Drucksache 18 / 14 909 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Daniel Buchholz (SPD) vom 04. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2018) zum Thema: Spielhallen-Flut zerstört Kieze und Menschen (XVII): Wie dramatisch ist die Lage im Jahr 2018? und Antwort vom 18. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/4 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Daniel Buchholz (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 14 909 vom 04. Mai 2018 über Spielhallen-Flut zerstört Kieze und Menschen (XVII): Wie dramatisch ist die Lage im Jahr 2018? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Spielhallen und dort aufgestellte Geld-Gewinnspielgeräte („Glücksspiel-Automaten“) gab es in Berlin insgesamt und in den einzelnen Bezirken jeweils am Jahresende 2016 und 2017 (bitte getrennt angeben nach Erlaubnissen und Standorten)? Zu 1.: Die Anzahl der Spielhallenerlaubnisse und – standorte sowie der in Spielhallen aufgestellten Geldspielgeräte in den einzelnen Bezirken jeweils zum Jahresende sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Die Angaben basieren auf den Angaben der bezirklichen Ordnungsämter. Die Übersicht enthält auch diejenigen Bestandsspielhallen , die bereits vor dem Inkrafttreten des Spielhallengesetzes Berlin (02.06.2011) genehmigt wurden und aufgrund der laufenden Teilnahme am sog. Sonderverfahren nach dem Mindestabstandsumsetzungsgesetz Berlin derzeit noch erlaubt betrieben werden. 2/4 Bezirk Anzahl der Spielhallen -Erlaubnisse § 33 i Gewerbeordnung / § 2 Spielhallengesetz Berlin (ab 02.06.2011) Anzahl der Spielhallenstandorte § 33 i Gewerbeordnung / § 2 Spielhallengesetz Berlin (ab 02.06.2011) Anzahl der Geldspielgeräte in diesen Spielhallen 2017 2016 2017 2016 2017 2016 Mitte 124 127 87 90 971 995 Friedrichshain- Kreuzberg 50 51 40 41 394 402 Pankow 26 26 20 20 208 208 Charlottenburg- Wilmersdorf 53 61 36 41 414 483 Spandau 37 39 27 28 296 312 Steglitz-Zehlendorf 9 9 8 8 72 72 Tempelhof- Schöneberg 44 45 22 22 350 360 Neukölln 49 49 37 37 337 337 Treptow-Köpenick 12 15 9 12 96 120 Marzahn-Hellersdorf 33 35 24 26 256 272 Lichtenberg 10 10 8 8 80 80 Reinickendorf 29 30 14 15 223 230 Berlin insgesamt 476 497 332 348 3.697 3.871 2. Wie viele so genannte Café Casinos gab es in Berlin insgesamt und in den einzelnen Bezirken jeweils am Jahresende 2015, 2016 und 2017? Auf welcher Datenbasis beruht die Aussage der Berliner Polizei vom 27.04.2018 in einer Pressemitteilung „In Berlin existieren schätzungsweise 1.500 Café- Casinos.“? Zu 2.: Der Senat unterscheidet begrifflich zwischen echten (legalen) Gastronomiebetrieben (Gaststätten) und Scheingaststätten mit Geldspielgeräten (sog. Café-Casinos). Werden in einer Scheingaststätte Geldspielgeräte aufgestellt, liegt im Rechtssinne eine Spielhalle vor, für deren Betrieb es einer Spielhallenerlaubnis bedarf. Der Betrieb ohne Spielhallenerlaubnis ist illegal (unerlaubte Spielhalle). Ob im Einzelfall eine legale Gaststätte mit Geldspielgeräten oder eine illegale Scheingaststätte mit Geldspielgeräten vorliegt, bedarf einer Einzelfallprüfung. Zahlen über die Anzahl illegaler Betriebe liegen dementsprechend nicht vor. Die in der Pressemitteilung der Polizei Berlin vom 27. April 2018 angegebene Zahl von ca. 1.500 „Café-Casinos“ beruht auf einer Expertenschätzung des deliktisch zuständigen Fachkommissariats des Landeskriminalamtes Berlin. 3/4 3. Wie viele Geld-Gewinnspielgeräte gab es am Jahresende 2016 und 2017 in Berlin insgesamt an sonstigen Aufstellorten wie Gaststätten, Café Casinos oder Vereinslokalen? Zu 3.: An sonstigen Aufstellorten waren am 31.12.2016 6.871 und am 31.12.2017 6.745 Geldgewinnspielgeräte aufgestellt. 