Drucksache 18 / 14 887 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg P. Kössler (GRÜNE) vom 02. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai 2018) zum Thema: Regenwassermanagement I: Dezentrale Regenwasserbewirtschaftung in neuen Stadtquartieren und Antwort vom 17. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Georg Kössler (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18-14887 vom 02.05.2018 über „Regenwassermanagement I: Dezentrale Regenwasserbewirtschaftung in neuen Stadtquartieren“ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Teilt der Senat die Einschätzung, dass dezentrale Regenwasserbewirtschaftung einen entscheidenden Beitrag zur Anpassung Berlins an den Klimawandel leisten kann und deshalb insbesondere bei der Planung neuer Stadtquartiere berücksichtigt werden muss? Antwort zu Frage 1: Ja. In der Integration einer dezentralen Regenwasserbewirtschaftung wird ein wesentlicher Beitrag zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung gesehen. Vor diesem Hintergrund werden für die „Neuen Stadtquartiere“ die Machbarkeit bzw. Anforderungen an eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung geprüft und individuelle Konzepte entwickelt, um jeweils den spezifischen örtlichen Gegebenheiten und Planungszielen Rechnung zu tragen. Frage 2: Bei welchen neuen Stadtquartieren kann aktuell noch nicht sichergestellt werden, dass eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung gemäß dem Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses (Drucksache 18/0212) geplant und umgesetzt wird? (Bitte einzeln mit fachlicher Begründung.) Antwort zu Frage 2: Nach derzeitigem Planungs- und Erkenntnisstand ist dezentrale Regenwasserbewirtschaftung in allen noch in Planung befindlichen „Neuen Stadtquartieren“ möglich und wird integriert; wobei die Regenwasserbewirtschaftung im Bereich von Hauptverkehrsstraßen in betroffenen Quartieren eine besondere Herausforderung darstellt und vertiefend zu klären ist. 2 Abweichungen gibt es lediglich bei dem bereits (seit längerem) in Umsetzung befindlichen „Neuen Stadtquartieren“ Wasserstadt Oberhavel und Europacity. Frage 3: Wie bindet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die zuständige Wasserbehörde und weitere fachlich zuständige Senatsverwaltungen in die Planung und Umsetzung einer dezentralen Regenwasserbewirtschaftung bei den geplanten neuen Stadtquartieren ein? (Bitte konkret benennen welche Treffen und Absprachen es gab.) Antwort zu Frage 3: Es besteht ein enger Austausch zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie den Berliner Wasserbetrieben, z.B. durch eine regelmäßig tagende Koordinierungsrunde, die insbesondere der Information und Diskussion von Querschnittsthemen dient sowie durch die Abstimmung zu einzelnen Fachthemen. Bei der Erarbeitung von Regenwasserbewirtschaftungskonzepten für die „Neuen Stadtquartiere“ werden die entsprechenden fachlichen Stellen nach Möglichkeit bereits frühzeitig in die Konzeptentwicklung eingebunden. Frage 4: Kann nach Kenntnis des Senats sichergestellt werden, dass alle geplanten neuen Stadtquartiere eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung erfolgen und wenn nein, welche finanziellen und/oder regulatorischen Änderungen sind nötig? (Bitte Angabe eines konkreten Finanzvolumen bzw. konkreter Paragrafen.) Antwort zu Frage 4: Angesichts des derzeitigen Planungs- und Erkenntnisstands ist hierzu noch keine Aussage möglich. Finanzielle Auswirkungen und genehmigungsrechtliche Fragestellungen bzw. umsetzungsrelevante Themen wie bspw. zu Wartung und Pflege der Maßnahmen werden im Rahmen der derzeitigen Konzeptentwicklung diskutiert und sind weiter zu konkretisieren bzw. dafür entsprechende Finanzierungsmodelle zu entwickeln. Berlin, den 17.05.2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-14887 S18-14887a