Drucksache 18 / 14 901 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hanno Bachmann und Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 03. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2018) zum Thema: Auftragsvergaben im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern und Antwort vom 18. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Bachmann und Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14901 vom 03. Mai 2018 über Auftragsvergaben im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. An welche Auftragnehmer wurden seit dem 01.01.2015 seitens des Landes Berlin oder der Bezirke Aufträge (einschließlich Sozialarbeit, Verpflegung, Reinigung, Wach- und Sicherheitsdienst etc.) im Zusammenhang mit dem Betrieb von Asylbewerberunterkünften und der Betreuung der dort wohnenden Asylbewerber vergeben? (Bitte einzeln je Unterkunft und Auftragnehmer aufschlüsseln unter Angabe von Vertragsvolumen und -laufzeit sowie Vergabeart und Zuschlagskriterien!) Zu 1.: Eine konkrete Aufschlüsselung der Unterkünfte und Auftragnehmer kann aus datenschutzrechtlichen Gründen hier nicht erfolgen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn gesetzliche oder besondere Rechtsvorschriften oder die Einwilligung der Betroffenen vorliegen (vgl. §§ 6, 11, 12 Berliner Datenschutzgesetz/BlnDSG). Grundsätzlich dürfen gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 BlnDSG personenbezogene Daten an Fraktionen des Abgeordnetenhauses zur Erfüllung ihrer Aufgaben nur herausgegeben werden, wenn die in § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder 3 BlnDSG genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist hier nicht der Fall. Zum einen dürfte die verantwortliche Stelle selbst die Daten nicht veröffentlichen, zum anderen überwiegt das schutzwürdige Interesse der Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung gegenüber dem berechtigten Interesse der verantwortlichen Stelle, da die angefragten Vertragsdetails weitreichende Rückschlüsse auf den konkreten Unterbringungsbetrieb, die Mitarbeitenden sowie die Bewohnerinnen und Bewohner hinsichtlich der Belegung zulassen könnten, die nicht im Rahmen eines zu veröffentlichenden Dokumentes erfolgen dürfen, um Missbrauch zu vermeiden. 2 Zudem können aus Gründen der Wahrung der Vertraulichkeit gemäß § 5 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) keine konkreten Angaben über einzelne Vergabeverfahren und die eigegangenen Angebote erfolgen. Der öffentliche Auftraggeber muss gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 VgV bei der gesamten Kommunikation sowie beim Austausch und der Speicherung von Informationen die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Interessenbekundung; Interessenbestätigung, Teilnahmeanträge und Angebote einschließlich ihrer Anlagen gewährleisten. Diese Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit obliegt dem öffentlichen Auftraggeber auch noch nach Abschluss des Vergabeverfahrens, das heißt mit Zuschlagserteilung. Die aktuellen Unterlagen und Kriterien der öffentlichen Ausschreibung zum Betrieb von Flüchtlingsunterkünften können eingesehen werden unter: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/165687 Die aktuellen Unterlagen und Kriterien der öffentlichen Ausschreibung für Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte können eingesehen werden unter: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/165688 2. In welcher Höhe und nach welchen Zuschlagskriterien wurden Aufträge an die genannten Auftragnehmer freihändig vergeben und in welcher Höhe im Rahmen eines förmlichen Verfahrens? Nach welchen Regelungen geschah dies? Zu 2.: In dem Zeitraum vom 01.12.2016 bis 14.05.2018 sind für Betriebsleistungen nach Auskunft des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) 21 offene Verfahren, 21 Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb sowie drei