Drucksache 18 / 14 894 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) vom 03. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2018) zum Thema: Hilfe für gewaltbetroffene Frauen ohne Aufenthaltstitel und Antwort vom 18. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14894 vom 03. Mai 2018 über Hilfe für gewaltbetroffene Frauen ohne Aufenthaltstitel ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: In der Handreichung „Was tun bei Gewalt gegen geflüchtete Frauen und LSBTI in Unterkünften?“ heißt es: „In den Unterkünften für geflüchtete Menschen kommt es immer wieder zu Gewalt gegen dort lebende Frauen und lesbische, schwule, bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche (LSBTI) Menschen in unterschiedlichen Ausprägungen und Erscheinungsformen. Hierbei kann es sich um die Fortsetzung einer bereits im Herkunftsland von Gewalt geprägten Beziehung oder das Ausleben von homo- und/oder transfeindlichen Einstellungen handeln.“ 1.) Welche Zahlen liegen dem Senat zur Gewalt gegen Frauen in Flüchtlingsunterkünften seit 2014 vor? (Bitte nach Jahren / Bezirk / Einrichtung / Delikt aufschlüsseln) Zu 1.: Valide statistische Erkenntnisse zu den in der Fragestellung genannten Vorfällen liegen bislang nicht vor. Seitens der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wird derzeit die Möglichkeit einer statistischen Auswertung der durch die Betreibenden der LAF-Unterkünfte vertragsmäßig zu dokumentierenden Vorfälle, somit auch Gewalt gegen Frauen, geprüft. Darüber hinaus gehört die Einführung einer Statistik über Gewaltvorfälle in Flüchtlingsunterkünften zu den Maßnahmen, die im Rahmen der Erstellung des Gesamtkonzepts zur Integration und Partizipation Geflüchteter von der für die Handlungsfelder Wohnen, Unterbringung und Soziales zuständigen Facharbeitsgruppe angeregt worden sind. Im Übrigen strebt das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) bereits bei der Erstaufnahme die Unterbringung vulnerabler Geflüchteter einschließlich allein reisender Frauen in einer geschützten Einrichtung an, sofern dies von den Geflüchteten gewünscht wird. - 2 - 2 Werden Fälle von häuslicher Gewalt bei Geflüchteten in Erstaufnahme- und Gemeinschaftsunterkünften bekannt, so bemühen sich die in der Einrichtung tätigen Sozialdienste um eine Unterstützung der betroffenen Frauen durch geeignete Anti-Gewalt-Maßnahmen (je nach Fallkonstellation Weitervermittlung an ein Anti-Gewalt-Projekt, Verhängung eines Hausverbotes für den jeweiligen Täter, bei entsprechendem Wunsch der Betroffenen nach Möglichkeit Umzug in eine andere Unterkunft o.ä). 2.) Wie vielen dieser Frauen aus Flüchtlingsunterkünften konnte seit 2014 ein Platz in einem Frauenhaus oder in einer Frauenzufluchtswohnung vermittelt werden? (Bitte nach Jahren / Bezirken aufschlüsseln) Zu 2.: Es werden keine Daten darüber erhoben, ob eine geflüchtete Frau, die Schutz in einem Frauenhaus oder einer Zufluchtswohnung sucht, zuvor in einer Unterkunft für geflüchtete Menschen, einer eigenen Wohnung oder in einer anderen Unterkunft gewohnt hat. Die Zahl geflüchteter Frauen in Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen wird erst seit 2016 statistisch gesondert erhoben. Jahr Anzahl geflüchteter Frauen in Frauenhäusern Anzahl geflüchteter Frauen in Zufluchtswohnungen 2016 90 9 2017 108 23 Eine Aufschlüsselung nach Bezirken kann aus Sicherheitsgründen nicht erfolgen und ist zudem nicht aussagekräftig, da sowohl die Frauenhäuser als auch die Zufluchtswohnungen bezirksübergreifend arbeiten. 3.) Welche Hilfeangebote gibt es für gewaltbetroffene Frauen ohne Aufenthaltstitel / ohne Bleibeperspektive? Zu 3.: Die Hilfeangebote für von Gewalt betroffene Frauen in Berlin stehen allen Frauen offen, unabhängig von ihrem Aufenthaltstitel oder der Bleibeperspektive. Im Hinblick auf die Bedarfe geflüchteter Frauen wurde das Hilfesystem seit 2016 aus Mitteln des Masterplans Integration und Sicherheit verstärkt. Detaillierte Angaben dazu sind dem Umsetzungsbericht zum Masterplan Integration und Sicherheit zu entnehmen (https://www.parlamentberlin .de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-0477.pdf). 4.) Setzt sich der Senat für ein Bleiberecht für Opfer von Menschenhandel ein? Wenn ja, in welcher Form? Zu 4.: Ja. Zunächst wird bei zur Ausreise Verpflichteten, bei denen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie Opfer einer der genannten Straftaten wurden und die sich noch nicht als Zeuginnen oder Zeugen zur Verfügung gestellt haben, eine angemessene Ausreisefrist von mindestens sechs Monaten als Bedenkzeit gesetzt. Sodann ist zwischen Ausländerbehörde , Polizei und Staatsanwaltschaft festgelegt, dass bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4a AufenthG erteilt werden kann. - 3 - 3 Das Verfahren ist in den im Internet veröffentlichten Verfahrenshinweisen der Berliner Ausländerbehörde veröffentlicht. Da nicht sämtliche denkbaren Fallkonstellationen im Zusammenhang mit Opfern von Menschenhandel gesetzlich abgebildet werden können, hat es sich bei Vorliegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe bewährt, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG vorzusehen, falls der § 25 Abs. 4a AufenthG nicht zum Tragen kommen kann. Berlin, den 18. Mai 2018 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-14894 S18-14894a