Drucksache 18 / 14 890 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 02. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2018) zum Thema: Stand der Genehmigungen und Bauvorhaben von REWE und LIDL am Bahnhof Mahlsdorf und Antwort vom 11. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 14 890 vom 02. Mai 2018 über Stand der Genehmigungen und Bauvorhaben von REWE und LIDL am Bahnhof Mahlsdorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Planungs- und Genehmigungsstand hat das Bauvorhaben der Firma Lidl an der Hönower Straße in Berlin-Mahlsdorf? Antwort zu 1: Der Bauantrag zum Neubau eines Lidl-Einkaufsmarktes vom 18.05.2016 wurde mit Schreiben vom 04.12.2017 durch die Lidl Dienstleistungs GmbH und Co. KG zurückgenommen. Eine Baugenehmigung wurde nicht erteilt. Frage 2: Welche Zufahrten sind für den Handelsstandort nunmehr vorgesehen und in welcher Ausführung? Frage 3: Welches sind die nächsten Verfahrensschritte für das Vorhaben an der Hönower Straße von Lidl? Frage 4: Wann ist ein Baubeginn für das Vorhaben von Lidl an der Hönower Straße angezeigt worden und wann ist dieser? 2 Antwort zu 2 bis 4: Aufgrund der Antragsrücknahme können diese Fragen, insbesondere zur Erschließung und zum weiteren Verfahren, nicht beantwortet werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen keine neuen Bauantragsunterlagen vor. Frage 5: Welchen Planungs- und Genehmigungsstand hat das Bauvorhaben der Firma REWE für den Bau des Einzelhandelsstandortes am Bahnhof Mahlsdorf? Antwort zu 5: Für das Bauvorhaben – Neubau REWE Nahversorgungszentrums mit Supermarkt, Drogeriemarkt, Büros / Praxen und Wochenmarkt – auf dem Grundstück Hönower Straße 74-80 wurde am 21.09.2017 ein Bauantrag gestellt. Am 04.05.2018 wurde dieser Bauantrag abschließend vervollständigt. Somit liegen nun vollständige Bauvorlagen und sämtliche notwendigen Stellungnahmen gemäß § 69 Absatz 1 und 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) vor. Mit der planungsrechtlichen Stellungnahme vom 14.11.2017 wurde dem Antrag auf Genehmigung des Vorhabens „REWE Nahversorgungszentrum mit Supermarkt, Drogeriemarkt, Büro/Praxen und Wochenmarkt“ auf Grundlage der vorliegenden Planreife des B-Plan-Verfahrens XXIII-3-1VE nach § 33 Abs. 1 BauGB zugestimmt. Alle dafür notwendigen Voraussetzungen in Bezug auf den Stand des B-Plan-Verfahren XXIII-3-1VE lagen vor: Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 (2), § 4 (2) und § 4a (2-5) BauGB ist durchgeführt worden. Das Bauvorhaben widerspricht nicht den planerischen Festsetzungen. Die Nachweise über die Einhaltung der textlichen Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes wurden durch den Bauvorlageberechtigten geführt. Den Anforderungen aus dem Bebauungsplan wurde die Erfüllung gemäß Bauantrag gegenübergestellt. Die Einhaltung der planungsrechtlichen Belange sind geprüft worden. Es ist somit davon auszugehen, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entgegensteht. Durch den Bauherrn wurde die Anerkenntniserklärung beigebracht. Die Erschließung des Grundstückes ist gesichert. Den Maßgaben des § 33 Abs. 1 BauGB wird entsprochen, somit ist das Vorhaben während der Planaufstellung zulässig. Darüber hinaus wurde mit der Stellungnahme vom 12.04.2018 der Änderung der Öffnungszeiten im Zusammenhang mit dem überarbeiteten Schallschutzgutachten planungsrechtlich zugestimmt. Des Weiteren wurde am 23.04.2018 der Höhenanpassung der im Bestand vorhandenen Mauereinfriedung planungsrechtlich zugestimmt. Die Baugenehmigung ist nun gemäß § 69 Absatz 3 BauO Bln i.V.m. § 71 Absatz 1 BauO Bln innerhalb einer Frist von einem Monat zu erteilen. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde wird die Baugenehmigung fristgerecht erteilen. 3 Frage 6: Wann ist ein Baubeginn für das Vorhaben von REWE am Bahnhof Mahlsdorf angezeigt worden und wann ist dieser? Antwort zu 6: Gemäß § 72 Absatz 2 BauO Bln darf mit der Bauausführung oder mit der Ausführung des jeweiligen Bauabschnitts erst begonnen werden, wenn die Baugenehmigung dem Bauherrn zugegangen ist oder die Frist nach § 69 Absatz 4 Satz 3 Halbsatz 1 abgelaufen ist sowie die bautechnischen Nachweise und das Ergebnis der Prüfung nach § 66 Absatz 3 und die Baubeginnanzeige der Bauaufsichtsbehörde vorliegen. Das kann erst nach Erteilung der Baugenehmigung erfolgen (sh. Antwort zu Frage 5). Frage 7: Welches sind die nächsten Verfahrensschritte für das Vorhaben von REWE am Bahnhof Mahlsdorf? Antwort zu 7: Zur Erteilung der Baugenehmigung sh. Antwort zur Frage 5. Für die bestehenden baulichen Anlagen ist noch der Abbruch gemäß § 61 Absatz 3 BauO Bln anzuzeigen. Frage 8: Gibt es weitere relevante Sachverhalte, die der Senat bzw. der Bezirk über den Senat, hierzu mitteilen kann Antwort zu 8: Der Senat kann keine weiteren relevanten Sachverhalte hierzu mitteilen. Berlin, den 11.05.2018 In Vertretung Regula Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-14890 S18-14890a