Drucksache 18 / 14 927 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 03. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2018) zum Thema: Was würde eine vollständige Besoldungsanpassung den Berliner Haushalt kosten? und Antwort vom 21. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14 927 vom 03. Mai 2018 über Was würde eine vollständige Besoldungsanpassung den Berliner Haushalt kosten? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Der DGB veröffentlichte kürzlich seinen DGB-Besoldungsbericht 2018. Dazu führte er aus: „„Öffentlicher Dienst: “Besoldungspolitik nach Kassenlage“ – Große Unterschiede zwischen den Bundesländern Gleiche Tätigkeit, anderes Bundesland: Das kann bei Beamtinnen und Beamten einen Unterschied von mehreren Tausend Euro im Jahr ausmachen. “Mit ihrer Besoldungspolitik nach Kassenlage nehmen Bund und Länder in Kauf, dass der öffentliche Dienst im Wettbewerb um Fachkräfte oft nicht mehr konkurrenzfähig ist“, kritisiert DGB-Vize Elke Hannack. [H.d.V.]“ 1 1. Was würde es den Haushalt des Landes Berlins und seiner Bezirke jährlich kosten, eine Besoldungsanpassung auf Bundesdurchschnitt vorzunehmen? (Bitte Auflistung jährlich von 2019 – 2030 nach aktueller Personal- Entwicklungsstrategie!) Zu 1.: Das Land Berlin hat es sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2021 seine Besoldung auf das Niveau des Durchschnitts der übrigen Bundesländer anzuheben. Für die Jahre 2019 – 2021 ist daher vorgesehen, in Berlin eine Anpassung in Höhe von 1,1 Prozentpunkten über dem Anpassungsdurchschnitt der übrigen Bundesländer vornehmen und den Anpassungszeitpunkt in folgende Schritte zu staffeln: 2019 – Anpassung zum 01.04.2019, 2020 – Anpassung zum 01.02.2020, 2021 – Anpassung zum 01.01.20212 Neben den prozentualen Besoldungserhöhungen kann durch die Einführung beziehungsweise die Erhöhung der allgemeinen Stellenzulage sowie durch eine Erhöhung der Sonderzahlung der im Vergleich zu höheren Besoldungsgruppen größeren Differenz der Besoldung des Landes Berlin in den 1 DGB, Pressemitteilung, 25.04.18, 25.04.2018, DGB-Besoldungsreport 2018, Öffentlicher Dienst: “Besoldungspolitik nach Kassenlage“; http://www.dgb.de/wieviel-verdienen-beamte-laender-besoldung-dgbbesoldungsreport -2018 2 Wenn der Durchschnitt der Bundesländer bei März bleibt, reicht das über eine Anpassung hinaus. 2 unteren Besoldungsgruppen zum Besoldungsdurchschnitt der Länder effektiv entgegengewirkt werden . Auf der Grundlage des Quervergleiches der Länder und des Bundes der Jahresbruttobesoldung für das Jahr 2017, bestehend aus dem Grundgehalt der Endstufe, allgemeiner Stellenzulage /Strukturzulage, Einmalzahlung und Sonderzahlungen (Stand Dezember 2017), beträgt der Abstand vom Land Berlin zum Bundesdurchschnitt 5,41 %. Da eine einprozentige Anpassung der Bezüge der Besoldungs- und Versorgungsempfänger das Land Berlin rund 45 Millionen Euro kostet, würde eine Besoldungs- und Versorgungsanpassung an den Bundesdurchschnitt der Bundesländer derzeit rund 243,45 Millionen Euro pro Jahr kosten. Da nicht bekannt ist, in welcher Höhe der Bund und die übrigen Bundesländer ab 2019 anpassen werden, sind Aussagen zu der Entwicklung der Anpassungszeitpunkte und Anpassungshöhe für die Jahre 2019 – 2030 nicht möglich. In jedem Fall wird das Land Berlin die Besoldungs- und Versorgungsanpassung entsprechend der Regelung des § 14 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG ÜF Bln.) vom 21. Juni 2011 vornehmen, wonach die Anpassung der Besoldung „entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse […]“ zu erfolgen hat. Darüber hinaus werden die zukünftigen Besoldungsanpassungen im Land Berlin im Lichte der Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 (Aktenzeichen: 2 BvL 17/09) und 17. November 2015 (Aktenzeichen: 2 BvL 19/09) hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation erfolgen. 