Drucksache 18 / 14 952 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina König (SPD) vom 04. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2018) zum Thema: Ausbau der Kapazitäten von Kindertagespflegepersonen und Antwort vom 17. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Bettina König (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14 952 vom 04. Mai 2018 über Ausbau der Kapazitäten von Kindertagespflegepersonen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Wie hat sich die Anzahl der Kindertagespflegepersonen mit jeweils welcher angebotenen Platzzahl in den Jahren 2013 bis einschließlich April 2018 in Berlin entwickelt? Bitte nach den einzelnen Bezirken und den unterschiedlichen Altersgruppen (0-3 Jahre, 4-5 Jahre) aufschlüsseln. Zu 1.: Nachdem die Anzahl der Tagespflegepersonen in den letzten Jahren rückläufig war, stieg sie im vergangenen Jahr wieder an. Das Ausscheiden von Tagespflegepersonen aus altersbedingten oder individuellen, familienbedingten Gründen ist nicht weiter angestiegen und die Zahl der Tagespflegepersonen konnte insgesamt gesteigert werden. Zusätzlich werden von diesen Tagespflegepersonen mehr Kinder betreut, da sich viele Tagespflegepersonen weiterqualifizieren und deshalb bis zu 5 Kinder aufnehmen können. Nach der Absolvierung der Aufbauqualifikation ist die Betreuung von bis zu 5 Kindern möglich. 2013 wurden 5.569 Kinder und 2017 wurden 5.721 Kinder im Alter von 0 bis zum Schuleintritt in Kindertagespflege in Berlin betreut. Eine Auswertung erfolgt jeweils zum 31.12. eines Jahres. Die Entwicklung kann der Tabelle 1 entnommen werden. Eine monatliche Auswertung zum April 2018 liefert keine verlässlichen Zahlen, da viele Verträge erst eingepflegt werden müssen und zurzeit noch nicht im Verfahren der Integrierten Software für Berliner Jugendhilfe (ISBJ) abgebildet sind. 2 2) Wie viele Seminare zur Grundqualifikation für Tagespflegepersonen stehen jährlich pro Bezirk zur Verfügung? Wer bietet diese Seminare an? Gibt es Wartelisten für die Teilnahme an den Seminaren? Reichen diese Kapazitäten aus Sicht der Senatsverwaltung aus, um den Bedarf an Kindertagespflegepersonen zu decken? Zu 2.: Derzeit werden pro Jahr in Berlin 3 Grundqualifizierungen mit jeweils bis zu 15 Bewerberinnen und Bewerbern für Kindertagespflege durchgeführt. Die beiden Gütesiegel -Bildungsträger des Landes, Familien für Kinder gGmbH und Quecc - Quality for Education and Child Care, bieten die Kurse im Wechsel an. Es werden Interessentinnen und Interessenten aus ganz Berlin gesammelt, so dass die Kurse zeitnah stattfinden können. Anmeldungen für die Kurse erfolgen über die bezirklichen Jugendämter . Dem vorgeschaltet sind die Prüfung der Eignung der Bewerberinnen und Bewerber sowie die Feststellung des Bedarfes in der jeweiligen Region. Der Senat richtet die Bereitstellung der notwendigen Kapazitäten an den Meldungen der Bezirke aus. Wartezeiten sind nicht bekannt. 3) Wie viele Teilnehmer*innen haben im Durchschnitt in den Jahren 2013 bis einschließlich April 2018 daran teilgenommen? Wie viele Personen haben dieses Seminar im gleichen Zeitraum erfolgreich abgeschlossen? 