Drucksache 18 / 14 959 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Daniel Buchholz (SPD) vom 08. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2018) zum Thema: Pflanzengift Glyphosat: Berlin auf dem Weg zur pestizidfreien Kommune? und Antwort vom 24. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Daniel Buchholz (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14959 vom 8.Mai 2018 über Pflanzengift Glyphosat: Berlin auf dem Weg zur pestizidfreien Kommune? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann ist das Pflanzengift Glyphosat in Europa und seit wann in Deutschland zugelassen, wann wurde die Zulassung zuletzt verlängert und bis zu welchem Zeitpunkt darf das Herbizid eingesetzt werden? Antwort zu 1: Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat wurden erstmals im Jahre 1974 in Europa in Großbritannien und Deutschland zugelassen. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt in der Europäischen Union (EU) in einem zweistufigen Verfahren: Der Wirkstoff wird in einem Gemeinschaftsverfahren geprüft und wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, auf EU-Ebene grundsätzlich zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt. Danach benötigt jedes einzelne Pflanzenschutzmittel eine Zulassung, die von den Mitgliedstaaten erteilt wird. In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), die Zulassungsbehörde. Am Verfahren beteiligt sind drei weitere Bundesoberbehörden: • Bewertung der Auswirkungen auf den Naturhaushalt, das Umweltbundesamt (UBA) • Bewertung gesundheitlicher Risiken für Mensch und Tier, das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) • Bewertung der Wirksamkeit und Schutz der Bestäuberinsekten, z.B. Bienen, das Julius-Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) Die Europäische Kommission hatte zuletzt in einem Berufungsausschuss am 2 27. November 2017 einen Vorschlag zur Wiedergenehmigung des Wirkstoffs Glyphosat für fünf Jahre vorgelegt, mit dem sie eine Resolution des Europäischen Parlaments berücksichtigt hat. Der Vorschlag fand eine Mehrheit, so dass der Wirkstoff Glyphosat bis 2022 erneut für den Einsatz in Pflanzenschutzmitteln genehmigt wurde. Bis zum 15. Dezember 2018 müssen in allen EU-Mitgliedsstaaten bestehende Zulassungen und Anwendungsgebiete aufgrund des aktuellen Neubewertungsberichts überprüft und neu entschieden werden. Frage 2: Für welche Einsatzzwecke ist Glyphosat zugelassen und wo wird es nach Kenntnis des Senates in Berlin typischerweise eingesetzt (bitte nach Einsatzbereichen wie landwirtschaftliche Betriebe, Verkehrs- und Bahnunternehmen, öffentliche Anlagen, private Haus- und Kleingärten sowie nach Flächentypen unterteilen)? Antwort zu 2: Glyphosathaltige Herbizide haben einen sehr breiten Anwendungsumfang im Ackerbau und der Grünlandbewirtschaftung, im Gemüse-, Obst- und Weinbau sowie auf Nichtkulturland, wie z.B. Gleisanlagen. Hierfür sind die Mittel zugelassen. Anwendungen in der Landwirtschaft sind nicht durch das Pflanzenschutzamt genehmigungspflichtig. Die Anwendung hat durch Sachkundige und unter Berücksichtigung der festgesetzten Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den zugelassenen Anwendungsgebieten zu erfolgen. Eine routinemäßige Meldung durchgeführter Herbizidmaßnahmen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Insofern hat der Senat keine Kenntnis über durchgeführte Anwendungen in der Landwirtschaft in Berlin. Zur Situation im Berliner Haus- und Kleingartenbereich wird auf die Beantwortung der Frage 10 verwiesen. Anwendungen auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, z. B. auf Wegen und Plätzen im Stadtgrün wurden seit dem Jahr 2016 nur restriktiv genehmigt. Lediglich in einer repräsentativen Grünanlage im Bezirk Mitte kam es 2016 zu einer Anwendung eines glyphosathaltigen Herbizids. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 5 verwiesen. Frage 3: Welche weiteren Rechtsvorschriften gelten neben der Zulassung auf EU-Ebene beim Einsatz bzw. bei der Anwendung von Glyphosat auf Bundesebene sowie im Land Berlin, welche Genehmigungen für den Einsatz sind ggf. erforderlich? Antwort zu 3: Neben den europa- und bundesrechtlichen Verordnungen, Richtlinien und Gesetzen haben sich die Bundesländer im Jahr 2016 auf „Einheitliche Kriterien für die Genehmigung von Anträgen auf eine Ausnahmegenehmigung zur Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel gemäß § 12 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz - PflSchG“, auch unter Berücksichtigung der Regelungen des § 17 PflSchG, Anwendung auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, verständigt. 3 Ausnahmegenehmigungen können nur erteilt werden, wenn der angestrebte Zweck vordringlich ist und mit zumutbarem Aufwand auf andere Weise nicht erzielt werden kann und überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere des Schutzes von Mensch und Tier oder des Naturhaushaltes, nicht entgegenstehen. Die Vordringlichkeit der beantragten Pflanzenschutzmittelanwendung ist im Antrag hinreichend zu begründen. Ein vordringlicher Zweck liegt insbesondere vor bei Beeinträchtigung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Arbeits- und Unfallsicherheit, bei Beeinträchtigung der Korrosions-, Brand- oder Explosionssicherheit von baulichen Anlagen oder gelagerten Materialien, wenn eine bestimmungsgemäße Nutzung oder die Erhaltung einer Anlage das Freisein von Bewuchs voraussetzt, z. B. die Verkehrssicherheit sowie bei Beeinträchtigung der militärischen und/oder inneren Sicherheit. Das Dokument ist im Internet abrufbar: http://www.berlin.de/senuvk/pflanzenschutz/merkblaetter/de/allgemein.shtml Frage 4: Welche Schritte hat der Senat bisher unternommen zur Umsetzung des Koalitionszieles, Berlin zu einer pestizidfreien Kommune zu machen? Was ist bis zur vollständigen Umsetzung geplant? Antwort zu 4: Das Pflanzenschutzamt handhabt in den vergangenen Jahren eine zunehmend restriktivere Genehmigungspraxis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturland und im Stadtgrün. So wurde die Zahl der genehmigten Anwendungen sukzessive heruntergefahren und beispielsweise auch die Anwendung des Walzenstreichverfahrens durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) seit dem Jahr 2016 durch das Pflanzenschutzamt nicht mehr genehmigt. 2017 hatten die Stadtreinigungsbetriebe im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung mit dem Senat offiziell ihren Ausstieg aus der Anwendung von Glyphosat bekannt gegeben. Der BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V.), der die Kampagne „pestizitfreie Kommune“ betreibt, weist Berlin inzwischen als „pestizitfreie Kommune“ aus. Gleichwohl ist der Senat bestrebt, den Einsatz von insbes. chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln weiter zu begrenzen und dabei insbesondere auch jene Bereiche, die nicht unmittelbar staatlichem Einfluss unterliegen, in diesem Sinne zu sensibilisieren. Zugleich verstärkt der Senat seine Anstrengungen zur Umsetzung der „Strategie biologische Vielfalt“. Beruflich Anwendende in Stadtgrün, Landwirtschaft und Gartenbau werden in jährlichen „Beratertagen“ über neue wissenschaftliche Erkenntnisse und deren praktische Umsetzungsmöglichkeiten informiert. Die Prinzipien des Integrierten Pflanzenschutzes, insbesondere die Verwendung nicht chemischer Verfahren um Pflanzenbestände gesund zu erhalten, oder durch vorbeugende pflanzenbauliche Maßnahmen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf ein Mindestmaß zu reduzieren, werden vermittelt. Fortbildungen werden auch für im Pflanzenschutz Sachkundige angeboten. 