Drucksache 18 / 14 900 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) vom 03. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2018) zum Thema: Das Medienangebot und deren Gebühren an Berliner Krankenhäusern der Vivantes -Netzwerk für Gesundheit GmbH und der Charité Universitätsmedizin Berlin und Antwort vom 16. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14900 vom 03. Mai 2018 über Das Medienangebot und deren Gebühren an Berliner Krankenhäusern der Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH und der Charité Universitätsmedizin Berlin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die die Senatsverwaltung für Gesundheit , Pflege und Gleichstellung nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Um die Fragen dennoch beantworten zu können, hat der Senat daher die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH und die Charité Universitätsmedizin Berlin um Stellungnahmen gebeten , die hier wiedergegeben sind. Vorbemerkung des Abgeordneten: Ich möchte auf die derzeitige Situation bezüglich der Gebühren im Umgang mit dem Medienangebot, hauptsächlich von Telefon, Fernsehen und Internet, an Berliner Krankenhäusern hinweisen. Die stationäre Behandlung von Erkrankungen ist in vielen Fällen unausweichlich und stellt für die betroffenen Menschen eine herausfordernde Lebenssituation dar. Insbesondere dann, wenn der Patient nur wenig Besuch empfangen kann, der Aufenthalt von längerer Dauer ist oder eine starke Mobilitätseinschränkung vorliegt, kann ein zeitgemäßes Medienangebot den stationären Aufenthalt erleichtern. Es gilt zu klären, ob das Medienangebot an den Krankenhäusern der Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH und der Charité-Universitätsmedizin Berlin zu sozialvertretbaren Preisen angeboten wird oder ob ggf. unangemessene Gebühren vom Patienten abverlangt werden. 1. Welches Medienangebot steht den Patienten zur Verfügung (TV, Telefon, Internet usw.)? Wird hier ggf. unterschieden zwischen Privatpatient und gesetzlich versichertem Patient? Zu 1.: Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH Den Patientinnen und Patienten stehen ein Telefon am Bett und ein Gemeinschafts-TV im Zimmer zur Verfügung. Hierbei teilen sich maximal zwei Patienten jeweils ein TV. Auf den Komfortstationen steht je Bett ein TV zur Verfügung. Grundsätzlich sind Benutzung von TV und Telefon (Telefonate im deutschen Festnetz) kostenlos. - 2 - 2 Für Telefonate in Netze außerhalb des deutschen Festnetzes können sog. Calling-Cards erworben werden. In einigen Bereichen/Häusern ist WLAN verfügbar: Aktuell weite Teile des Vivantes Klinikum Am Urban (KAU), sowie die Bereiche der Komfortkliniken, sowie in allen Neubauten wie Haus 15.1/2 im Vivantes Klinikum im Friedrichshain (KFH), Haus 1 im Vivantes Klinikum Kaulsdorf (KHD). Hinzu kommen einige wenige Bereiche an anderen Standorten. Im KAU ist die Nutzung des Internetzugangs per WLAN gebührenfrei, an den anderen Standorten können für den Zugang entsprechende Gutscheine erworben werden. Für Privatpatienten sind die Gebühren z.T. in den von diesen zu zahlenden Zusatzbeträgen enthalten , ansonsten sind auch von diesen entsprechende Gutscheine zu erwerben. Der Senat unterstützt die Plankrankenhäuser bei der Installation von kostenfreiem WLAN. Charité Universitätsmedizin Berlin Das Medienangebot für Patientinnen und Patienten richtet sich nach dem technischen Ausbaustand der Charité-Gebäude bzw. der Charité-Standorte. In Gebäuden mit älterem Ausstattungsstandard wird lediglich TV und Telefon angeboten. In jüngst sanierten Gebäuden , wie z.B. dem Bettenhochhaus am Standort Mitte, werden moderne Patientencockpits mit TV, Internet, Sky und Streamingdiensten angeboten. Die Medienangebote unterscheiden sich nach dem technischen Ausbaustand, nicht nach Versicherungsstatus eines Patienten. 2. Werden Transferleistungsempfänger von der Zahlung befreit, bzw. gibt es für finanziell schwache Patienten einen ermäßigten Tarif? Zu 2.: Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH Aufgrund der kostenlosen Nutzung von Telefon und TV bis dato nicht. Charité Universitätsmedizin Berlin In der Charité gibt es gebührenbefreite Bereiche, wie z.B. die Kinderklinik, die Dialyse oder die Palliativstation. Es wird dabei keine Unterscheidung nach Patienten bzw. Patientengruppen vorgenommen. 