0 bis unter 3 Jahren 3 bis unter 6 Jahren 0 bis unter 3 Jahren 3 bis unter 6 Jahren 0 bis unter 3 Jahren 3 bis unter 6 Jahren 0 bis unter 3 Jahren 3 bis unter 6 Jahren 0 bis unter 3 Jahren 3 bis unter 6 Jahren Mitte 204 545 135 199 508 147 191 493 171 180 494 143 187 544 159 Friedrichshain- Kreuzberg 126 397 36 126 402 38 129 406 45 129 394 51 131 407 48 Pankow 174 351 66 160 356 62 163 354 36 164 347 50 169 349 48 Charlottenburg- Wilmersdorf 184 563 109 174 544 112 168 520 111 172 517 115 169 512 120 Spandau 164 291 216 153 261 240 146 250 252 144 265 272 141 259 287 Steglitz- Zehlendorf 172 462 89 162 439 85 163 462 96 164 463 111 177 493 105 Tempelhof- Schöneberg 240 608 333 243 619 329 239 612 323 246 611 363 238 603 366 Neukölln 104 203 137 108 257 129 103 242 128 100 225 147 103 231 153 Treptow - Köpenick 79 184 17 79 203 14 76 199 12 63 186 12 66 186 19 Marzahn- Hellersdorf 78 189 62 74 179 64 69 193 44 69 202 45 68 167 65 Lichtenberg 57 182 23 59 187 28 63 182 33 64 179 39 69 198 35 Reinickendorf 125 322 49 128 330 52 113 305 54 111 310 51 116 300 67 Insgesamt 1.707 4.297 1.272 1.665 4.285 1.300 1.623 4.218 1.305 1.606 4.193 1.399 1.634 4.249 1.472 Differenz zum Vorjahr 37 53 71 -42 -12 28 -42 -67 5 -17 -25 94 28 56 73 Datenquelle: Fachverfahren ISBJ-KiTa 31.12. des Jahres mit Brandenburger Kindern und ergänzender Tagespflege Minderjährige Tabelle 1: Anzahl der Kindertagespflegestellen und Minderjährigen in öffentlich geförderter Kindertagespflege zum 31.12. des Jahres 2017 Tagespflege - stellen Minderjährige Bezirk 2015 Tagespflege - stellen Minderjährige 2016 Tagespflege - stellen Minderjährige 2013 Tagespflege - stellen Minderjährige 2014 Tagespflege - stellen 3 Zu 3.: In den Jahren 2013 bis 2016 fanden in der Regel 1 – 2 Grundqualifizierungen mit bis zu 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. Seit 2016 nimmt Berlin am Modellversuch des Bundes teil und hat die Zahl der Kurse ausgebaut. Zu den nunmehr 3 Grundqualifizierungen wurden auch 3 Aufbauqualifizierungen mit jeweils 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt. In der Regel schließen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Qualifizierung, die mit einer Prüfung endet, erfolgreich ab. In wenigen Einzelfällen kam es zu Abbrüchen. 4) Wie hoch sind aktuell die Kosten für das Seminar zur Grundqualifikation? Wie hoch war in den Jahren 2013 bis einschließlich April 2018 der Anteil der Selbstzahler*innen, und derjenigen, die eine Förderung vom BMFSFJ, von der SenBJF oder von der Bundesagentur für Arbeit hierfür erhalten haben? Zu wieviel Prozent übernehmen die genannten unterschiedlichen Fördermöglichkeiten die Seminarkosten ? Zu 4.: Bis 2016 entstanden für Kurse nach dem Curriculum des deutschen Jugendinstituts Kosten in Höhe von 21.000 € pro Kurs. Pro Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer betrugen die Teilnehmerbeiträge 1.400 €, was zur Folge hatte, dass diese nur in ganz seltenen Fällen von der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer getragen werden konnten. Die Bundesagentur für Arbeit übernahm in Einzelfällen die Kosten nur bei Bewerberinnen und Bewerbern, die arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet waren und stellte dafür Bildungsgutscheine aus. Die Kosten wurden in der Regel über Bundesmittel (Aktionsprogramm Kindertagespflege bis 2014) und Landesmittel getragen. Seit 2016 werden Grundkurse nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB) durchgeführt. Für 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer betragen die Kosten 28.000 € einschließlich der Kosten für das Praktikum und die kontinuierliche Kursbegleitung, die nach dem QHB vorgeschrieben sind. Diese Kurse werden bis zum 31.12.2018 vom Bundesprogramm Kindertagespflege getragen und mit 10 % aus Landesmitteln ko-finanziert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zahlen keine Teilnehmerbeiträge. 5) Wie lange dauert im Durchschnitt das gesamte Verfahren bis zur Erteilung der Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt für Kindertagespflegepersonen? Zu 5.: Die Dauer des Verfahrens ist von Jugendamt zu Jugendamt unterschiedlich und von der Kapazität der Fachberatungen sowie von den individuellen personellen Gegebenheiten der Bewerberinnen und Bewerber abhängig. Es kann von mindestens 6 Monaten ausgegangen werden, da die Dauer des QHB-Kurses ca. 4 Monate umfasst . 