Drucksache 18 / 14 906 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 26. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2018) zum Thema: Weiterbildungsmöglichkeiten in Berlin II und Antwort vom 18. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14906 vom 26. April 2018 über Weiterbildungsmöglichkeiten in Berlin II ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Nichtselbstständig Beschäftigte haben ein Recht auf einen jährlichen Bildungsurlaub. Bundesweit greift allerdings nur eine kleine Minderheit auf dieses Recht zurück. Wie sieht es in Berlin aus? (Bitte die Jahre 2008-2018 aufschlüsseln) a. Männer b. Frauen c. Männer mit einer körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigung d. Frauen mit einer körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigung e. Falls eine Statistik für c und d nicht geführt wird, wie will der Senat eventuelle Angebotsschwächen erkennen und Verbesserungsmöglichkeiten anstreben? Zu 1a und 1b: Für die Jahre 2008 - 2017 liegen folgende Angaben zur Inanspruchnahme von Bildungsurlaub in Berlin vor: Bei den Zahlen handelt es sich um von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales bewilligte Anträge nach dem Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG). Darüber hinaus gilt § 11 (1) BiUrlG, wonach alle beruflichen Veranstaltungen von öffentlichen und anerkannten Schulen, Volkshochschulen (VHS), Universitäten und Hochschulen per se anerkannt sind. Dafür sind keine Anträge zu stellen. Es liegen somit auch keine Teilnahmezahlen vor. Die Zahlen für das Jahr 2017 sind vorläufige Zahlen, da die Meldungen durch die Veranstalter noch nicht beendet sind. Da das Jahr 2018 noch nicht abgeschlossen ist, liegen auch hier noch keine Zahlen vor. 2 Jahr Teilnehmende insgesamt Männer Frauen 2008 7.498 3.074 4.424 2009 8.072 3.099 4.973 2010 9.834 3.438 6.396 2011 10.109 3.708 6.401 2012 11.063 4.917 6.686 2013 15.102 6.124 8.978 2014 14.441 6.422 8.019 2015 15.350 6.512 8.838 2016 14.825 6.100 8.725 2017 14.405 5.234 9.171 Datenstand: 09.05.2018 Zu 1c und 1d: Es werden keine statistischen Daten zu vorliegenden körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen der Teilnehmenden erfasst. Zu 1e: Ein Bedarf an Bildung und Weiterbildung besteht für behinderte wie für nicht behinderte Menschen ein Leben lang. Alle von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Soziales nach dem BiUrlG anerkannten Veranstaltungen stehen allen Berliner Beschäftigten offen, unabhängig davon, ob eine Behinderung vorliegt oder nicht. Die Veranstalter sind daran interessiert, für jede Teilnehmende/jeden Teilnehmenden eine individuelle Lösung für die jeweiligen Bedürfnisse zu finden. Darüber hinaus befindet sich unter dem breiten Kursangebot von jährlich mehreren Tausend nach dem BiUrlG anerkannten Veranstaltungen eine Vielzahl von Veranstaltungen, die sich direkt an Menschen mit Behinderungen wenden. 2. Wie zufrieden ist der Senat mit der aktuellen Inanspruchnahme des Bildungsurlaubes in Berlin? a. Welche Verbesserungskonzepte werden aktuell entwickelt für Menschen mit und ohne Beeinträchtigung? b. Wie versucht der Senat, das Thema Bildungsurlaub öffentlicher zu machen, so dass es von mehr Personen wahrgenommen wird? Zu 2a und 2b: Das BiUrlG ist ein fester Bestandteil der Bildungs- und Weiterbildungspolitik des Landes Berlin. Der Senat ist daher an einer starken Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs auf Freistellung für politische und berufliche Weiterbildung interessiert. Die zu verzeichnende positive Entwicklung bei der Inanspruchnahme wird deshalb ausdrücklich begrüßt. Um das Thema Bildungsurlaub öffentlicher zu machen, führte das Land Berlin bereits 2010 als erstes Bundesland die Spezialsoftware BiOn ein. Diese Software erleichtert den Veranstaltern die Antragstellung und stellt über das Suchmodul den Weiterbildungsinteressierten eine jeweils tagesaktuelle Liste aller anerkannten Veranstaltungen zur Verfügung. Siehe dazu www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel- 3/bildungsurlaub/suche/. Die hinterlegte Datenbank ist auch mit der Weiterbildungsdatenbank Berlin www.wdb-berlin.de verlinkt. Hier kann neben anderen Suchkriterien auch nach gemäß dem BiUrlG anerkannten Veranstaltungen gefiltert werden. Die für das Thema Bildungsurlaub zuständige Referentin informiert darüber hinaus im Rahmen von Bildungs- und Branchenmessen über das Recht auf Freistellung zur 3 beruflichen und politischen Weiterbildung. Auf Einladung wird darüber auch in Personalund Betriebsversammlungen informiert. 