Drucksache 18 / 14 933 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 01. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2018) zum Thema: 01. Mai 2018 - Resultate und Antwort vom 18. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14933 vom 01. Mai 2018 über 01. Mai 2018 – Resultate ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend an entsprechender Stelle wiedergegeben. 1. Wie viele Berliner Polizeibeamte sind vom 30.04.2018 bis 02.05.2018 im Einsatz verletzt worden? Welcher Art sind diese Verletzungen? Zu 1.: Im Rahmen des Polizeieinsatzes zur Walpurgisnacht (30.04./01.05.2018) wurden keine Dienstkräfte der Polizei Berlin verletzt. Während der Einsatzlage am 1. Mai (01.05./02.05.2018) verletzten sich 2 Polizeibeamtinnen und 17 Polizeibeamte wie folgt: 4 x Prellung Kopfbereich 3 x Prellung Wade 2 x Prellung Schulter 2 x Prellung Hand 1 x Leistenzerrung 2 x Knalltrauma durch pyrotechnischen Gegenstand 1x Zerrung Bauchmuskulatur 1x Rötung und Schwellung Jochbein 1x Hautabschürfung Ellenbogen 2x Hautabschürfung Hand. 2. Soweit Verletzungen auf Fremdeinwirkung zurückzuführen sind, in wie vielen dieser Fälle sind Ermittlungsverfahren wegen welches Straftatbestandes eingeleitet worden? Seite 2 von 3 Zu 2.: Die 19 entstandenen Verletzungen der Berliner Polizeidienstkräfte beruhen ausnahmslos auf Fremdeinwirkungen. In allen Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, denen folgende Delikte zugrunde liegen: - Verdacht des Landfriedensbruches - Verdacht des schweren Landfriedensbruches - Verdacht der Körperverletzung - Verdacht der gefährlichen Körperverletzung - Verdacht der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz - Verdacht des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und - Verdacht der versuchten Gefangenenbefreiung. 3. Welche Kosten sind dem Land Berlin - bitte gegebenenfalls Näherungswerte angeben - für die Einsätze von Polizei und Feuerwehr nebst Rettungsdiensten und der BSR im Zusammenhang mit der Veranstaltung "Myfest 2018" entstanden? 5. Welche Kosten sind dem Land Berlin - bitte gegebenenfalls Näherungswerte angeben - für die Einsätze von Polizei und Feuerwehr nebst Rettungsdiensten im Zusammenhang mit der Veranstaltung "MaiGörli" entstanden? Zu 3. und 5.: Die Ausgaben für Polizeieinsätze sind grundsätzlich durch die im Haushalt der Polizei Berlin eingestellten Haushaltsmittel gedeckt und werden nicht gesondert erhoben. Die Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen sind bisher weder von der Bundespolizei noch von den Polizeien der anderen Bundesländer geltend gemacht worden und sind daher noch nicht bezifferbar. Die Abrechnung von Feuerwehreinsätzen gemäß der Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung (FwBenGebO) erfolgt nicht im Zusammenhang mit einer Veranstaltung. Auch wird keine Statistik darüber erhoben, wie viele bzw. welche Einsätze im Rahmen einer Veranstaltung anfallen. Daher ist eine Zuordnung von einzelnen Einsätzen, die konkret der jeweiligen Veranstaltung zuzurechnen sind, nicht möglich. Einsätze werden, so sie denn entstehen, im Rahmen der FwBenGebO mit den gesetzlichen Krankenkassen oder den privat krankenversicherten Leistungsnehmern (Notfallrettung) bzw. den Leistungsnehmern oder deren Versicherungen (Technische Hilfeleistung bzw. Kostenersatz) abgerechnet. Die BSR teilt hierzu mit: „Im Zusammenhang mit dem 1. Mai musste die BSR keine Ersatzvornahmen im Auftrag der Polizei vornehmen. Die Reinigung von erhöhtem Müllaufkommen im Bereich der Veranstaltungsorte wurde im Rahmen der regulären Reinigungstätigkeit vorgenommen. Die Kosten werden daher nicht gesondert ausgewiesen.“ 4. Wer ist Veranstalter des "Myfest 2018"? Inwieweit wird dieser an den Einsatzkosten beteiligt? Seite 3 von 3 Zu 4.: Es gab zum Themenbereich „Myfest“ drei Versammlungen mit jeweils drei Einzelanmeldern - darunter fallen das „Myfest“ unter dem Motto „Toleranz und Meinungsfreiheit“ im Bereich Oranienstraße und Oranienplatz, das „Myfest e.V.“ unter dem Motto „Hand in Hand“ im Bereich Mariannenplatz (Straßenland) sowie das "1. Maifest der LINKEN" im Bereich Mariannenplatz (Grünanlage). Diese Versammlungen fallen unter den Schutz von Artikel 8 des Grundgesetzes und Artikel 26 der Verfassung von Berlin; eine Beteiligung an Einsatzkosten scheidet daher aus. 6. Wer ist Veranstalter des "MaiGörli"? Inwieweit wird dieser an den Einsatzkosten beteiligt? Zu 6.: Die Veranstalterin für die Bühnen im Görlitzer Park war die Firma City TV GmbH. Angemeldet war die Veranstaltung durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Eine Beteiligung an den Einsatzkosten ist – wie bei anderen Veranstaltungen auch – nicht vorgesehen. Berlin, den 18. Mai 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-14933 S18-14933