Drucksache 18 / 14 947 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 05. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2018) zum Thema: Buckower Felder: Lieber Siedlung für alle statt MUFs und Antwort vom 17. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Susanna Kahlefeld (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14 947 vom 05. Mai 2018 über Buckower Felder: Lieber Siedlung für alle statt MUFs Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Die Buckower Felder sind laut Senatsbeschluss vom 27.3.2018 als kleinerer Standort für MUFs vorgesehen. Wie sind sie in die Planungen des dort entstehenden neuen Stadtquartiers integriert? Wo werden sie stehen? Antwort zu 1: Die Integration der Unterbringung von Geflüchteten befindet sich noch in der Klärung. Angestrebt wird, dass hier im Rahmen der vorgesehenen städtebaulichen Entwicklung Wohnungen bzw. Wohngebäude entstehen sollen, die im erforderlichen Umfang an das LAF vermietet werden. Frage 2: Geplant ist auf den Buckower Feldern ein autoarmes Quartier mit Freiräumen und guter sozialer Mischung (50 % der rund 900 Wohneinheiten sollen für einen Mietpreis von 6,50 € pro Quadratmeter angeboten werden), Nachbarschaftsmanagement, Kita und verkehrlicher Anbindung: Sind die zukünftigen Bewohner*innen der MUFs darin eingerechnet? Antwort zu 2: Die Anzahl der Wohnungen ergibt sich aus der künftig zulässigen Geschossfläche. Bei der derzeit vorgesehenen Geschossfläche ergeben sich rechnerisch rd. 900 Wohnungen. Die tatsächliche Anzahl ist abhängig von den späteren Wohnungsgrößen. 2 Eine deutliche Erhöhung der Geschossfläche wird als städtebaulich nicht verträglich eingestuft. Insofern sind die Wohnungen für Geflüchtete in der Gesamtwohnungszahl enthalten. Frage 3: Warum wird, statt MUFs für Geflüchtete zu errichten, nicht die Zahl der Wohneinheiten im unteren Preissegment für diese Personengruppe erhöht? Antwort zu 3: Einen Teil der künftig entstehenden Wohnungen im Zuge der Aufgabe des bestehenden Tempohomes für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen (Anmietung durch das LAF) ist eine Option, die auch seitens des Senates verfolgt wird. Eine Erhöhung des Anteils geförderter Wohnungen auf über 50% ist – auch aufgrund der konkreten Situation im Umfeld des Plangebietes – nicht vorgesehen. Berlin, den 17.05.2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-14947 S18-14947a