2. Was würde es den Haushalt des Landes Berlins und seiner Bezirke jährlich kosten, eine Besoldungsanpassung auf Brandenburger Niveau vorzunehmen? (Bitte Auflistung jährlich von 2019 – 2030 nach aktueller Personal- Entwicklungsstrategie!) Zu 2.: Auf der Grundlage des Quervergleiches der Länder und des Bundes der Jahresbruttobesoldung für das Jahr 2017, bestehend aus dem Grundgehalt der Endstufe, allgemeiner Stellenzulage /Strukturzulage, Einmalzahlung und Sonderzahlungen (Stand Dezember 2017), beträgt der Abstand vom Land Berlin zum Land Brandenburg 5,14 %. Eine Besoldungs- und Versorgungsanpassung würde den Berliner Haushalt derzeit 231,30 Millionen Euro pro Jahr kosten. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen. 3. Was würde es den Haushalt des Landes Berlins und seiner Bezirke jährlich kosten, eine Besoldungsanpassung auf Bundes-Niveau vorzunehmen? (Bitte Auflistung jährlich von 2019 – 2030 nach aktueller Personal- Entwicklungsstrategie!) Zu 3.: Auf der Grundlage des Quervergleiches der Länder und des Bundes der Jahresbruttobesoldung für das Jahr 2017, bestehend aus dem Grundgehalt der Endstufe, allgemeiner Stellenzulage /Strukturzulage, Einmalzahlung und Sonderzahlungen (Stand Dezember 2017), beträgt der Abstand vom Land Berlin zum Bund 10,71 %. Eine Besoldungs- und Versorgungsanpassung würde den Berliner Haushalt derzeit 481,95 Millionen Euro pro Jahr kosten. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen. 3 4. Was würde es den Haushalt des Landes Berlins und seiner Bezirke jährlich kosten, eine Besoldungsanpassung auf das Niveau von Bayern vorzunehmen? (Bitte Auflistung jährlich von 2019 – 2030 nach aktueller Personal- Entwicklungsstrategie!) Zu 4.: Auf der Grundlage des Quervergleiches der Länder und des Bundes der Jahresbruttobesoldung für das Jahr 2017, bestehend aus dem Grundgehalt der Endstufe, allgemeiner Stellenzulage /Strukturzulage, Einmalzahlung und Sonderzahlungen (Stand Dezember 2017), beträgt der Abstand vom Land Berlin zum Land Bayern 12,30 %. Eine Besoldungs- und Versorgungsanpassung würde den Berliner Haushalt derzeit 553,50 Millionen Euro pro Jahr kosten. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen. 5. Welche Auswirkungen hätten die in Frage 1-4 jeweils erfragten Anpassungen a) auf die Generationenbilanz von Berlin? Zu 5. a): Eine sog. Generationenbilanz ist weder eindeutig methodisch definiert, noch den Ländern als Pflicht für ihre Haushaltsplanung gesetzlich vorgeschrieben. Berlin erstellt vor diesem Hintergrund keine Generationenbilanz. Aussagen über die möglichen Auswirkungen der Besoldungsanpassungen auf die Generationenbilanz sind dem Senat daher nicht möglich. b) auf die Höhe der Pensionsrückstellungen des Landes Berlin? (Bitte Auflistung jährlich von 2019 – 2030 nach aktueller Personal-Entwicklungsstrategie!) Zu 5. b): Keine. In der Zeit vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2017 wurden die Anpassungen der Besoldung nach § 14a Absatz 2 Satz 1 BBesG ÜF Bln vermindert. Der Unterschiedsbetrag gegenüber der nicht nach Satz 1 verminderten Anpassung wurde nach Satz 2 dieser Norm dem Sondervermögen "Versorgungsrücklage des Landes Berlin" zugeführt. Nach § 7 Satz 1 des Gesetzes über eine Versorgungsrücklage des Landes Berlin (VersRücklG) erfolgen für den Bereich des Landes Berlin über die Zuführungen nach § 14a Absatz 2 des BBesG ÜF Bln hinaus ab dem 1. Januar 2018 bis zum Beginn der ersten Entnahme weitere Zuführungen zum Sondervermögen. Nach Satz 2 sollen die Beträge dieser Zuführungen jährlich mindestens in Höhe der im Jahre 2017 erreichten Zuführungsbeträge erfolgen. Eine zukünftige Anpassung der Besoldung nach § 14 Absatz 1 BBesG ÜF Bln führt daher nicht automatisch zu einer Erhöhung der Zuführung in das Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Berlin“. Berlin, den 21. Mai 2018 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen S18-14927 S18-14927a