4 Auch im Freizeitgartenbau finden Fortbildungsveranstaltungen zum Integrierten Pflanzenschutz statt. Jährlich werden rund 60 Freizeitgärtner des Landesverbandes der Berliner Gartenfreunde fortgebildet. Im Oktober 2018 findet eine Informationsveranstaltung zu Möglichkeiten der Anwendung mechanischer und thermischer Vegetationskontrolle im Stadtgrün statt. Darüberhinaus intensiviert das Land seine Anstrengungen im Hinblick auf die Förderung der biologischen Vielfalt und zur Umsetzung der „Strategie biologische Vielfalt“. Beispielhaft hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf das Pilotprojekt „bestäuberfreundliche Stadt“, dass ausgehend von einem Modellvorhaben mit dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf weitere Bezirke umfassen wird, sowie auf das Handbuch „Gute Pflege“, dessen Umsetzung vom Senat gegenwärtig gefördert wird. Frage 5: Zu welchen Einsatzzwecken und in welchen Mengen haben landeseigene Berliner Unternehmen und deren Tochtergesellschaften, öffentliche Einrichtungen sowie Bezirksämter Glyphosat in den letzten fünf Jahren eingesetzt (bitte nach Möglichkeit jahresweise Angaben der Mengen nach Unternehmen bzw. Einrichtungen)? Antwort zu 5: Es können keine Angaben zu den ausgebrachten Pflanzenschutzmittelmengen gemacht werden. Jahr landeseigene Unternehmen, deren Tochterunternehmen, Bezirksämter Anwendungsgebiet 2013 Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH Gleisanlagen GASAG AG gastechnische Anlagen der GASAG Berliner Flughafen- Gesellschaft mbH sicherheitsrelevante Bereiche auf dem Flughafen Berlin-Tegel Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Gleisanlagen im Unternehmensbereich Verkehrsanlagen Oberfläche STADT UND LAND Wohnbauten- Gesellschaft mbH Bekämpfung gebietsfremder invasiver Pflanzen, Riesenbärenklau 5 Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Walzenstreichverfahren, auf Nichtkulturland/Wegeflächen, in Kombination mit mechanischen und/oder thermischen Verfahren Bezirksamt Pankow Parkanlage (Rosengarten) Heinrich-Mann- Platz Bezirksamt Mitte Parkanlage Volkspark Humboldthain, Rosengarten; Vegetationskontrolle auf wassergebundenen Wegeflächen im Bereich Luiseninsel im Großen Tiergarten Grün Berlin GmbH Themengärten des Britzer Gartens Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg Wege und Plätze im Garten des Schlosses Charlottenburg Wassergebundene Wegen im Schlosspark Klein-Glienicke Bezirksamt Steglitz- Zehlendorf Wassergebundene Wegeflächen in Grün- und Parkanlagen im Bezirk Technische Universität Berlin Wassergebundene Wegeflächen auf der Baustelle der „Ehemaligen Königlichen Gartenlehranstalt“ in Berlin Dahlem 2014 Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH Gleisanlagen GASAG gastechnische Anlagen der GASAG Berliner Flughafen- Gesellschaft mbH sicherheitsrelevante Bereiche auf dem Flughafen Berlin-Tegel BVG Gleisanlagen im Unternehmensbereich Verkehrsanlagen Oberfläche Berliner Stadtreinigungsbetriebe Walzenstreichverfahren, auf Nichtkulturland/Wegeflächen, in Kombination mit mechanischen und/oder thermischen Verfahren 6 Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH Gleisanlagen Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg Wege und Plätze im Garten des Schlosses Charlottenburg Wassergebundenen Wege im Schlosspark Klein-Glienicke Bezirksamt Steglitz- Zehlendorf Wassergebundene Wegeflächen in Grün- und Parkanlagen im Bezirk 2015 Berliner Flughafen- Gesellschaft mbH sicherheitsrelevante Bereiche auf dem Flughafen Berlin-Tegel Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH Gleisanlagen GASAG gastechnische Anlagen der GASAG BVG Gleisanlagen im Unternehmensbereich Verkehrsanlagen Oberfläche Berliner Stadtreinigungsbetriebe Walzenstreichverfahren, auf Nichtkulturland/Wegeflächen, in Kombination mit mechanischen und/oder thermischen Verfahren Bezirksamt Mitte Wassergebundene Wegeflächen im Bereich Luiseninsel, Englischer Garten, Rosengarten im Großen Tiergarten 2016 Berliner Flughafen- Gesellschaft mbH sicherheitsrelevante