3. Die durchschnittliche Dauer einer Weiterbildung beträgt 182 Tage. Laut des Berliner Bildungsurlaubgesetzes stehen den Beschäftigten ab dem 25. Lebensjahr nur noch 10 Arbeitstage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren zur Verfügung. Wie beurteilt der Senat diese Aufteilung? a. Kann der Senat sich eine Erhöhung des Bildungsurlaubes von 5 auf 10 Tage pro Jahr vorstellen, um den Bürger bei der Weiterbildung etwas entgegenzukommen? Zu 3.: Die angegebene bundesdurchschnittliche Dauer von 182 Tagen bezieht sich auf eine Auswertung von Fortbildungskursen durch die WBS-Trainings AG. Die aufgezeigte Statistik beinhaltet auch langfristige Umschulungen. Eine Umschulung ist eine besondere Form der beruflichen Weiterbildung, bei der es nicht darum geht, bereits bestehende Kenntnisse zu vertiefen, sondern neue Kenntnisse für eine bisher nicht ausgeübte berufliche Tätigkeit zu erlangen. Diese Maßnahme der Weiterbildung ist in §1 Abs. 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in §§ 81-87 SGB III geregelt. Umschulungen haben auf Grund ihrer Zielsetzung eine wesentlich höhere Durchschnittsdauer als berufliche Weiter- und Fortbildungen. Umschulungen sind nach Nr. 1 (2) der angewandten Ausführungsvorschrift zum BiUrlG von der Anerkennung explizit ausgeschlossen. Es kommt also durch die fälschliche Einbeziehung von Umschulungen zu Verzerrungen der Statistik. Unabhängig davon ist es im Sinne des lebenslangen Lernens, Beschäftigten mehr Zeit für Weiterbildung einzuräumen. Um diesem Bedürfnis nachzukommen, setzt sich das Land Berlin u. a. im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) unter dem Stichwort „Qualifizierung 4.0“ auch für den stärkeren Einsatz von Langzeitkonten ein. 4. In der aktuellen Förderfibel 2017/18 ist zu entnehmen, dass es eine Vielzahl von ca. 100 verschiedenen Förderprogrammen in Berlin gibt. Wie stellt der Senat sicher, dass eine interessierte Person in diesem undurchsichtigen „Dschungel“ von Förderprogrammen das richtige Programm findet, ohne das die Person gefrustet wieder aufgibt und lieber alles selber bezahlt? Zu 4.: Zum einen können sich interessierte Personen an die in der aktuellen Förderfibel 2017/18 ausgewiesenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden. Darüber hinaus fördert die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im Rahmen ihres Fachkonzeptes Berliner Beratung zu Bildung und Beruf folgende sieben Bildungsberatungsstellen: Infothek beruflicher Wiedereinstieg www.infothek.goldnetz-berlin.org Jobassistenz Friedrichshain-Kreuzberg www.jobassistenz-berlin.de Jobassistenz Spandau www.jobassistenz-berlin.de Kontinuum e. V. www.kontinuum-berlin.de LernLaden Neukölln www.lernladen-neukoelln.de LernLaden Ostkreuz www.lernladen-ostkreuz.de LernLaden Pankow www.lernladen-pankow.de Alle interessierten Personen erhalten unabhängig von ihrer Lebenssituation eine qualitativ hochwertige Beratung zu Bildung und Beruf. Um dies sicherzustellen, ist die Berliner Bildungsberatung für alle zugänglich aufgrund der öffentlichen Finanzierung kostenfrei 4 trägerneutral, d. h. unabhängig von den Anbietenden der Weiterbildung auch ohne Terminvereinbarung möglich vertraulich und berücksichtigt persönliche Interessen, Lebensumstände und Ziele. Weitere Informations- und Beratungsmöglichkeiten bestehen bei der Berliner Weiterbildungsdatenbank, in der über 30.000 Angebote zur beruflichen Weiterbildung verfügbar sind. Darüber hinaus fördert die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung speziell für Frauen eine Vielzahl an Bildungsberatungseinrichtungen für Frauen, die berufliche Umstiege, Aufstiege oder Wiedereinstiege beabsichtigen. Siehe dazu: https://www.berlin.de/sen/frauen/arbeit/beruflichebildung/frauenberatungsstellen/artikel. 15646.php. Berlin, den 18. Mai 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-14906 S18-14906a