Drucksache 18 / 14 902 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 03. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2018) zum Thema: „Spree-Athen“ - Wie entwickelt sich die Inflation in Berlin tatsächlich? – Teil III und Antwort vom 14. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14902 vom 03. Mai 2018 über „Spree-Athen“ - Wie entwickelt sich die Inflation in Berlin tatsächlich? – Teil III ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: In Teil II der Anfrageserie „Spree-Athen“ - Wie entwickelt sich die Inflation in Berlin tatsächlich?“ (Drs. 18/13992) antwortete der Senat u.a. „1. Stimmt der Senat folgender Aussage in der DB-Research-Analyse zu? Wenn nein, was ist nach Auffassung des Senats falsch daran? „Das Gewicht der Nettokaltmieten im offiziellen Warenkorb der Statistikämter liegt bundesweit einheitlich bei rund 20%. Gerade für das einkommensschwache Berlin haben die Mieten ein höheres Gewicht im Warenkorb. Gemäß der letzten verfügbaren Einkommens- und Verbrauchsstichprobe gaben die Berliner Haushalte im Jahr 2013 rund 27% ihrer privaten Konsumausgaben und ebenfalls rund 27% ihres Haushaltsnettoeinkommens für Mieten aus. [H.d.V.]“ 1 Zu 1.: Der Wägungsanteil Nettokaltmieten beim Verbraucherpreisindex (VPI) liegt bundeseinheitlich bei rund 21 Prozent, einschließlich Wohnungsnebenkosten bei 24 Prozent. Der Stichprobenumfang der einbezogenen Wohnungen in den VPI beruht auf statistisch-mathematischen Methoden und repräsentiert den vorhandenen Wohnungsbestand von Berlin. Eine Berechnung des Wägungsschemas auf Länderebene wird nach der Methodik zum VPI nicht durchgeführt. Gemäß der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 gaben die privaten Haushalte 27 Prozent ihrer Konsumausgaben für Wohnungsmieten aus.“ 2 Dazu stellen sich folgende Fragen: 1. Ist der „Antwort-Text“ des Senats zu Frage 1 in Teil II der Anfrage (1. Stimmt der Senat folgender Aussage in der DB-Research-Analyse zu?) als ein „JA“ auf diese Frage zu interpretieren ? 2. Warum beantwortet der Senat eine „Ja/Nein-Frage“ nicht mit einem „JA“ oder „NEIN“ oder einem „Es kommt darauf an“? In Teil II der Anfrageserie „Spree-Athen“ - Wie entwickelt sich die Inflation in Berlin tatsächlich?“ (Drs. 18/13992) antwortete der Senat des Weiteren u.a. 1 Deutsche Bank Research, 21.12.2017, „Unterschätzte Inflation: Ein Berliner oder doch ein bundesweites Problem?“, S.1; https://www.dbresearch.de/PROD/RPS_DE-PROD/PROD0000000000458412.pdf 2 Drs. 18/13992; S.2f. Seite 2 von 2 „In der DB-Research-Analyse werden nur Häuser- und Wohnungspreise sowie nur die Neuund Wiedervermietungen betrachtet. Die Bestandsmieten, die das Gros ausmachen, werden nicht berücksichtigt. Im VPI sind Bestandsmieten und Neuvermietungen enthalten, wobei der Anteil der Bestandsmieten wesentlich höher ist als der der Neuvermietungen. Insofern kann kein Vergleich mit der repräsentativen, im VPI im Rahmen der amtlichen Statistik betrachteten Stichprobe erfolgen.“ 3 3. Ist der „Antwort-Text“ des Senats als Verneinung der folgenden Fragen 4 und 5 in Teil II der Anfrageserie „Spree-Athen“ - Wie entwickelt sich die Inflation in Berlin tatsächlich?“ (Drs. 18/13992) zu interpretieren? Ja oder Nein? „4. Verneint der Senat folgende Aussage aus der DB-Research-Analyse? Wenn ja, warum? „Tauscht man die Nettokaltmieten im Warenkorb der Verbraucherpreisstatistik gegen die Marktmiete (riwis), dann lag die Berliner Inflation insgesamt im Jahr 2017 bei 3,1% (offiziell 1,5%). Wenngleich die Marktmieten das tatsächliche Mietwachstum etwas überzeichnen, da sie ausschließlich die Wiedervermietung, aber nicht die Bestandsmieten erfasst, scheint die offizielle Statistik die tatsächliche Inflation zu unterschätzen.“ 5. Verneint der Senat folgende Aussage aus der DB-Reseach-Analyse? Wenn ja, warum? „Beides, das zu niedrige Gewicht im Warenkorb wie die zu niedrige offizielle Mietinflation, deuten also auf eine systematische Unterschätzung der Berliner Inflation hin.“ 4 Zu 1. - 3.: Der Verbraucherpreisindex (VPI) ist Bestandteil der amtlichen Statistik. Die unmittelbare Entscheidungshilfe für den Senat sind grundsätzlich die Ergebnisse der amtlichen Statistik, deren gesetzliche Aufgabe es ist, laufend Daten über Massenerscheinungen zu erheben, zu sammeln, aufzubereiten, darzustellen und zu analysieren. Nur die amtliche Statistik ist durch bundesgesetzliche Regelung den Grundsätzen der Neutralität, Objektivität und fachlichen Unabhängigkeit verpflichtet. Aus diesem Grund analysiert der Senat nicht die Aussagen der zahlreichen nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen, wie zum Beispiel die der Deutschen Bank Research (DB Research) und daher erfolgt durch den Senat auch keine Bewertung von Analysen der DB Research. Berlin, den 14. Mai 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport 3 Drs. 18/13992; S.4. 4 Drs. 18/13992; S.3. S18-14902 S18-14902a