Bereiche auf dem Flughafen Berlin-Tegel Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH Gleisanlagen GASAG gastechnische Anlagen der GASAG BVG Gleisanlagen im Unternehmensbereich Verkehrsanlagen Oberfläche Bezirksamt Mitte Wegeflächen: Parkanlage Volkspark Humboldthain, Rosengarten; 2017 Berliner Flughafen- Gesellschaft mbH sicherheitsrelevante Bereiche auf dem Flughafen Berlin-Tegel 7 Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH Gleisanlagen GASAG gastechnische Anlagen der GASAG Grün Berlin GmbH Bekämpfung gebietsfremder invasiver Pflanzen, Staudenknöterich, Baustelle Spreepark BVG Gleisanlagen im Unternehmensbereich Verkehrsanlagen Oberfläche Frage 6: Welche landeseigenen Unternehmen bzw. deren Tochtergesellschaften, öffentliche Einrichtungen sowie Bezirksämter haben den Einsatz von Glyphosat bereits beendet und zu welchem Zeitpunkt (bitte Angabe einzeln nach Unternehmen und wesentlichen Einrichtungen)? Antwort zu 6: Aus Gründen der Vorsorge wurde ab dem Jahr 2016 die Genehmigung glyphosathaltiger Herbizide auf Flächen, die im direkten Kontakt mit der Allgemeinheit stehen, beendet. Dies betraf • Flächen unmittelbar an oberirdischen Gewässern, • Schulgelände, Kindertagesstätten, Spielplätze (Genehmigungen wurden bereits vor 2016 nicht erteilt) • Privatgelände, Wohnanlagen, • Flächen, in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens, • Sportanlagen, • Park- und Grünanlagen, • Öffentlich zugängliche Wege Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Frage 7: Werden Glyphosat oder andere Pestizide im Jahr 2018 in Berlin noch auf öffentlichen Flächen eingesetzt, um Straßen, Wege, Plätze oder Grün- und Freiflächen frei zu halten von unerwünschtem Bewuchs, ggf. auch durch beauftragte private Unternehmen, und wenn ja, welche Strategie verfolgt der Senat ggf., um das Koalitionsziel auf eigenen Flächen schnellstmöglich zu erreichen? Antwort zu 7: Die Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.10.2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden, definiert Pestizide als Pflanzenschutzmittel und Biozid-Produkte. Pflanzenschutzmittel sind chemische oder biologische Mittel zur Vernichtung von Pflanzenschädlingen, Pflanzenkrankheiten und Unkräutern. Biozidprodukte bekämpfen Organismen, die für die Gesundheit von Mensch oder Tier schädlich sind. Die Beantwortung bezieht sich ausschließlich auf Pflanzenschutzmittel (PSM). 8 Wie der Tabelle in Beantwortung der Frage 5 zu entnehmen ist, wurde bereits 2015 begonnen, Genehmigungen glyphosathaltiger Herbizide im öffentlichen Raum restriktiv zu erteilen. In der Folge erhielt beispielsweise die BSR im Jahr 2016 keine Genehmigung zur Anwendung des Walzenstreichverfahrens auf Gehwegen. Sofern Herbizide überhaupt noch im Einzelfall genehmigungsfähig sind, werden nur noch Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Pelargonsäure und Maleinsäurehydrazid genehmigt. In 2018 erfolgte eine Genehmigung zur Anwendung eines entsprechenden Herbizids auf einem Friedhof, unter Berücksichtigung eines Pflegekonzeptes. Frage 8: Welche alternativen Methoden setzen landeseigene Unternehmen und deren Tochtergesellschaften, öffentliche Einrichtungen, Bezirksämter oder beauftragte private Dritte ein, um auf den Einsatz von Glyphosat zu verzichten und welche Kosten für mechanische bzw. thermische Verfahren, Materialien sowie Personal fallen hierfür an? Antwort zu 8: Dem Senat liegen keine konkreten Angaben zu den alternativen Methoden landeseigener Unternehmen, deren Tochtergesellschaften, öffentliche Einrichtungen, Bezirksämter oder beauftragter Dritter vor. Es ist bekannt, dass die BSR zahlreiche mechanische Verfahren zur Vegetationskontrolle einsetzen. Neben handgeführten Geräten wie der Unkrautschuffel, Stoßeisen, werden Kleinkehrmaschinen mit Wildkrautbesen, Rasenmäher, Unkrautjet, Wildkraut-Hex und Freischneider verwendet. Nicht