3. Wie hoch sind die Kosten, die den Krankenhäusern für das zur Verfügung stellen von Medienangeboten entstehen? Zu 3.: Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH Hierbei ist zwischen Investitionen, Anschaffungs-/Inbetriebnahmekosten und Betriebskosten zu unterscheiden. Die Ausstattung der Häuser mit Patienten-TVs ist bereits durchgängig erfolgt. Die Patienten-Telefone werden aktuell gegen moderne Endgeräte getauscht. Die Anschaffungs- und Inbetriebnahmekosten hierfür belaufen sich auf ca. 750.000 Euro brutto. Die Investitionen werden aus Eigenmitteln bestritten, da das Krankenhausgesetz keine Grundlage für die Verwendung von Fördermitteln bietet. Der Einsatz von Fördermitteln aus speziell dafür aufgelegten Programmen (z.B. aktuell für WLAN-Installationen) ist jedoch möglich. - 3 - 3 Eine separate Erfassung der Betriebskosten (z.B. für Betriebsstrom) erfolgt nicht, wesentliche zusätzliche Betriebskosten (z.B. für die Verwaltung von Gebühren, Leerung von Kassenautomaten o.ä.) entstehen für das Angebot nicht, da es für die Patientinnen und Patienten weit überwiegend kostenlos ist. Charité Universitätsmedizin Berlin Die Kosten hängen stark vom Gebäudezustand ab, da sich die Technologie von TV- und Telefoninfrastrukturen in den letzten Jahren stark gewandelt hat. Die z.T. noch bestehenden älteren Infrastrukturen mit klassischen Telefon-, ISDN- oder Koaxial-Kabeln mittelfristig nicht mehr nutzbar sind und durch IP-Technologien abgelöst werden. In diesem Zusammenhang müssen Kabelstränge, Netzverteiler und Server erneuert werden, so dass die Installation bzw. Erneuerung eines Cockpits zwischen 2.000 € und 3.000 € pro Bett kostet. In Bestandgebäuden kommen zudem bauliche Anpassungen, z.B. für den Brandschutz , sowie die laufenden Betriebskosten für Lizenzgebühren, GEZ und den technischen Betrieb hinzu. 4. Mit welchen Gebühren pro Tag muss der Patient rechnen, um das Medienangebot nutzen zu können? Bitte um Auflistung nach TV, Telefon und Internet Zu 4.: Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH TV: kostenfrei Telefon: kostenfrei (ins deutsche Festnetz) Internet im KAU: kostenfrei Internet sonstige Standorte: 12,- € / Woche Charité Universitätsmedizin Berlin Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Ausstattungsstandard. Im einfachsten Fall (TV+Telefon) werden 1,90 € pro Tag erhoben, für moderne Cockpitsysteme (mit TV, Sky, Internet und Streamingdienst) bis zu 3,90 € pro Tag. Es handelt sich dabei jeweils um Tagespauschalen für das Gesamtpaket. Darüber hinaus gibt es gebührenbefreite Stationen bzw. Bereiche (siehe Antwort zu Frage 2). 5. Wie haben sich die Gebühren in den letzten zehn Jahren entwickelt? Zu 5.: Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH TV: 2013 Beginn der Umstellung auf kostenlose Nutzung. 2014 alle Standorte umgestellt. Telefon: wie TV. Internet im KAU: Vor 2017: 15 €/Woche Seit 2017: kostenlos Internet sonstige Standorte: Von 15 €/Woche auf aktuell 12 €/Woche Charité Universitätsmedizin Berlin Das aktuelle Gebührensystem der Charité hat seit fünf Jahren Bestand. Davor gab es ein Gebührensystem, welches auf der Abrechnung von Gesprächseinheiten beruhte. - 4 - 4 Da die Kosten für Telefonie heutzutage nicht mehr durch Takteinheiten, sondern hauptsächlich durch Anschlussbereitstellung („Flatrate“) und Infrastruktur (Investition, Betrieb, Gebühren) bestimmt werden, wurde auch die Charité-interne Gebührenstruktur angepasst. 6. Können Guthaben auf Telefonkarten erstattet werden? Zu 6.: Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH Da die deutschlandweite Festnetztelefonie für Patientinnen und Patienten kostenlos möglich ist, bedarf es hierfür keiner Telefonkarten und damit Erstattung bei Verlassen des Hauses. Für darüber hinausgehende Telefonie wie bspw. Mobilfunk- oder Auslandsgespräche können die in der Antwort zu Frage 1 genannten Calling Cards erworben werden. Diese können auch außerhalb des Hauses verwendet werden, also beispielsweise in anderen Krankenhäusern, Hotels, etc. Ein etwaiges Guthaben verfällt damit nicht, eine Erstattung durch das Krankenhaus kann daher nicht erfolgen. Charité Universitätsmedizin Berlin Telefonkarten kommen nur noch bei den Altsystemen (TV+Telefon) zum Einsatz. Hier können Guthaben erstattet werden. Bei den modernen Cockpitsystemen erfolgt die Abrechnung pro Tag. Dafür können entweder Tageskarten mit Zugangscode käuflich erworben werden oder per Online-Zahlverkehr tagesaktuell freigeschaltet werden. Telefonkarten oder Guthabenkarten gibt es bei den modernen Systemen nicht. 7. Welche Unterstützung erfahren Patienten, die Schwierigkeiten bei der Nutzung des Medienangebotes haben? Zu 7.: Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH Allgemein liegt für alle Medien eine Anleitung zur Nutzung im Nachttisch aus. Alle darüber hinaus gehenden Probleme der Nutzung werden vor Ort geregelt. Charité Universitätsmedizin Berlin Hilfestellung erfolgt durch das Stationspersonal oder im Falle technischer Mängel durch den technischen Bereich. Berlin, den 16. Mai 2018 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-14900 S18-14900