Drucksache 18 / 14 913 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tobias Schulze (LINKE) vom 04. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2018) zum Thema: Einsatz mobiler Videotechnik durch die Polizei auf dem Leopoldplatz und Antwort vom 15. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tobias Schulze (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14913 vom 04. Mai 2018 übern Einsatz mobiler Videotechnik durch die Polizei Berlin auf dem Leopoldplatz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchen Zeiträumen wurde ein mobiler Videowagen auf dem Leopoldplatz eingesetzt? 2. Zu welchen Tageszeiten wurde der Videowagen eingesetzt und aus welchem Grund wurden diese Zeiten gewählt? Zu 1. und 2.: Die Zeiträume, in denen ein Videoanhänger auf dem Leopoldplatz im Einsatz war, sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Einsatzzeiten orientieren sich an den Tatzeiten zu den am Leopoldplatz vorherrschenden Deliktsfeldern, vorwiegend der Betäubungsmittelkriminalität und des Taschendiebstahls. Einsatztag Einsatzzeit 1. 04.01.2018 17:30 – 18:30 Uhr 2. 31.01.2018 12:45 – 16:00 Uhr 3. 08.02.2018 16:00 – 22:00 Uhr 4. 14.02.2018 16:15 – 19:00 Uhr 5. 14.03.2018 14:30 – 18:00 Uhr 6. 16.03.2018 13:00 – 17:00 Uhr 7. 26.03.2018 17:00 – 19:00 Uhr 8. 29.03.2018 14:00 – 18:30 Uhr 9. 11.04.2018 15:45 – 18:00 Uhr 10. 19.04.2018 15:00 – 18:30 Uhr 11. 25.04.2018 15:40 – 18:00 Uhr 12. 26.04.2018 13:30 – 17:00 Uhr Quelle: Polizeiliches Landessystem für Information-, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS), Stand: 8. Mai 2018 3. Wurden die Anwohner*innen über diesen Einsatz informiert? Wenn ja, wie? Zu 3.: Sofern ein mobiler Videoanhänger Bestandteil polizeilicher Einsatzmaßnahmen ist, werden zu Beginn des Einsatzes im umliegenden Einsatzraum Hinweisschilder mit Seite 2 von 3 Piktogrammen angebracht, die zum Einsatzende wieder entfernt werden. Auch an dem im Bereich des Leopoldplatzes gut erkennbaren Videoanhänger selbst befindet sich eine solche Kennzeichnung. 4. Wurde der Wagen auf dem privaten oder auf dem öffentlichen Teil des Platzes aufgestellt? Zu 4.: Die Videoanhänger wurden sowohl auf dem privaten als auch auf dem öffentlichen Teil des Platzes aufgestellt. 5. Wenn der Wagen auf dem privaten Teil des Leopoldplatzes platziert wurde, wer hat dafür eine Erlaubnis erteilt? Zu 5.: Durch die Evangelische Kirchengemeinde der Neuen Nazarethkirche wurde eine Aufstellgenehmigung erteilt. 6. Wann wird der Test mit dem Videowagen abgeschlossen sein? Zu 6.: Derzeit wird geprüft, ob die bislang gewonnenen Erkenntnisse hinsichtlich der in Erprobung befindlichen Videotechnik als Informationsbasis für eine Evaluation ausreichend sind, so dass eine valide Auskunft zu dieser Frage nicht möglich ist. 7. Welches konkrete Einsatzziel wird mit diesem Test verfolgt? 8. Wie wird dieser Einsatz ausgewertet? Werden dabei die zivilgesellschaftlichen Akteure, die sich um den Leopoldplatz kümmern, einbezogen? Zu 7. und 8.: Kern des Probelaufs ist, die grundsätzliche Geeignetheit der beschafften Technik als Einsatzmittel der Polizei Berlin zu prüfen. Eine dahingehende Evaluation erfolgt durch die Polizei Berlin. 9. Wie werden die erhobenen Daten gespeichert, verarbeitet und wann werden sie gelöscht? Zu 9.: Bildaufzeichnungen finden ausschließlich vor Ort auf der in den Videoanhängern verbauten Servertechnik statt. Gemäß § 24 Abs. 2 ASOG Bln sind Bildaufzeichnungen sowie daraus gewonnene personenbezogene Daten spätestens zwei Monate nach der Datenerhebung zu löschen oder zu vernichten. Davon ausgenommen sind Bildaufzeichnungen, die zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten benötigt werden oder bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person künftig Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird. Solche Aufnahmen können zweckändernd genutzt werden und unterliegen insofern den Aufbewahrungs- und Löschfristen der Strafprozessordnung (StPO). 10. Welche weiteren polizeilichen Maßnahmen wurden im Zusammenhang mit dem Einsatz des Videowagens im Bereich Leopoldplatz durchgeführt? Seite 3 von 3 Zu 10.: Hierzu zählen beispielsweise Präsenzmaßnahmen wie Fußstreifen, Haltepunkte im Funkwageneinsatzdienst oder Lokalkontrollen. 11. Wie viele Polizist*innen werden bei den Maßnahmen mit mobiler Videotechnik am Leopoldplatz eingesetzt? Sind darunter auch zivile Beamte? Zu 11.: Da sich sämtliche Einsatzanlässe unter Einbindung der mobilen Videotechnik aus verschiedenen polizeilichen Maßnahmen zusammensetzen, kann mangels statistischer Erfassung im Sinne der Fragestellung keine Auskunft erfolgen. Dies gilt ebenso für den Einsatz von Polizeidienstkräften in bürgerlicher Kleidung. Ungeachtet dessen werden diese im Falle eines Einsatzes genau wie uniformierte Dienstkräfte im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Verfolgung von Straftaten tätig. Berlin, den 15. Mai 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-14913 S18-14913