Freihändige Vergaben verzeichnet worden. Im Rahmen der Sicherheitsleistungen wurden 16 Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, 34 offene Verfahren sowie neun Freihändige Vergaben verzeichnet. Ausgangspunkt für Vergaben im Oberschwellenbereich sind die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das GWB enthält neben den Grundsätzen des Vergabeverfahrens und prozessualen Vorgaben für das Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren auch eine Verordnungsermächtigung für nähere Verfahrensbestimmungen (§ 113 GWB). Auf Grundlage dieser Ermächtigung ist die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ergangen. Unterhalb des Schwellenwertes (sog. Unterschwellenbereich) gelten die europäischen Vergaberichtlinien nicht. Hier findet die Haushaltsordnung des Landes sowie das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) Anwendung. Diese enthalten selbst in nur geringem Umfang Verfahrensregelungen und verweisen in der Regel für genauere Verfahrensregelungen für Liefer- und Dienstleistungen auf Abschnitt 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A). Das BerlAVG enthält im Übrigen keine Beschränkung auf Vergaben unterhalb der Schwellenwerte. Es findet Anwendung auf alle Vergabevorgänge ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000 Euro netto, hinsichtlich des Mindestlohns ab einem geschätzten Auftragswert von 500 Euro netto (§ 1 Abs. 6 S. 4 BerlAVG). 3 Die Zuschläge erfolgten im Rahmen der Grundsätze der Vergabe nach § 97 GWB, insbesondere unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit. Im Jahr 2015 sowie zu Beginn des Jahres 2016 erfolgten aufgrund der unvorhersehbar hohen Zugänge von Asylbegehrenden zur Abwendung von Obdachlosigkeit vorrangig Freihändige Vergaben. 3. Welcher Personalschlüssel wurde bei der Auftragsvergabe für verschiedene Bereiche (Betreuung einschließlich Sozialarbeit, Verpflegung, Wach- und Sicherheitsdienst u.a.) zugrunde gelegt, d.h. für wie viele untergebrachte Asylbewerber wurde jeweils eine Vollzeitstelle in Anschlag gebracht? Zu 3.: Die zugrunde gelegten Personalschlüssel für die Betreiberleistungen variieren je nach Art und Größe der Unterkunft und wurden über die Zeit weiterentwickelt. Beispielhafte Personalschlüssel für Gemeinschaftsunterkünfte (GU) sind der Anlage 1 zu entnehmen. Ein pauschaler Personalschlüssel bzgl. der Sicherheitsdienstleistung liegt nicht vor, da das Sicherheitskonzept an den für jede einzelne Unterbringung geltenden Gegebenheiten (bspw. Umfriedung) sowie Platzkapazität angepasst werden muss. Am Columbiadamm sind insofern bspw. 13 Vollzeitstellen für Sicherheitsmitarbeiter und eine Vollzeitstelle für die Teamleitung vorgesehen, in der Buchholzer Straße hingegen 4,5 Vollzeitstellen für Mitarbeiter und eine Vollzeitstelle für die Teamleitung. 4. In welchen Hostels wurden bzw. werden Asylbewerber untergebracht? (Bitte Auflistung: Name, Adresse und Eigentümer der Hostels, Laufzeit der Verträge, Tagespreis je Tag und Asylbewerber, Anzahl der abgerechneten Tagesunterbringungen je Hostel und entsprechender daraus resultierender Umsatz der einzelnen Hostels!) Zu 4.: Hinsichtlich einer detaillierten Auflistung wird auf datenschutzrechtliche Erläuterungen auf Antwort zu 1 verwiesen, da die angefragten Daten nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Die Unterbringung von Geflüchteten erfolgte auf Grundlage einer Kostenübernahme (KÜ). Verträge mit den jeweiligen Hostels wurden nicht abgeschlossen. Der zugrunde gelegte Kostensatz wurde auf den allgemein günstigsten Kostensatz des jeweiligen Hostels, höchstens 50 EUR, ab 01.03.2016 höchstens 30 EUR, festgelegt. Es wurde keine Statistik über Tagespreise je Tag und Asylbewerberin/Asylbewerber sowie Anzahl der abgerechneten Tagesunterbringungen je Hostel erhoben. Seit 2017 erfolgte die Unterbringung in Hostels durch das LAF nur noch in Einzelfällen, seit 2018 wird hierauf gänzlich verzichtet. 