4. Wie hoch war in den Jahren 2016 und 2017 das Aufkommen aus der Vergnügungssteuer durch die Benutzung der Geld-Gewinnspielgeräte (bitte nach Aufstellorten unterteilen den Daten der Steuerverwaltung entsprechend)? Zu 4.: Das Aufkommen aus der Vergnügungsteuer betrug in 2016 43.412.242 EUR und in 2017 43.404.822 EUR. Das Aufkommen aus der Vergnügungsteuer kann nicht nach Aufstellorten unterteilt werden, da die Steuereinnahmen ausschließlich zur Steuerart „Vergnügungsteuer“ aufgezeichnet und unter der entsprechenden Buchungsstelle (Haushaltstitel) in den Kassenabschlüssen nachgewiesen werden. 5. Welche Einnahmen erwartet der Senat aus der Vergnügungssteuer in den Jahren 2018, 2019 und 2020, wenn das Verfahren zur Neuerteilung von Spielhallenerlaubnissen abgeschlossen ist und die Zahl der Glücksspiel-Automaten in Gaststätten etc. von drei auf zwei reduziert werden muss? Zu 5.: Im Haushaltsplan 2018/2019 ist die Einnahmeerwartung für die Vergnügungsteuer auf 43 Mio. Euro festgelegt. Ein möglicher Rückgang der Einnahmen aufgrund Umsetzung des Spielhallengesetzes ist hierbei noch nicht berücksichtigt. Das Verfahren der Neuerteilung von Spielhallenerlaubnissen ist noch nicht abgeschlossen. Daher liegen keine Erkenntnisse über die künftige Anzahl der steuerpflichtigen Spielhallenbetreiber vor. Die Reduzierung der Geldgewinnspielgeräte an sonstigen Aufstellorten von drei auf zwei tritt erst zum 10.11.2019 in Kraft. Der Umfang der künftigen Minderung des Gerätebestandes und der daraus resultierenden Minderung des Vergnügungsteueraufkommens kann aktuell nicht bestimmt werden, da nicht bekannt ist, ob bisher durchgängig die Höchstzahl von drei Geräten aufgestellt ist. 6. Wie viele Menschen sind in Berlin aktuell krankhaft spielsüchtig oder zeigen ein problematisches Spielverhalten? Welche neueren Entwicklungen wurden diesbezüglich seit Anfang des vergangenen Jahres beobachtet? Zu 6.: Die Anzahl der Menschen in Berlin mit problematischem bzw. pathologischem Glücksspielverhalten ist dem Senat nicht bekannt. Bei der letzten bundesweiten Repräsentativerhebung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus dem Jahr 2017 wurde festgestellt, dass schätzungsweise 506.000 Personen ein proble- 4/4 matisches oder pathologisches Glücksspielverhalten aufweisen (0,87 % der 16- bis 70-jährigen Bevölkerung). 7. Welche neuen oder zusätzlichen Maßnahmen ergreift der Senat im laufenden und nächsten Haushaltsjahr zur Bekämpfung von Glücksspielsucht und welche werden ggf. fortgesetzt, insbesondere in Bezug auf Prävention, Hilfsangebote und wissenschaftliche Begleitforschung sowie speziell zugunsten von Kindern und Jugendlichen? Zu 7.: Eine Fortführung der bisherigen Leistungen bzw. Maßnahmen - auch für Kinder und Jugendliche - ist in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 sichergestellt. Im Einzelnen wird hierzu inhaltlich insbesondere auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18 / 10 415 verwiesen. Zusätzlich wurde in 2018 ein Pilotprojekt begonnen, welches durch den Senat sowie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gefördert wird. Es handelt sich dabei um ein Frühinterventionsprojekt für Personen mit Einwanderungsgeschichte und einer Glücksspielproblematik, das in Kooperation der pad gGmbH und des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V. durchgeführt wird. Ziel des Projekts ist es, diese besondere Risikogruppe durch aufsuchende Arbeit früher und möglichst vor Verfestigung einer Suchtentwicklung zu erreichen und in Hilfen zu vermitteln. Auch das soziale Umfeld wird adressiert. Berlin, den 18. Mai 2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-14909 S18-14909