chemische Verfahren der Vegetationskontrolle sind kostenintensiv. Sie hängen von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren ab (z. B. Zustand der Flächen, Flächenbelag, Gerätetechnik, Flächenleistung, Anzahl notwendiger Anwendungen). Kostenbeispiel Wildkraut-Hex: Kosten der Arbeitsstunde 34 EUR; Flächenleistung für ebene Flächen 550 m2, hierfür werden 5 l Benzin benötigt (7,50 EUR), Verschleiß von 20 Wildkrautbüschel je 9,52 EUR, insgesamt 190,40 EUR. Gesamtkosten für die Anwendung der Wildkraut-Hex 0,15 EUR/m2 und Arbeitsgang. Bei stark unebenen Flächen erhöht sich die Bearbeitungszeit bis zu 30 %. Die Kosten für thermische Verfahren liegen deutlich höher, sie können bis zu 1 EUR/m2 betragen. Frage 9: Auf welche Weise ist gewährleistet, dass landeseigene Unternehmen und deren Tochtergesellschaften, öffentliche Einrichtungen, Bezirksämter oder beauftragte private Dritte, die auf Glyphosat bereits verzichten, das Pestizid auch in Zukunft nicht mehr einsetzen werden? 9 Antwort zu 9: Sämtliche Anwendungen außerhalb landwirtschaftlicher, gärtnerischer und forstwirtschaftlich genutzter Flächen, Nichtkulturland, sind durch das Pflanzenschutzamt genehmigungspflichtig. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Frage 10: Inwieweit bestehen in anderen Einsatzbereichen wie zum Beispiel Kleingartenanlagen durch entsprechende Regelungen in Gartenordnungen bereits Vereinbarungen, Glyphosat nicht mehr einzusetzen, seit wann ist dies der Fall bzw. was wird der Senat zur Förderung solcher Vereinbarungen unternehmen? Antwort zu 10: In Kleingärten des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V. war die Anwendung glyphosathaltiger Herbizide durch Unterpachtverträge, Gartenordnungen oder durch Vereinsbeschlüsse bereits seit längerem untersagt. Der erweiterte Vorstand des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde hat sich in seiner Sitzung am 21. März 2018 einstimmig dafür ausgesprochen, dass alle Berliner Bezirksverbände weiterhin alle Anstrengungen unternehmen sollen, die Anwendung von glyphosathaltigen Mitteln komplett auszuschließen. Der Vorstand erweiterte das Verbot auf alle Herbizide und hat mit diesem Beschluss eine einheitliche Basis für die dem Verband angehörigen Kleingartenvereine geschaffen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf die Kooperationsvereinbarung des Landesverbands mit der Stiftung Naturschutz vom 6. Februar 2018 zur Förderung der biologischen Vielfalt. Frage 11: Wie wirkt der Senat darauf hin, dass die Deutsche Bahn auf ihren Betriebs- oder sonstigen Flächen den Einsatz von Glyphosat reduziert und perspektivisch beendet vor dem Hintergrund, dass die Deutsche Bahn laut Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft der größte Einzelanwender des Pflanzengifts ist? Antwort zu 11: Für Gleisanlagen gibt es nach Aussage der Deutschen Bahn momentan keine wirtschaftlich vertretbaren nicht chemischen Alternativen zur Vegetationskontrolle. Wegen der Gewährleistung einer hohen Betriebs- und Verkehrssicherheit auf Gleisanlagen, könne mittelfristig nicht auf glyphosathaltige Herbizide zur Vegetationskontrolle verzichtet werden. Die Genehmigungs-Zuständigkeit für Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG liegt beim Eisenbahnbundesamt (EBA). Berlin wird sich im Rahmen seiner rechtlichen Mitwirkungsmöglichkeiten dafür einsetzen, das die Deutsche Bahn AG schnellstmöglich alternative Verfahren der Vegetationsregulierung einsetzt. 10 Frage 12: Sind dem Senat weitere Einsatzbereiche von Glyphosat in Berlin bekannt, welche sind das und welche Strategie zu deren Reduzierung und perspektivischen Beendigung verfolgt der Senat? Antwort zu 12: Außer den hier genannten Anwendungsgebieten glyphosathaltiger Herbizide in Berlin sind dem Senat keine weiteren bekannt. Berlin, den 24.05.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-14959 S18-14959