5. Liegen dem Senat Erkenntnisse über Aktivitäten der Organisierten Kriminalität vor, um von der Asylkrise finanziell zu profitieren, beispielsweise durch Vermietung von Unterkünften an den Staat bzw. an Asylbewerber oder über die Beteiligung an Wach- und Sicherheitsfirmen? Falls ja, welche Vorkehrungen trifft der Senat, um zu verhindern, dass die OK von der Asylkrise finanziell profitiert, und kann der Senat ausschließen, dass dies in der Vergangenheit nicht schon geschehen ist? Zu 5.: Grundsätzlich ist das zur Verfügung stellen von Unterkünften gegen Entgelt in gesetzlicher Höhe strafrechtlich nicht sanktioniert, sofern die Betreibenden über eine Genehmigung zur gewerblichen Unterbringung verfügen. 4 Der Polizei Berlin liegen ordnungs- und strafrechtlich relevante Erkenntnisse zu Vermietungsaktivitäten von Tatverdächtigen aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität vor. In diesem Zusammenhang wurde in der Abteilung 3 des Landeskriminalamtes Berlin eine Ermittlungsgruppe eingerichtet. Zu laufenden Ermittlungsverfahren können keine Auskünfte erteilt werden. Darüber hinaus bestehen im Rahmen polizeilicher Erkenntnisgewinnung regelmäßig Kontakte zu anderen Behörden, insbesondere zu den Bezirksämtern. Somit ist im Falle festgestellter möglicher Unregelmäßigkeiten ein entsprechender Informationsaustausch gewährleistet. Über Beteiligungen an Wach- und Sicherheitsfirmen liegen der Polizei Berlin zu Personen, die der Organisierten Kriminalität zuzurechnen sind, keine Erkenntnisse vor. 6. Gab es im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylbewerbern jemals Kritik durch den Landesoder Bundesrechnungshof? 7. Wenn ja, welche? Welche Konsequenzen hatte dies? Zu 6. und 7.: Der Rechnungshof von Berlin hat sich im Jahresbericht 2016 (bezogen auf das Haushaltsjahr 2014) u. a. mit der Unterbringung von Geflüchteten befasst. Zu den Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter Kapitel 12 im Bericht vom 11.03.2016 verwiesen, der unter der Internetadresse https://www.berlin.de/rechnungshof/aktuelles/veroeffentlichungen/ als abrufbares PDF-Dokument veröffentlicht wurde. Die für Soziales zuständige Senatsverwaltung hat in der Folgezeit der vom Rechnungshof vorgebrachten Kritik mit einer Vielzahl von administrativen und organisatorischen Maßnahmen entsprochen, insbesondere im Rahmen des Masterplans für Integration und Sicherheit vom 24.05.2016. In den Richtlinien der Regierungspolitik 2016-2021 hat sich der Senat auf weitere Maßnahmen mit dem Ziel verständigt, die Situation der Geflüchteten insbesondere auch bei der Unterbringung nachhaltig zu verbessern: Ein erklärtes Ziel hinsichtlich der Zielgruppe Geflüchtete ist es etwa, im Wege einer Belegungssteuerung, die die Sozialraumbindung und besondere Schutzbedarfe von Personenkreisen wie z. B. lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen sowie queeren Geflüchteten, Schwangeren, Menschen mit Behinderungen und Frauen berücksichtigt, eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten. Als eine erste wesentliche Maßnahme zur Erreichung dieser Zielsetzung ist es gelungen, sowohl die absolute Zahl der Notunterkünfte (NU) und der dort untergebrachten Menschen als auch deren Anteil an der Gesamtbelegung in allen Unterkünften sukzessive zu verringern, wie aus folgendem Vergleich deutlich wird: Stichtag Anzahl NU Belegung NU Anteil in v. H. 30.12.2015 88 27.088 66 27.12.2016 62 17.990 52 28.12.2017 19 3.760 15 03.05.2018 11 1.343 6 5 U. a. konnten im Verlauf dieses Prozesses mehrere Großquartiere mit besonders prekären Unterbringungsbedingungen aufgegeben werden. Der mit dem Masterplan initiierten und in den Richtlinien der Regierungspolitik erweiterten und unter Berücksichtigung sozial- und integrationspolitischer Prämissen konkretisierten Zielsetzung dient vorrangig auch das derzeit ressortübergreifend und unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft erarbeitete Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter: In der fachlich zuständigen Facharbeitsgruppe 2 – Wohnen, Unterbringung und Soziales wurden maßgebende Ziele, Maßnahmen und Indikatoren zur Erfolgskontrolle entwickelt, die allerdings derzeit noch unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Senat stehen. Mit der bedarfsgerechten Versorgung Geflüchteter unter besonderer Berücksichtigung vulnerabler Personengruppen, der gesamtstädtischen und sozialraumorientierten Belegungssteuerung sowie der qualitätsgesicherten Unterbringung werden zugleich Handlungsfelder adressiert, bei denen der Rechnungshof in seinem o. g. Jahresbericht Defizite und Optimierungsbedarf identifiziert hatte. Darüber hinaus beabsichtigt der Senat, zusammen mit den Bezirken ein geeignetes Instrumentarium zu entwickeln, um die notwendige Versorgung mit Wohnraum und einheitliche Standards in der Unterbringung für alle wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen – ungeachtet ihrer staatsangehörigkeits- und aufenthaltsrechtlichen Verhältnisse – sicherzustellen mit dem Ziel, über ein gesamtstädtisches Unterbringungsmanagement eine ausgewogene und am Bedarf orientierte Belegungssteuerung zu gewährleisten und damit einem weiteren vom Rechnungshof geltend gemachten Handlungsbedarf zu entsprechen. Für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge wird auf den Jahresbericht des Landesrechnungshofes des Landes Berlin 2017 und die Stellungnahme des Senats hierzu verweisen (TN-R 324 ff; veröffentlicht unter https://www.berlin.de/rechnungshof/aktuelles/veroeffentlichungen/artikel.357519.php). Berlin, den 18. Mai 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Personalschlüssel Leistungs- und Qualitätsanforderungen (Stand: 21.12.2016): Heimleitung/stellvertretende Heimleitung: 1,5 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis zu 500 Plätzen 2,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis zu 1.000 Plätzen 3,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft ab 1.001 Plätzen Betreuungspersonal (Gemeinschaftsunterkunft): Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter: 0,006 Vollzeitstellen pro Person Betreuungshelferin/Betreuungshelfer: 0,010 Vollzeitstellen pro Person Kinderbetreuerin/Kinderbetreuer: 0,005 Vollzeitstellen pro Person Koordinatorin/Koordinator für ehrenamtliche Tätigkeit: 0,002 Vollzeitstellen pro Person Verwaltungsmitarbeiterin/Verwaltungsmitarbeiter (Gemeinschaftsunterkunft): 0,006 Vollzeitstellen pro Person Hausmeisterin/Hausmeister: unterkunftsbezogen (Richtwert: 1,00 Vollzeitstellen pro Unterkunft) Leistungs- und Qualitätsanforderungen (Stand: 21.12.2016): Heimleitung/stellvertretende Heimleitung: 1,5 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis zu 500 Plätzen 2,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis zu 1.000 Plätzen 3,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft ab 1.001 Plätzen Betreuungspersonal (Gemeinschaftsunterkunft): Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter: 0,006 Vollzeitstellen pro Person Betreuungshelferin/Betreuungshelfer: 0,010 Vollzeitstellen pro Person Kinderbetreuerin/Kinderbetreuer: 0,005 Vollzeitstellen pro Person Koordinatorin/Koordinator für ehrenamtliche Tätigkeit: 0,002 Vollzeitstellen pro Person Verwaltungsmitarbeiterin/Verwaltungsmitarbeiter (Gemeinschaftsunterkunft): 0,006 Vollzeitstellen pro Person Hausmeisterin/Hausmeister: unterkunftsbezogen (Richtwert: 1,00 Vollzeitstellen pro Unterkunft) Leistungs- und Qualitätsanforderungen (Stand: 16.06.2017): Einrichtungsleitung/stellvertretende Einrichtungsleitung: 1,5 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis zu 500 Plätzen 2,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis zu 1.000 Plätzen 3,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft ab 1.001 Plätzen Betreuungspersonal: Sozialarbeiter: 0,006 