Drucksache 18 / 14 935 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 01. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2018) zum Thema: Gesundheitsbelastungen auf Schießständen und Antwort vom 18. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14935 vom 1. Mai 2018 über Gesundheitsbelastungen auf Schießständen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche der folgenden Stoffe werden oder wurden ab dem Jahr 2000 bis heute nach Kenntnis des Senats auf den Schießständen der Berliner Polizei freigesetzt? In welcher Konzentration? a) Blei – im Anzündsatz und im Projektil b) Antimon – im Anzündsatz c) Arsen – findet bei Messingherstellung Verwendung (Hülsen) d) Barium – im Anzündsatz e) Zinn f) Zink g) Titan h) Quecksilber - im Anzündsatz i) Kupfer j) CO² k) Mangan – in der Bodenschlacke Halle 7 ? l) Nitrosegase Zu 1.: Aus Gründen des Arbeitsschutzes wurden in den polizeieigenen Schießanlagen (Kruppstraße 2, Haus 14; Charlottenburger Chaussee 67, Haus 18/3 und Haus 4; Bernauer Straße 171, Gebäude Hallen 5, 7 und 8) Expositionsmessungen für relevante bzw. gegebenenfalls relevante Stoffe durchgeführt. Die jeweils gemessenen Werte sind entsprechenden – sehr umfangreichen - Prüfberichten zu entnehmen , die Ihnen in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden können. 2. Erachtet der Senat einen dieser Stoffe - wenn ja welchen und in welcher Dosierung - als potentiell gesundheitsschädlich? Seite 2 von 3 Zu 2.: Jeder dieser Stoffe ist bei zu hoher Konzentration gesundheitsschädlich. Der Einschätzung einer Gefahr dienen Expositions- und Arbeitsplatzgrenzwerte. Für die Atemluft gelten zurzeit folgende Grenz- bzw. Richtwerte: chem. Element oder Verbindung Grenzwert oder Richtwert in der Luft a) Blei 0,1 mg/m³ b) Antimon 0,5 mg/m³ c) Arsen 0,1 mg/m³ d) Barium 0,72 mg/m³ e) Zinn 2 mg/m³ f) Zink 2 mg/m³ g) Titan 8 mg/m³ h) Quecksilber 0,02 mg/m³ i) Kupfer 0,01 mg/m³ (Alveolengängiger Staub) j) CO2 9100 mg/m³ k) Mangan 0,02 mg/m³ (Alveolengängiger Staub) l) Nitrose Gase 2,5 mg/m³ Stickstoffmonoxid 0,95 mg/m³ Stickstoffdioxid 3. Falls ja, wann hat der Senat auf welchem Wege im Rahmen seiner Fürsorgepflicht sichergestellt, dass die Gesundheit der Polizeibeamten nicht beeinträchtigt wird? Zu 3.: Zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der auf den Schießanlagen eingesetzten Dienstkräfte wurden bislang folgende Maßnahmen ergriffen: • seit November 2011 Bewertung der vorhandenen Raumschießanlagen durch Schießstandsachverständige der Landeskoordination Schießstätten (LaKoS) in Bezug auf den Stand der Technik, • ab 2012 Schließung von Schießanlagen, deren Lüftungstechnik, Bauart oder Bauund Dämmstoffe nicht den Schießstandrichtlinien entsprachen bzw. bei denen nach entsprechender Gefährdungsbeurteilung ein gesundheitliches Risiko für die Polizeikräfte nicht ausgeschlossen werden konnte, • im Jahr 2013 Einführung schadstoffarmer Munition (Greenrange) im Standardkaliber 9 x 19mm, • ab 2016 Expositionsmessungen unter Realbedingungen, • im Jahr 2017 Einführung von CO Gaswarngeräten für das Training im DEVA Schießstand in Wannsee zur Anzeige einer Exposition gegenüber Pulver-dampf, • ab Februar 2017 Austausch der Dämmung und Installation von Bewässerungsmöglichkeiten für die Schießbahnsohle (Sand) in Wannsee, • im Jahr 2017 Test, Beschaffung und Anweisung zur Nutzung von sog. Schießpritschen zum Liegendschießen und Unterlegematten für das Training in knieender Haltung, • Anweisung für das Tragen von Handschuhen zum Hülsensammeln (Schießstandordnung ), • Anschaffung von Spezial-Staubsaugern für die Reinigung von Treibladungspulverresten , Seite 3 von 3 • Anweisung zur regelmäßigen Befeuchtung der Schießbahnsohle Anlage Bernauer Str. Halle 8 und der Schießbahnsohle der Schießstätte DEVA Wannsee. Des Weiteren wird hierzu auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13825 vom 19. März 2018 verwiesen. Berlin, den 18. Mai 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-14935 S18-14935a