Drucksache 18 / 14 938 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 01. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2018) zum Thema: Kraftfahrzeuge der Feuerwehr III und Antwort vom 18. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14 938 vom 01. Mai 2018 über Kraftfahrzeuge der Feuerwehr II Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Aussonderungskriterien für Kraftfahrzeuge bei der Berliner Feuerwehr - sortiert nach den einzelnen Fahrzeugarten - sind aktuell gültig? Wie lauten diese im Wortlaut? Zu 1.: Für die bei der Berliner Feuerwehr verwendeten Fahrzeugtypen gibt es unterschiedliche vorgesehene Nutzungsdauern (vN). In der nachfolgenden Tabelle sind diese dem Fahrzeugtyp entsprechend dargestellt. Fahrzeugtypen Kurzbezeichnung vN Einsatzleitwagen (ELW) ELW 1 (LBD) 8 ELW 1 A, B, C 8 ELW 1 Erkunder 10 ELW 3 15 Kommandowagen (HIO) 10 PKW 10 Fernmeldefahrzeug FMeW (Fernmeldewagen) 8 FuMW (Funkmeldewagen) 8 Hubrettungsfahrzeug DLK 23-12 (Drehleiter mit Korb) 14 DLK 37 14 TM 50 (Teleskopmast 50m) 15 Katastrophenschutzfahrzeug GW-SAN KatS Bund (Gerätewagen Sanität Katastrophenschutz) 15 Kranfahrzeug FwK (Feuerwehrkranwagen) 15 Lastkraftwagen LKW 1 6 LKW 2 10 LKW 3 12 Löschfahrzeug (LF) LF 20 KatS Land 14 Seite 2 von 3 LHF 10/5 (Löschhilfsfahrzeug) 14 LHF 16 14 LHF 20/12 CAFS 14 LHF 20/8 14 TLF 16/24 (Tanklöschfahrzeug) 16 TLF 20/24 16 TLF 20/24 CAFS 16 TLF 24/50 16 TLF 24/50 CAFS 16 TroLF 2000 (Trockenlöschfahrzeug) 16 Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) MTF 1 10 MTF 3 10 Rettungswagen BettentransportW 15 FRF (First-Responder-Fahrzeug) 10 IBTW (Intensiv- Betten- Transportwagen) 15 NEF (Notarzteinsatzfahrzeug) 6 RTW (Rettungswagen) 8 Rüstwagen (RW) und Gerätewagen (GW) GW-Geräteprüfung 15 GW-Höhenrettung 15 GW-Meß 10 GW-SAN Land 18 GW-Wasser 15 KLEF (Kleineinsatzfahrzeug) 10 RW 3 15 Sonderkraftfahrzeug Infomobil (ausgesondertes LHF) ohne Angabe Sattelzugmaschine Mobile Atemschutzstrecke 15 Saugwagen 15 Abrollbehälter versch. Ausführungen 20 Wechselladerfahrzeug 12 Wirtschaftsfahrzeug Aktenwagen 4 Wäschewagen 10 Aussonderungskriterien, die auf einen speziellen Fahrzeugtypen abzielen, gibt es nicht. Grundsätzliche Praxis ist, dass die Fahrzeuge der Berliner Feuerwehr über die vorgesehene Nutzungsdauer hinaus verwendet werden, weil die zur Verfügung stehenden Investitionsmittel Ersatzbeschaffungen nicht in vollumfänglichen Maße zuließen. Seitens der Berliner Feuerwehr sind folgende Aussonderungskriterien definiert: 1. Ersatzteilbeschaffung ist unwirtschaftlich oder nicht mehr möglich. 2. Karosserie- und Aufbauschäden infolge von Korrosion, die nicht mehr mit einem vertretbaren Zeitansatz instandgesetzt werden können. 3. Probleme im Bereich des Antriebs, die eine Instandsetzung unwirtschaftlich erscheinen lassen. Seite 3 von 3 Es ist im Wesentlichen festzuhalten, dass Feuerwehrfahrzeuge Sonderfahrzeuge sind, welche im Gesamtfahrzeugmarkt nur einen Nischensektor darstellen. Nach 12 Jahren erlischt für den Hersteller die Ersatzteilversorgungspflicht. Für den Speditionssektor und für Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse kann über Drittanbieter häufig eine Ersatzteilversorgung gewährleistet werden. Für Sonderfahrzeuge ist dies nicht der Fall. Spezialersatzteile müssen daher umständlich zum Teil aus dem Ausland besorgt, oder zu erheblichen Mehrkosten für die Berliner Feuerwehr im Rahmen einer Sonderanfertigung hergestellt werden. Ferner verfügt die Berliner Feuerwehr über Fahrzeuge, die der Bund 1994, 1995 und 1997 dem Land Berlin für Aufgaben des Katastrophenschutzes zur Verfügung gestellt hat. Die Fahrzeuge unterstehen in Fragen der Reparaturen dem Bund, weshalb hier keine Vergleiche hinsichtlich der Nutzungsdauer gezogen werden dürfen. 2. Sind diese seit dem 01.01.2010 verändert worden und wenn ja, wann und wie konkret? Zu 2.: Nein, diese Kriterien sind seit dem 1. Januar 2010 unverändert. 3. Wie sind die jeweiligen Auslastungsquoten der einzelnen Fahrzeugarten? (bitte sortiert nach den jeweiligen Wachen) Zu 3.: Eine statistische Erhebung über die Auslastung einzelner Fahrzeugarten erfolgt bei der Berliner Feuerwehr nicht. Es wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/ 13054 vom 04. Januar 2018 verwiesen, in der die überwiegende Anzahl der Kraftfahrzeuge der Berlin Feuerwehr mit Alter und Kilometerstand aufgelistet wurden. Daraus lässt sich die durchschnittliche jährliche Laufleistung je Fahrzeug ableiten. Berlin, den 18. Mai 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-14938 S18-14938