Vollzeitstellen pro untergebrachte Person Betreuungshelfer und Kinderbetreuer: 0,015 Vollzeitstellen pro untergebrachte Person Koordinator für ehrenamtliche Tätigkeit: 0,002 Vollzeitstellen pro Person Verwaltungsmitarbeiter: 0,006 Vollzeitstellen pro Person Hausmeister: 0,5 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis zu 300 Plätzen 1,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis 500 Plätzen 2,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis 1.200 Plätzen (Haus-)Wirtschaftsmitarbeiter: 0,002 Vollzeitstellen pro Person Leistungs- und Qualitätsanforderungen (Stand: 13.09.2017): Einrichtungsleitung/stellvertretende Einrichtungsleitung: 1,5 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis zu 500 Plätzen 2,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis zu 1.000 Plätzen 3,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft ab 1.001 Plätzen Betreuungspersonal: Sozialarbeiter: 0,006 Vollzeitstellen pro untergebrachte Person Betreuungshelfer und Kinderbetreuer: 0,015 Vollzeitstellen pro untergebrachte Person Koordinator für ehrenamtliche Tätigkeit: 0,002 Vollzeitstellen pro Person Verwaltungsmitarbeiter: 0,006 Vollzeitstellen pro Person Hausmeister: 0,5 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis zu 300 Plätzen 1,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis 500 Plätzen 2,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis 1.200 Plätzen (Haus-)Wirtschaftsmitarbeiter: 0,002 Vollzeitstellen pro Person Leistungs- und Qualitätsanforderungen (Stand: 22.08.2017): Einrichtungsleitung/stellvertretende Einrichtungsleitung: 1,5 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis zu 500 Plätzen 2,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis zu 1.000 Plätzen 3,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft ab 1.001 Plätzen Betreuungspersonal: Sozialarbeiter: 0,006 Vollzeitstellen pro untergebrachte Person Betreuungshelfer und Kinderbetreuer: 0,015 Vollzeitstellen pro untergebrachte Person Koordinator für ehrenamtliche Tätigkeit: 0,002 Vollzeitstellen pro Person Verwaltungsmitarbeiter: 0,006 Vollzeitstellen pro Person Hausmeister: 0,5 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis zu 300 Plätzen 1,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis 500 Plätzen 2,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis 1.200 Plätzen (Haus-)Wirtschaftsmitarbeiter: 0,002 Vollzeitstellen pro Person Leistungs- und Qualitätsanforderungen (Stand: 11.09.2017): Einrichtungsleitung/stellvertretende Einrichtungsleitung: 1,5 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis zu 500 Plätzen 2,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis zu 1.000 Plätzen 3,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft ab 1.001 Plätzen Betreuungspersonal: Sozialarbeiter: 0,006 Vollzeitstellen pro untergebrachte Person Betreuungshelfer und Kinderbetreuer: 0,015 Vollzeitstellen pro untergebrachte Person Koordinator für ehrenamtliche Tätigkeit: 0,002 Vollzeitstellen pro Person Verwaltungsmitarbeiter: 0,006 Vollzeitstellen pro Person Hausmeister: 0,5 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis zu 300 Plätzen 1,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis 500 Plätzen 2,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis 1.200 Plätzen (Haus-)Wirtschaftsmitarbeiter: 0,002 Vollzeitstellen pro Person Leistungs- und Qualitätsanforderungen (Stand: 11.09.2017): Einrichtungsleitung/stellvertretende Einrichtungsleitung: 1,5 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis zu 500 Plätzen 2,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis zu 1.000 Plätzen 3,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft ab 1.001 Plätzen Betreuungspersonal: Sozialarbeiter: 0,006 Vollzeitstellen pro untergebrachte Person Betreuungshelfer und Kinderbetreuer: 0,015 Vollzeitstellen pro untergebrachte Person Koordinator für ehrenamtliche