1995 war eine Gebührenspannbreite von 1,00 DM bis 2,00 DM je angefangener halber Stunde vorgesehen. Nach Umstellung auf den Euro waren mithin 0,50 € bis 1,00 € je angefangener halber Stunde (1,00 € bis 2,00 € pro Stunde) Parkgebühr zu zahlen. Mit der 3. Änderung der Parkgebührenordnung im Jahr 2005 wurde die Auswahl der Parkzeit in ¼-Stunden-Schritten statt der bisher nur möglichen Gebührenzahlungen im ½- Stundenrhytmus vorgenommen sowie eine dritte Gebührenstufe in Höhe von 3,00 € pro Stunde (0,75 € je angefangener Viertelstunde) eingeführt. Frage 5: Wie haben sich die Gebühren bei der Ausstellung von Anwohnerparkausweisen in dieser Zeit entwickelt? Antwort zu 5: Es gilt die bundesrechtliche Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Diese sieht für die Erteilung von Bewohnerparkausweisen einen Verwaltungsgebührenrahmen von 10,20 € bis 30,70 € pro Jahr vor. In Berlin ist seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung eine Gebühr von 10,20 € pro Jahr bzw. 20,40 € für zwei Jahre für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises festgesetzt. Dabei wird berücksichtigt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner durch die Einführung der Parkraumbewirtschaftung nicht benachteiligt werden sollen. Frage 6: Welche rechtlichen, verkehrlichen, personellen oder sonstigen Voraussetzungen sind erforderlich, um die Vereinbarung des Koalitionsvertrages umzusetzen, die Parkraumbewirtschaftung bis 2021 flächendeckend innerhalb des S-Bahn-Rings auszuweiten? Wie können bzw. werden die Bezirke dabei von der Landesebene unterstützt werden? Antwort zu 6: Die Zuständigkeit liegt bei den Bezirken. Wesentliche Voraussetzung ist damit der politische Wille in allen Bezirken. Vorraussetzung für eine Einführung sind die erforderlichen Untersuchungen zur Parksituation und Parkdruck, die durch die Bezirke beauftragt werden müssen. Für wesentliche Änderungen müssten die Zuständigkeiten gem. der Bezirksreform geändert werden. Ein Ansatz kann darin bestehen, die haushaltsseitigen Aspekte zu verändern, um den Bezirken mehr Gestaltungsspielräume zu geben. 4 Frage 7: Wie ist der Bearbeitungsstand zum Masterplan Parken („Strategie Parken Berlin“)? Antwort zu 7: Die „Strategie Parken Berlin“ (Masterplan Parken Berlin) wurde in der letzten Legislaturperiode bis 2016 nicht mehr durch den Senat beschlossen. Für die laufende Legislaturperiode ist eine erneute Vorlage an den Senat vorgesehen. In Folge neuerer Entwicklungen der aktuellen Überarbeitung des Stadtentwicklungsplans (StEP) Verkehr - in dem auch die Strategie Parken bisher verankert war - wird eine Überarbeitung und Weiterentwicklung der Strategie für notwendig erachtet. Mit einer Bearbeitung wird in 2019 begonnen. Berlin, den 11.05.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-14875 S18-14875a