Drucksache 18 / 14 905 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 02. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2018) zum Thema: Wagenplätze – Ein Wagnis? und Antwort vom 18. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 14905 vom 02. Mai 2018 über Wagenplätze – Ein Wagnis? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er die mit der Verwaltung des Treuhandvermögens des Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (Liegenschaftsfonds Berlin) betraute BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH), die Berliner Forsten und die Bezirksämter von Pankow, Lichtenberg, Friedrichshain-Kreuzberg und Treptow- Köpenick um Stellungnahme gebeten. Die dem Senat von dort übermittelten Sachverhalte bilden die Grundlage zur Beantwortung der Fragen 1. bis 10. 1. Befinden sich alle 17 dem Senat bekannten Wagenplätze (vgl. DS 18/13770) auf landeseigenen Grundstücken bzw. auf Grundstücken landeseigener Unternehmen? Wenn nein, welche sind landeseigene Grundstücke bzw. Grundstücke landeseigener Unternehmen? 2. Wie groß sind die einzelnen Grundstücke der Auflistung aus DS 18/13770? Zu 1. bis 2.: Zusammenstellung nach Grundstücken: Name Wagensiedlung Vermögenszuordnung Größe in m² 1. Wagenburg „Engelbecken e.V“ (ehemals East-Sider) Pankgrafenstr. 12d, 13125 Berlin (Pankow) Berliner Forsten ca. 20.000 m² (Wagensiedlungen lfd. Nr. 1.+ 3.) 2. Rollheimersiedlung „Pankgräfin e.V.“ Pankgrafenstr. 12d, 13125 Berlin (Pankow) Bezirksamt Pankow sowie teils Liegenschaftsfonds Berlin 48.713 m² sowie 7.682 m² 3. Pankepiraten e. V. seit 11.05.2009 Pankgrafenstr. 12d, 13125 Berlin (Pankow) Berliner Forsten ca. 20.000 m² (Wagensiedlungen lfd. Nr. 1.+ 3.) 4. Gehweg und Fahrbahn angrenzend an die Wagenburg Mariannenplatz, Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg - 2 - Bethaniendamm zw. Adalbertstr. und Melchiorstr., 10179 Berlin (Mitte) 5. Wagenburg ohne Bezeichnung Köpenicker Str. 133-136, 10179 Berlin (Mitte) Privater Eigentümer 6. Convoi Rigaer Str. 6/7, 10247 (Friedrichshain-Kreuzberg), Privater Eigentümer 7. Laster- und Hängerburg Modersohnstr.2-16 /Revaler Str., 10245 Berlin (Friedrichshain-Kreuzberg), Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg 8. „Gürtelstraße“ Gürtelstr. 26, 10247 Berlin (Friedrichshain-Kreuzberg), Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg 9. Kreuzdorf Mariannenplatz 1a, 10997 Berlin (Friedrichshain-Kreuzberg), Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg 10. Name nicht bekannt Adalbertstraße 68, 10999 Berlin (Friedrichshain-Kreuzberg), Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg 11. Las Fabulosas Ratiborstr. 14b 10999 Berlin (Friedrichshain-Kreuzberg), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) 12. Schwarzer Kanal e.V. Kiefholzstr. 74, 12057 Berlin (Neukölln), Liegenschaftsfonds Berlin 4.079 m² 13. Rollheimer Dorf Oderstraße Oderstr. 5, 12051 Berlin (Neukölln), Privater Eigentümer 14. Name nicht bekannt Scheffelstr. 21, 10367 Berlin (Lichtenberg), Bezirksamt Lichtenberg ca. 3.000 m² 15. KosmoLaut e.V. Hegemeisterweg 68, 10318 Berlin Lichtenberg, Liegenschaftsfonds Berlin ca. 3.850 m² 16. Kulturbanausen e.V. Lohmühlenstr. 11-17, 12435 Berlin (Treptow-Köpenick), Bezirksamt Treptow- Köpenick 5.993m² 17. Wagendorf – Wuhlheide e.V. An der Wuhlheide 131b, 12459 Berlin (Treptow-Köpenick), Bezirksamt Treptow- Köpenick 43.194 m² 3. Auf welche Summen belaufen sich jeweils die jährlichen Nutzungsentgelte für die genannten Grundstücke? 4. Wurden mit den Nutzern reguläre Miet- oder Pachtverträge geschlossen? Wenn ja, für welche Zeiträume ? - 3 - 5. Wenn keine Miet- oder Pachtverträge existieren, auf welche Weise wurden hier die Nutzungsvereinbarungen geschlossen und auf welcher Rechtsgrundlage basiert das? Zu 3., 4. und 5.: Für diverse Wagensiedlungen bestehen unbefristet oder mehrjährige Miet- oder Pachtverträge. Für weitere Wagensiedlungen laufen Verhandlungen über den Abschluss bzw. die Verlängerung von Miet- oder Pachtverträgen. Zu den konkreten Inhalten von Verträgen können im Rahmen der Beantwortung von Schriftlichen Anfragen keine Angaben gemacht werden. Verträge werden indes nur geschlossen, solange der jeweilig zuständige Bezirk bereit ist, den bestehenden Zustand zu dulden . Zur baurechtlichen Bewertung der Wagenburgen wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13770 verwiesen. 6. Sind einige oder alle in DS 18/13770 genannten. Grundstücke Bestandteil der aktuellen Planungen von Bebauungen zur Verbesserung der Wohnungssituation in Berlin? Wenn ja, welche Grundstücke sind betroffen und gibt es konkrete Gespräche oder Termine zur Räumung der Grundstücke? Wenn nein, warum gibt es keine Pläne, diese Grundstücke zu bebauen? Zu 6.: Einige der Wagensiedlungen befinden sich auf Grundstücken im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) oder sind für die Bebauung mit Infrastruktureinrichtungen vorgesehen. Teils existieren festgesetzte Bebauungspläne, die eine Bebauung mit Wohnungsneubau ermöglichen. Die aktuellen Zwischennutzungen als Wagensiedlungen sind über Nutzungsverträge gesichert. 7. Ist dem Senat die Anzahl der derzeit auf den sogenannten 17 Wagenplätzen in Berlin lebenden Menschen bekannt? Wenn ja, wie viele Personen leben dort und wie viele sind dort offiziell gemeldet? 8. Gibt es auf allen Plätzen Strom,- Wasser,- und Abwasseranschlüsse an das öffentliche Netz? Wenn nur auf einzelnen, auf welchen dieser Plätze gibt es diese Anschlüsse? Wie entsorgen die Bewohner auf den Plätzen, die über keinen Kanalanschluss verfügen ihre Abwässer? 9. Wie sind die hygienischen Zustände auf den Wagenplätzen einzuschätzen? 10. Wie wird bei abgestellten Wohnwagen mit Motorisierung sichergestellt, dass kein Öl oder Benzin in den Boden eindringt? Wird dies kontrolliert? Wenn ja, durch wen und in welchen Abständen? Zu 7., 8., 9. und 10.: Die Wagensiedlungen sind nur teilweise an die Medienversorgung angeschlossen. Teils werden Abwässer über Pflanzenkläranlagen, Trockentoiletten oder Tanks entsorgt, welche bei Bedarf abgefahren werden. Über die hygienischen Zustände kann keine generelle Aussage getroffen werden. Beschwerden liegen nicht vor. Kontrollen werden durch die jeweiligen Grundstücksverwalterinnen und -verwalter durchgeführt. Berlin, den 18. Mai 2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-14905 S18-14905 S18-14905 S18-14905 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – In Vertretung