Tätigkeit: 0,002 Vollzeitstellen pro Person Verwaltungsmitarbeiter: 0,006 Vollzeitstellen pro Person Hausmeister: 0,5 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis zu 300 Plätzen 1,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis 500 Plätzen 2,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis 1.200 Plätzen (Haus-)Wirtschaftsmitarbeiter: 0,002 Vollzeitstellen pro Person Leistungs- und Qualitätsanforderungen (Stand: 11.09.2017): Einrichtungsleitung/stellvertretende Einrichtungsleitung: 1,5 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis zu 500 Plätzen 2,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis zu 1.000 Plätzen 3,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft ab 1.001 Plätzen Betreuungspersonal: Sozialarbeiter: 0,006 Vollzeitstellen pro untergebrachte Person Betreuungshelfer und Kinderbetreuer: 0,015 Vollzeitstellen pro untergebrachte Person Koordinator für ehrenamtliche Tätigkeit: 0,002 Vollzeitstellen pro Person Verwaltungsmitarbeiter: 0,006 Vollzeitstellen pro Person Hausmeister: 0,5 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis zu 300 Plätzen 1,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis 500 Plätzen 2,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis 1.200 Plätzen (Haus-)Wirtschaftsmitarbeiter: 0,002 Vollzeitstellen pro Person Leistungs- und Qualitätsanforderungen (Stand: 13.09.2017): Einrichtungsleitung/stellvertretende Einrichtungsleitung: 1,5 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis zu 500 Plätzen 2,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis zu 1.000 Plätzen 3,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft ab 1.001 Plätzen Betreuungspersonal: Sozialarbeiter: 0,006 Vollzeitstellen pro untergebrachte Person Betreuungshelfer und Kinderbetreuer: 0,015 Vollzeitstellen pro untergebrachte Person Koordinator für ehrenamtliche Tätigkeit: 0,002 Vollzeitstellen pro Person Verwaltungsmitarbeiter: 0,006 Vollzeitstellen pro Person Hausmeister: 0,5 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis zu 300 Plätzen 1,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis 500 Plätzen 2,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis 1.200 Plätzen (Haus-)Wirtschaftsmitarbeiter: 0,002 Vollzeitstellen pro Person Leistungs- und Qualitätsanforderungen (Stand: 12.04.2018): Einrichtungsleitung/stellvertretende Einrichtungsleitung (Typ 1): 1,5 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis zu einer Kapazität von 500 Plätzen 2,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis zu einer Kapazität von 1.000 Plätzen 3,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft ab Kapazität von 1.001 Plätzen Einrichtungsleitung/stellvertretende Einrichtungsleitung (Typ 2): 1,5 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis zu einer Kapazität von 500 Plätzen 2,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis zu einer Kapazität von 1.000 Plätzen Betreuungspersonal: Sozialarbeiter (Typ 1): 0,010 Vollzeitstellen pro untergebrachter Person Sozialarbeiter (Typ 2): 0,004 Vollzeitstellen pro untergebrachter Person Psychologen (nur bei Typ 1): 0,002 Vollzeitstellen pro untergebrachter Person Sozialbetreuer und Kinderbetreuer (Typ 1): 0,009 Vollzeitstellen pro untergebrachter Person Sozialbetreuer und Kinderbetreuer (Typ 2): 0,006 Vollzeitstellen pro untergebrachter Person Koordinator für ehrenamtliche Tätigkeit (Typ 1/Typ 2): 0,002 Vollzeitstellen pro untergebrachter Person Verwaltungsmitarbeiter (Typ 1/Typ 2): 0,004 Vollzeitstellen pro untergebrachter Person (Haus-)Wirtschaftsmitarbeiter (Typ 1/Typ 2): 0,002 Vollzeitstellen pro untergebrachter Person Hausmeister (Typ 1/Typ 2): 0,5 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis zu 300 Plätzen 1,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis 500 Plätzen 2,0 Vollzeitstellen pro Unterkunft bis 1.200 Plätzen S18-14901 S18-14901a S1814901_Anlage