6) Was unternimmt der Senat, um die Kapazitäten der Kindertagespflegepersonen zu erhöhen? 9) Wird seitens des Senats aktiv für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson geworben? Wenn ja, in welcher Form und über welche Kanäle? 4 Zu 6. und 9.: Senat und Bezirke sind fortlaufend am Ausbau der Kindertagespflege interessiert. Um das Potential an Tagespflegepersonen noch zu erweitern, sind eine verlässliche Finanzierung und ausreichende Ressourcen für Beratung, Begleitung und Aufsicht in der Fachberatung wesentliche Rahmenbedingungen. Werbung für Kindertagespflege findet verstärkt durch die Jugendämter und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie statt. Des Weiteren wirbt auch die „Familien für Kinder gGmbH“ berlinweit als überörtlicher Träger im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und erhält dafür finanzielle Unterstützung . Für die Öffentlichkeitsarbeit und die Werbung werden verschiedene Medien genutzt: Printmedien und Fernsehen, Veranstaltungen, wie der „Tag der offenen Tür der Kindertagespflege“, und gedruckte Werbematerialien. Die Berliner Jugendämter (Fachberatung für Kindertagespflege) informieren auf Bezirksebene und sind Ansprechpartner für Interessierte. Durch Flyer und Vernetzungstreffen wird die Kindertagespflege bekannt gemacht und es werden mögliche Interessentinnen und Interessenten geworben. Zudem weist der Onlineauftritt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) ebenfalls auf die Kindertagespflege hin und ist um die aktuellen Qualifizierungsmöglichkeiten im Rahmen des Bundesprogramms Kindertagespflege ergänzt worden. Des Weiteren wird zurzeit eine berlinweit werbende Informationsbroschüre für angehende Kindertagespflegepersonen entwickelt. Die Familien für Kinder gGmbH führt regelmäßig stattfindende Informationsabende für Interessierte durch. 7) Gibt es Bestrebungen, die Arbeitsbedingungen von Kindertagespflegepersonen attraktiver zu gestalten ? Wenn ja, wie genau sind diese ausgestaltet? Wenn nein, aus welchem Grund nicht? Zu 7.: In den letzten Jahren sind die Entgelte und die Sachkostenpauschalen angehoben worden. Bei der Betreuung von 3 Kindern in Ganztagsbetreuung wird jetzt ein Stundenlohn in Höhe des Mindestlohnes erreicht. Für Tagespflegepersonen, die höhere Qualifizierungen nachweisen, liegt er bei 16,19 € für die Ganztagsbetreuung von 5 Kindern. Dabei handelt es sich um Bruttobeträge, von denen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abgeführt werden müssen. Tagespflegepersonen können außerdem durch Zahlung von Mietzuschüssen oder Geldern aus dem Investitionsprogramm des Bundes zur Schaffung von Tagesbetreuungsplätzen unterstützt werden. Hiervon machen die Jugendämter bei Bedarf Gebrauch. 8) Gibt es Bestrebungen seitens des Senats die erlaubte Platzzahl pro Kindertagespflegeperson zu erhöhen? Wenn ja, wie genau sind diese ausgestaltet? Wenn nein, aus welchem Grund nicht? 5 Zu 8.: Die Zahl der Kinder, die von einer Tagespflegeperson betreut werden dürfen, ist im § 43 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) mit fünf nicht der eigenen Familie zugehörenden Kinder festgelegt. In § 7 Absatz 2 des Berliner Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) ist ebenfalls festgelegt, dass bis zu fünf Kinder in Kindertagespflege betreut werden können. Zwei Tagespflegepersonen, die im Verbund arbeiten, können dementsprechend bis zu 10 Kinder fördern. Berlin, den 17. Mai 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-14952 S18-14952