Drucksache 18 / 14 877 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Robbin Juhnke (CDU) vom 26. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. April 2018) zum Thema: Bezirksstadtrat bei Polizeihospitation ausgesperrt! und Antwort vom 17. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Dr. Robbin Juhnke (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14877 vom 26. April 2018 über Bezirksstadtrat bei Polizeihospitation ausgesperrt! ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass der Stadtrat für Jugend und Gesundheit aus Neukölln bewusst durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport bei der Hospitation des „Einsatzdienstes K“ (Zivildienst) des Abschnitts 55 ausgeschlossen wurde und wenn ja, welche rechtlichen und tatsächlichen Beweggründe wurden dieser Entscheidung zu Grunde gelegt? Falls vermeintliche „Zuständigkeitsgründe“ herangezogen wurden, wie wurden diese genau schriftlich begründet? 3. Wurde dieser Einsatz zunächst durch den Polizeipräsidenten genehmigt und im Anschluss entsprechende Termine für eine Hospitation durch den Abschnitt 55 mit dem Stadtratsbüro vereinbart und erst nach Intervention der SPD geführten Innenverwaltung in der Folge untersagt? Zu 1. und 3.: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport unterstützt im Rahmen ihrer Zuständigkeit jedwedes Interesse politisch Verantwortlicher der bezirklichen Exekutive an Information und Austausch zu den in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich liegenden Themen. Zwar existiert kein gesetzlich fixierter Rechtsanspruch auf Teilnahme an Einsätzen der Polizei Berlin, dennoch wurde nach Bekanntwerden des Hospitationswunsches des Neuköllner Bezirksstadtrates für Jugend und Gesundheit durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport geprüft, welcher Dienstbereich der Polizei Berlin sein Informationsinteresse, bezogen auf seine exekutive Fachverantwortlichkeit, am besten bedienen kann. Im Ergebnis wurde dem Neuköllner Bezirksstadtrat für Jugend und Gesundheit durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport angeboten, einen Einsatz der Operativen Gruppe Jugendgewalt (OGJ) der Polizeidirektion 5 zu begleiten. Zwar bat der Neuköllner Bezirksstadtrat für Jugend und Gesundheit darum, im Streifendienst Kriminalitätsbekämpfung (K) des Abschnitts 55 hospitieren zu dürfen. Die OGJ weist jedoch deutlich stärkere fachliche Bezüge zum Aufgabengebiet des Neuköllner Bezirksstadtrates für Jugend und Gesundheit auf (vgl. Fragen 7. und 8.), denn sie ist eine auf Jugendkriminalität spezialisierte Fachdienststelle und zu Fragen der Jugendkriminalität und Jugendarbeit für den gesamten örtlichen Zuständigkeitsbereich des Neuköllner Bezirksstadtrates für Jugend und Gesundheit Seite 2 von 4 auskunftsfähig. Damit könnten die Dienstkräfte der OGJ am besten das von ihm dargelegte fachliche Informationsinteresse bedienen. Darüber hinaus wurde dem Neuköllner Bezirksstadtrat für Jugend und Gesundheit ein Gespräch mit Dienstkräften des Neuköllner Polizeiabschnitts 55 angeboten, um ihm auf diese Weise einen direkten fachbezogenen Austausch mit den Dienstkräften des Abschnitts zu ermöglichen. 2. Wurde eine schriftliche Antwort des Senators für Inneres und Sport an den verantwortlichen Stadtrat übermittelt? Falls nein, warum nicht? Zu 2.: Dem Neukölner Bezirksstadtrat für Jugend und Gesundheit wurde durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport durch den Leiter der Abteilung III schriftlich geantwortet. 4. Warum bestand vor etwa vier Jahren kein Einwand der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, dass derselbe Stadtrat für Jugend und Gesundheit aus Neukölln an einem Einsatz im Rahmen eines Streifendienstes des Abschnitts 55 teilnahm und eine Schicht des Einsatzdienstes begleitete, an dem auch in verschiedenen Einsätzen Zivilkräfte beteiligt waren? 5. Wieso waren seinerzeit keine (persönlichen) sicherheitsrelevanten Aspekte ausschlaggebend und werden nunmehr bei dieser Entscheidung vermeintlich entgegengebracht, obwohl seinerzeit keine Sonderrechtsfahrten mit Blaulicht erfolgten und bei den Einsätzen eine schusswaffen- und stichfeste Weste vom Stadtrat getragen wurde? Zu 4. und 5.: Die zuständige Fachabteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport war an der fachlichen Prüfung über eine Einsatzbegleitung des Neuköllner Bezirksstadtrates für Jugend und Gesundheit im Rahmen eines Streifendienstes und über die Begleitung einer Schicht des Einsatzdienstes des Polizeiabschnitts 55 vor etwa vier Jahren nicht beteiligt. Das dem Neuköllner Bezirksstadtrat für Jugend und Gesundheit durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport im März 2018 unterbreitete Angebot eines Dienststellenbesuchs des Polizeiabschnitts 55 sowie einer Einsatzbegleitung der OGJ erfolgte vor dem Hintergrund, ihm den bestmöglichen fachlichen Austausch zu den in seinem Verantwortungsbereich liegenden Themen zu gewährleisten. Insofern wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 3 verwiesen. 6. Ist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport nicht der Auffassung, dass politisch Verantwortliche in den Bezirken einen konkreten Eindruck des Lagebildes erhalten sollten, um daraufhin wichtige kommunale Entscheidungen abzuleiten, um in Kooperation – auch mit den Polizeikräften vor Ort – die unabdingbare Arbeit im Bezirk zu Gunsten der Bevölkerung zu beeinflussen, und befürchtet der Senator für Inneres und Sport wohl möglich, dass politisch Verantwortliche im Bezirk Missstände aufdecken könnten, die im Widerspruch zur vom Senat behaupteten Realität der Innenpolitik in Berlin ständen? Zu 6.: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport unterstützt den fachbezogenen Austausch von politisch Verantwortlichen der bezirklichen Exekutive mit den zuständigen Fachdienststellen der Polizei Berlin, beispielsweise zu Fragen des Lagebildes, und vermittelt bei Anfragen politisch Verantwortlicher der bezirklichen Exekutive an die Dienstbereiche der Polizei Berlin, die das dargelegte und berechtigte Informationsinteresse der Anfragenden am besten bedienen können. Seite 3 von 4 7. Ist dem Senator für Inneres und Sport bekannt, dass seit vielen Jahren in regelmäßigen Abstimmungsrunden mit den Neuköllner Abschnittsleitern, Vertretern der Direktion 5 und Beteiligten des Jugendamtes regelmäßig Sitzungen unter Vorsitz des Stadtrats für Jugend und Gesundheit stattfinden, um den Austausch zu strafrechtsrelevanten Tatbeständen vorzunehmen? 8. Kennt der Senator für Inneres und Sport die regelhafte Kooperation zwischen der Operativen Gruppe Jugendgewalt (OGJ) und dem Jugendamt und ist ihm auch bekannt, dass der zuständige Stadtrat in seiner Fachverantwortung regelmäßigen Austausch pflegt? Zu 7. und 8.: Unter anderem deshalb wurden dem Bezirksstadtrat für Jugend und Gesundheit durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport der Besuch des Neuköllner Polizeiabschnitts 55 sowie der Austausch mit Dienstkräften der OGJ der Polizeidirektion 5 im Rahmen einer Einsatzbegleitung angeboten. 9. Ist der Senatsverwaltung für Inneres und Sport bekannt, welche konkreten Zuständigkeiten der Stadtrat für Jugend und Gesundheit innehat und ist ihr auch klar, dass die Arbeit der Drogenprävention und des Kinder- und Jugendschutzes zu seinen originären (Querschnitts-) Aufgaben gehört (z. B. mit Blick auf die Kinder- und Jugendprostitution)? Erkennt der Senat einen Zusammenhang, dass Polizeieinsätze – wie auch in Neukölln häufig praktiziert – in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt, dem Zoll, dem Jugendamt und weiterer Behörden unabdingbar sind, um die Kriminalitätsschwerpunkte des Bezirks konsequent anzugehen und systematisch zu bekämpfen? Zu 9.: Ja. Gemeinsame Einsätze der Polizei Berlin mit den zuständigen Fachbereichen der Ordnungsämter, des Zolls, der Jugendämter und weiterer Behörden sind darüber hinaus ein wichtiges, erfolgreiches und bewährtes Instrument der Kriminalitätsbekämpfung. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport begrüßt jedwedes Bemühen der Bezirke, Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, um gemeinsam mit der Polizei Berlin die Kriminalitätsschwerpunkte in den Bezirken konsequent und nachhaltig anzugehen sowie systematisch zu bekämpfen. 10. Welchen Mandatsträgern, sortiert nach Mitgliedern des Abgeordnetenhauses von Berlin und der Berliner Bezirksämter, sortiert nach Parteizugehörigkeit und Bezirken wurde seit 2011 bis März 2018 die Begleitung von Polizeieinsätzen versagt? (Bitte um Angaben des Rechtsgrundes oder sonstiger Gründe.) Zu 10.: Es erfolgt keine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung. 11. Ist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport der Auffassung, dass die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister generell an Einsätzen der Polizei teilnehmen dürfen, obwohl keine explizite Genehmigung der Senatsverwaltung für Inneres erfolgt ist, und gibt es dabei einen Unterschied, dass Fachstadträte entsprechend nicht an solchen Einsätzen teilnehmen dürfen, obwohl sie eine Fachverantwortlichkeit im Sinne der Berliner Verfassung innehaben? Zu 11.: Ein gesetzlich fixierter Rechtsanspruch auf Teilnahme an Einsätzen der Polizei Berlin existiert nicht. Die Entscheidung hierüber unterliegt der Einzelfallprüfung. Insofern ist eine verallgemeinernde Aussage nicht möglich. Ungeachtet von fachlichen Bezügen der politisch Verantwortlichen der bezirklichen Exekutive, die zu dem angefragten Einsatz der Polizei Berlin bestehen müssen, ist in jedem Fall die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten und darüber hinaus jede Gefährdung des Einsatz- oder Seite 4 von 4 Ermittlungserfolges zwingend zu vermeiden. Weiterhin sind zum Beispiel Fragen des Datenschutzes sowie des Umgangs mit sicherheitsrelevanten Informationen in jedem Einzelfall von ausschlaggebender Bedeutung bei der Prüfung des Anliegens. 12. Sieht die Senatsverwaltung für Inneres und Sport einen Zusammenhang zwischen der Drogenprävention und dem Kinder- und Jugendschutz in den Bezirken im Kontext zu polizeilichen Maßnahmen, und ist sie der Auffassung, dass es durchaus sinnvoll ist, wenn sämtliche Behörden - Bezirk und Senat - zielgerichtet gemeinsam an einer Strategie arbeiten, um den Problemlagen Herr zu werden? Zu 12.: Ja. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie deren nachgeordnete Behörden arbeiten stadtweit und ressortübergreifend mit den für Drogenprävention sowie Kinder- und Jugendschutz originär zuständigen Stellen zusammen. Als Beispiele seien die Arbeit der Landeskommission Berlin gegen Gewalt, die Teilnahme an der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe Kinder- und Jugenddelinquenz, an der Steuerungsrunde Diversion oder am Jour fixe Drogen und Sucht genannt. Auch in der alltäglichen Arbeit der Polizei Berlin ist das Thema Prävention als ein fester Bestandteil etabliert und Aufgabe jeder Polizeidienstkraft. Neben der Zentralstelle für Prävention beim Landeskriminalamt gibt es auch in den örtlichen Polizeidirektionen Ansprechpersonen für Jugendliche und Prävention, die für alle diesbezüglichen polizeilichen Fragen zur Verfügung stehen. Zum Engagement der Polizei in den Bezirken zählen beispielsweise auch die unter den Fragen 7 bis 9 dargestellten Aktivitäten. Insofern wird durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie deren nachgeordnete Behörden eine enge und gute Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf Senats- und Bezirksebene im Sinne der Fragestellung gewährleistet. Berlin, den 17. Mai 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-14877 S18-14877a